Rechtsprechung
| BFH, 15.12.1983 - IV R 81/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 16.09.2025 - 10 K 121/22
Realgemeinde; Feldmarkinteressentenschaft; ähnliche Realgemeinde; Ähnlichkeit …
bb) Bei der Klägerin handelt es sich um einen Realverband nach dem RealVG ND in der Form der Interessentenschaft (§ 1 Nr. 1 RealVG ND), die als Körperschaft des öffentlichen Rechts der partiellen Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG unterliegt und als solche grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 KStG umfasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983, IV R 81/81, n.v.; FG Bremen Urteil vom 16. März 2004, 1 K 413/02, EFG 2004, 1551).Dementsprechend können unter den weiteren Voraussetzungen, insbesondere der "Ähnlichkeit", sämtliche Realverbände nach dem RealVG ND in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 KStG fallen (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983, IV R 81/81, n.v.).
Der BFH führt zu einer Interessentenschaft, die im entschiedenen Fall Eigentümerin von Ackerland, Holzungen, Wiesen und Gebäudeflächen war, in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 1983, IV R 81/81 aus, dass alle Interessentenschaften, Genossenschaften und Realgemeinden in Niedersachsen nach dem RealVG ND eine Körperschaft i.S. des KStG seien, deren Besteuerung in § 3 Abs. 2 KStG und § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt sei.
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