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Rechtsprechung
   BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7887
BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88 (https://dejure.org/1989,7887)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1989 - IV R 84/88 (https://dejure.org/1989,7887)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - IV R 84/88 (https://dejure.org/1989,7887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69

    Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88
    Einen Hausstand unterhält ein Steuerpflichtiger nach gefestigter Rechtsprechung, wenn er eine für die Erfüllung seiner Lebensbedürfnisse eingerichtete Wohnung innehat, in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem der Steuerpflichtige sich sowohl finanziell als auch durch persönliche Mitwirkung beteiligt (BFH-Urteil vom 16. November 1971 VI R 353/69, BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132).

    Für einen Ledigen kann dagegen ein derartiger Hausstand nur angenommen werden, wenn er einen gemeinsamen Haushalt mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen, insbesondere mit Kindern, führt und dessen Kosten ganz oder überwiegend trägt (BFH-Urteile in BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132; vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei …

    Auszug aus BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85 (BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582) ist dies anders, wenn im Haushalt ein gemeinsames Kind lebt.
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer …

    Auszug aus BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88
    Verlobte, die noch nicht die Ehe eingegangen sind, bilden keine Familie im Sinne dieser Vorschrift; dies ist vom BFH sogar für Partner angenommen worden, die kirchlich, aber noch nicht standesamtlich getraut waren (Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).
  • BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85

    Zum Begriff des eigenen Hausstandes bei doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs. …

    Auszug aus BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88
    Hiervon ist auch die Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, m. w. N.).
  • BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88
    Für einen Ledigen kann dagegen ein derartiger Hausstand nur angenommen werden, wenn er einen gemeinsamen Haushalt mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen, insbesondere mit Kindern, führt und dessen Kosten ganz oder überwiegend trägt (BFH-Urteile in BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132; vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige …

    Gemäß § 4 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen einer aus betrieblichen Gründen begründeten doppelten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die zu den Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten abziehbar sind, Haushaltsführung entstehen, Betriebsausgaben (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1989, BFH/NV 1991, 361).
  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung, …

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin haben die ertragsteuerrechtlichen Kriterien für den Abzug von Hotelkosten und den Abzug von Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung als Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, und vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361) keine Bedeutung für die Auslegung des § 9 Abs. 2 UStG 1980.
  • BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Annahme …

    Es führte aus: Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung könnten nach der Rechtsprechung unter denselben Voraussetzungen wie bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361).
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