Rechtsprechung
| BFH, 13.04.1978 - IV R 91/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Personengesellschaft - Vermögenswirksame Leistung - Gewinnfeststellungsverfahren - Ergänzungsbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
2. VermBG § 14; AO § 216 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entscheidung über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen durch eine Gesellschaft ist im Feststellungsverfahren zu treffen, Nachholung im Ergänzungsbescheid ist zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 29
- DB 1978, 1430
- BStBl II 1978, 479
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.08.1974 - I R 251/73
Investitionsprämie - Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Feststellung - …
Auszug aus BFH, 13.04.1978 - IV R 91/74
Es kann insoweit für die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 des 2. VermBG nichts anderes gelten als für die Investitionsprämie nach § 32 des Kohlegesetzes - KohleG - (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1974 I R 251/73, BFHE 114 140, BStBl II 1975, 219).Denn für diese geht das BFH-Urteil I R 251/73 offensichtlich davon aus, daß ein Gewinnfeststellungsbescheid keine Ablehnung einer Investitionsprämie enthält, wenn er sich nicht mit dieser in irgendeiner Form auseinandersetzt.
- BFH, 26.11.1975 - I R 44/74
Entscheidung über Vorliegen eines steuerbegünstigten Gewinns ist im …
Auszug aus BFH, 13.04.1978 - IV R 91/74
Zwischen diesen beiden Positionen besteht auch kein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis in dem Sinne, daß der Ansatz des einen Betrags notwendigerweise den Ansatz des anderen Betrags ausschließt, so wie ein solches Abhängigkeitsverhältnis etwa zwischen dem laufenden Gewinn und dem Veräußerungsgewinn besteht mit der Folge, daß der Ansatz des gesamten Gewinns einer Personengesellschaft beim laufenden Gewinn notwendig die Ablehnung der Feststellung eines Teils dieses Gewinns als Veräußerungsgewinn umfaßt (dazu BFH-Urteil vom 26. November 1975 I R 44/74, BFHE 117, 539, BStBl II 1976, 304). - BFH, 22.09.1977 - IV R 120/73
Feststellung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Nachversteuerung von Mehrentnahmen - …
Auszug aus BFH, 13.04.1978 - IV R 91/74
Das BFH-Urteil vom 22. September 1977 IV R 120/73 (BFHE 123, 467, BGBl II 1978, 152) betrifft einen anderen, mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
- BFH, 14.10.1987 - I R 381/83
Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen - Maßgeblicher …
Der Ergänzungsbescheid läßt den ergänzten Feststellungsbescheid unberührt, da durch ihn bereits getroffene Feststellungen weder geändert noch aufgehoben werden können (vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 179 AO 1977 Anm. 121; Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, § 179 Anm. 16;… Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 179 AO 1977 Anm. 6; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 IV R 91/74, BFHE 125, 29, BStBl II 1978, 479). - FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 12 K 262/99
Voraussetzungen für die Erteilung eines Ergänzungsbescheides; Unterbleiben einer …
Rn. 15 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann z.B. durch Ergänzungsbescheid festgestellt werden, ob der Gewinn auf Grund einer ordnungsgemäßen Buchführung ermittelt worden ist oder nicht (BFH-Urteile vom 12.12.1978 VIII R 10/76, BStBl II 1979, 440; vom 28.10.1981 I R 115/78, BStBl II 1982, 485), wie hoch die Anteile der Gesellschafter am Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei einem als solchen bereits festgestellten Veräußerungsgewinn sind (BFH-Beschluss vom 28.03.1974 IV B 58/73, BStBl II 1974, 459), wie ein festgestellter und der Höhe nach unstreitiger, aber bisher noch nicht aufgeteilter Gewinn auf die Gesellschafter zu verteilen ist (BFH-Urteil vom 13.12.1983 VIII R 90/81, BStBl II 1984, 474), ob und in welcher Höhe eine Personengesellschaft ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen gewährt hat (BFH-Urteil vom 13.04.1978 IV R 91/74, BStBl II 1978, 479), dass ein festgestellter Gewinn die Berlinvergünstigung des § 21 Abs. 1 Berlinhilfegesetz bzw. Berlinförderungsgesetz genießt (BFH-Urteil vom 14.01.1982 IV R 32/81, BStBl II 1982, 531).Das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit besagt nur, dass über diese Feststellung im Feststellungsverfahren und nicht erst bei der Einkommensteuerveranlagung zu befinden ist, nicht hingegen, dass die Feststellung für einen Feststellungsbescheid begriffsnotwendig ist, also jedem Feststellungsbescheid wesenseigen ist (BFH-Urteil vom 20.04.1978 IV R 92/76, BStBl II 1978, 479).
- BFH, 04.08.1988 - IV R 78/86
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Anforderungen an die die …
Durch Ergänzungsbescheide kann danach z. B. festgestellt werden, ob der Gewinn aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt ist oder nicht (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1978 VIII R 10/76, BFHE 127, 119, BStBl II 1979, 440, und in BFHE 135, 1, BStBl II 1982, 485), wie hoch die Anteile der Gesellschafter am Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei einem als solchem bereits festgestellten Veräußerungsgewinn sind (BFH-Beschluß vom 28. März 1974 IV B 58/73, BFHE 112, 171, BStBl II 1974, 459), wie ein festgestellter und der Höhe nach unstreitiger, aber bisher noch nicht aufgeteilter Gewinn auf die Gesellschafter zu verteilen ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474), ob und in welcher Höhe eine Personengesellschaft ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen gewährt hat (BFH-Urteil vom 13. April 1978 IV R 91/74, BFHE 125, 29, BStBl II 1978, 479), daß ein festgestellter Gewinn die Berlinvergünstigung des § 21 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes (BHG) bzw. des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) genießt (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 IV R 32/81, BFHE 135, 232, BStBl II 1982, 531). - FG Berlin, 25.11.1998 - 6 K 6174/91 Diese Vorschrift durchbricht nicht etwa die Bestandskraft eines ergangenen Feststellungsbescheids, sondern gestattet nur, einen lückenhaften Feststellungsbescheid zu vervollständigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978; Az.: IV R 91/74 ; BStBl II 1978, 479).
- BFH, 14.06.1988 - VIII R 155/82
Geltendmachung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
Ob dieser im Streitfall zu Recht erging, also insbesondere der Gewinnfeststellungsbescheid lückenhaft war (BFH-Urteile vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, BFHE 141, 485, BStBl II 1984, 785; vom 13. April 1978 IV R 91/74, BFHE 125, 29, BStBl II 1978, 479), ist nicht im anhängigen Rechtsstreit, sondern im Verfahren über den Ergänzungsbescheid zu entscheiden (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987 I R 381/83, NV).
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