Körperschaftsteuergesetz
Erster Teil - Steuerpflicht (§§ 1 - 6a) |
§ 3
Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
(1) Personenvereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen sind körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen weder nach diesem Gesetz noch nach dem Einkommensteuergesetz unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist.
(2) 1Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnliche Realgemeinden, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehören, sind nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. 2Im Übrigen sind ihre Einkünfte unmittelbar bei den Beteiligten zu versteuern.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2024 | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) | 22.12.2023 |
Rechtsprechung zu § 3 KStG
103 Entscheidungen zu § 3 KStG in unserer Datenbank:
- BFH, 11.10.2023 - I R 23/23
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.12.2019 - I R 33/17
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004
- FG Münster, 20.04.2017 - 10 K 3059/14
Zur beschränkten Steuerpflicht eines nach Luxemburger Recht gegründeten Fonds, ...
- BFH, 18.12.2019 - I R 33/17
- FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei ...
- FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Erlasses eines Feststellungsbescheides nach § ...
- BFH, 28.04.1988 - IV R 298/83
Anwendung der §§ 6b, 6c EStG bei Mitgliedern von Realgemeinden (Realverbänden) i. ...
- FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung i.S.d. § 18 Abs. 3 AStG ...
- FG Köln, 15.08.2000 - 13 K 7617/96
Steuerpflicht öffentlich-rechtlicher Stiftungen auch nach § 3 Abs. 1 KStG möglich
Zum selben Verfahren:
- BFH, 29.01.2003 - I R 106/00
Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung
- BFH, 29.01.2003 - I R 106/00
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18
AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft ...
Querverweise
Auf § 3 KStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 8. Die einzelnen Einkunftsarten
- a) Land- und Forstwirtschaft
- § 13 (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)