Rechtsprechung
| BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Betriebsausgaben - Arbeitnehmer-Ehegatte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4, 3 § 12 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 4 Abs. 4 EStG
Einkommensteuer; Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verträge zwischen Angehörigen
- Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen
Papierfundstellen
- BFHE 157, 115
- NJW 1989, 2712
- FamRZ 1989, 1172 (Ls.)
- BB 1989, 1543
- BB 1989, 1737
- DB 1989, 1600
- BStBl II 1989, 655
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84
Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen …
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (…vgl. zuletzt Urteile vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH/NV 1987, 765, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121). - BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84
Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines …
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Entgegen der Auffassung des FG und der Revision kommt es für den Streitfall nicht darauf an, welche Anforderungen an den Vollzug des Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten gestellt werden müssen, um einen Abfluß des Arbeitslohns aus dem Vermögensbereich des Arbeitgeber-Ehegatten und einen dementsprechenden Zufluß im Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten bejahen zu können (vgl. zuletzt Vorlagebeschluß des VIII. Senats des BFH vom 22. März 1988 VIII R 289/84, BFHE 153, 401, BStBl II 1988, 880). - BFH, 07.05.1987 - IV R 73/85
Steuerrechtliche Anforderungen an Verträge zwischen Familienangehörigen
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. zuletzt Urteile vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH/NV 1987, 765, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121).
- BFH, 20.10.1983 - IV R 116/83
Zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und …
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Diese Grundsätze gelten insbesondere auch für Arbeitsverhältnisse zwischen den einander unterhaltsverpflichteten Ehegatten (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1983 IV R 116/83, BFHE 140, 190, BStBl II 1984, 298). - BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Sie sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach gebilligt worden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 283, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 2, FamPersGes, Rechtsspruch 8, und vom 27. März 1985 1 BvR 1415/84, HFR 1987, 92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 45). - BVerfG, 27.03.1985 - 1 BvR 1415/84
Auszug aus BFH, 20.04.1989 - IV R 81/85
Sie sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrfach gebilligt worden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 283, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 15 Abs. 1 Nr. 2, FamPersGes, Rechtsspruch 8, und vom 27. März 1985 1 BvR 1415/84, HFR 1987, 92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 45).
- FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00
Angehörigenarbeitsverhältnis; Ehegattenarbeitsverhältnis; …
Unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, BStBl. II 1989, 655 vertrat der Betriebsprüfer die Auffassung, dass dem Arbeitsverhältnis die steuerliche Anerkennung zu versagen und der Gewinn entsprechend zu erhöhen sei.Rn. 13 Die Kläger sind der Ansicht, dass auch unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 20.04.1989 a. a. O. das Arbeitsverhältnis anzuerkennen sei.
Rn. 23 Zur Begründung seines Antrags beruft sich der Beklagte darauf, dass vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.04.1989 a. a. O. in einem vergleichbaren Fall entschieden worden sei, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten nicht anzuerkennen sei.
Für die Anerkennung einer Zahlung als Arbeitslohn ist es dem gemäß erforderlich, dass sie nach der tatsächlichen Durchführung in einer eindeutigen, vernünftige Zweifel ausschließenden Weise nach außen hin als Lohnzahlung von vornherein erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
Üblicherweise gestattet ein Arbeitgeber einem mit Bankvollmacht ausgestatteten Arbeitnehmer nicht, die Gehaltszahlungen an sich selbst mit anderen Zahlungsvorgängen, seien sie betrieblicher oder privater Art, zu vermengen (vgl. BFH-Urteil BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
- BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
Auf Grund dieser Feststellungen lehnte das FA unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1989 IV R 81/85 (BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655) den Abzug der Aushilfslohnzahlungen als Betriebsausgaben ab und erließ für die Streitjahre unter dem 9. Januar 1997 (1991 und 1992) und unter dem 20. Juli 1999 (1990) entsprechende Änderungsbescheide.Diese Würdigung war ersichtlich durch das vom FG in Bezug genommene Urteil in BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655 geprägt.
Der in BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655 zu beurteilende Sachverhalt wies aber darüber hinaus die Besonderheit auf, dass neben dem Arbeitnehmer-Ehegatten noch weitere Personen bei dem Arbeitgeber-Ehegatten beschäftigt waren, die, wie es auch mit dem Arbeitnehmer-Ehegatten arbeitsvertraglich geregelt war, die Gehaltszahlung durch Barscheck erhielten.
- BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich und gewerbesteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und insbesondere, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch diesem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. z. B. Urteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH / NV 1987, 765; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281; vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655).
- BFH, 13.07.1990 - III R 134/85
Aufwendungen für einen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten als …
Die Gehaltszahlung muß mithin in einer Weise erfolgen, daß kein Zweifel an ihrem Charakter aufkommen kann (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655). - FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- sind Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und, soweit sie inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, auch dem Vertragsinhalt gemäß vollzogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1989 IV R 81/85, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 655, 656 m.w.N.).
- BFH, 27.07.1990 - III R 67/87
Barauszahlungen von Gehältern als Betriebsausgaben
Die Gehaltszahlung muß mithin in einer Weise erfolgen, daß kein Zweifel an ihrem Charakter aufkommen kann (BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 81/85, BFHE 157, 115, BStBl II 1989, 655). - FG Nürnberg, 15.08.2003 - VI 284/99
Aufwendungen für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als Werbungskosten aus …
Sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung müssen dem unter Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1988 III R 103/85, BStBl II 1988, 606 ; BFH-Beschluss vom 22. März 1988 VIII R 289/84, BStBl II 1988, 880 ; BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 81/85, BStBl II 1989, 655 ; BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160 , jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Hessen, 07.10.1997 - 1 K 4776/96
Anerkennung von Aufwendungen für Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 27.11.1990 - XI K 66/87 Das erfordert, daß es nachprüfbar nach Form und Inhalt wie zwischen Fremden üblich ernsthaft, klar, eindeutig, bürgerlich rechtlich wirksam und vor Beginn der Arbeitsaufnahme vereinbart sowie der Vereinbarung entsprechend tatsächlich wie zwischen Fremden üblich vollzogen worden ist (Fremdvergleich, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1988 III R 103/85, BStBl II 1988, 606, 607; BFH-Beschluß vom 22. März 1988 VIII R 289/84, BStBl II 1988, 880 ; BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 81/85, BStBl II 1989, 655, 656, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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