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Rechtsprechung
   BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5839
BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88 (https://dejure.org/1990,5839)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1990 - IV R 97/88 (https://dejure.org/1990,5839)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - IV R 97/88 (https://dejure.org/1990,5839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei Unklarheit bezüglich der Gesellschafterstellung des Besteuerten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.04.1975 - I R 234/74

    Mehrgewinnanteile - Personengesellschaft - Vergleich - Einheitliche Feststellung …

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88
    Wird ein derart strittiges Rechtsverhältnis nachträglich durch einen Vergleich oder ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsaktes bereits für die Vergangenheit zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1966 IV 61/64, BFHE 87, 387, BStBl III 1967, 175; vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).

    Der BFH hat zwar entschieden, daß eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung nicht in Betracht kommt, selbst wenn sie im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrages vereinbart wird (Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389); eine vergleichsweise Regelung, mit der ein strittiger Rechtszustand für die Vergangenheit geregelt wird, ist von diesem Vorbehalt jedoch nicht betroffen (BFH in BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat, …

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88
    Das FA hat damit angenommen, daß sich dieser Vergleich auf die Höhe des Abfindungsguthabens bezieht, die im Wege eines Vergleichs geregelt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786).
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des …

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88
    Der BFH hat zwar entschieden, daß eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung nicht in Betracht kommt, selbst wenn sie im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrages vereinbart wird (Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389); eine vergleichsweise Regelung, mit der ein strittiger Rechtszustand für die Vergangenheit geregelt wird, ist von diesem Vorbehalt jedoch nicht betroffen (BFH in BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).
  • BFH, 14.10.1966 - IV 61/64

    Unsicherheit über das Besteuerungsmerkmale der Steuerschuldnerschaft

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88
    Wird ein derart strittiges Rechtsverhältnis nachträglich durch einen Vergleich oder ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsaktes bereits für die Vergangenheit zu beachten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1966 IV 61/64, BFHE 87, 387, BStBl III 1967, 175; vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603).
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96

    Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts - …

    Es würde sich hierbei um die rückwirkende Änderung der Ergebnisverteilung einer Mitunternehmerschaft handeln, die der BFH im Rahmen von Vergleichsverhandlungen steuerlich anerkennt (BFH-Urteile vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21).
  • FG Köln, 20.09.2017 - 4 K 801/14

    Zurechnung: Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück auch ohne unmittelbaren …

    Wird nämlich ein Streit nachträglich durch ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsakts bereits für die Vergangenheit zu beachten (BFH-Urteile vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung; vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFHE 199, 529, BStBl II 2003, 13;… vom 16. Mai 2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584, zum umgekehrten Fall der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 36. Auflage 2017, § 2 Rz. 52).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen …

    Rn. 24 c) Das wirtschaftliche Ergebnis eines zunächst nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO der Besteuerung zugrunde zu legenden Rechtsgeschäfts, dessen Wirksamkeit zwischen den Beteiligten streitig (geworden) ist, bleibt nicht (mehr) bestehen, wenn und soweit die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch Vergleich festgestellt und der Vollzug rückgängig gemacht wird (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2012, 1095, Rz 31; in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, unter II.2.; vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, unter 1.;… BFH-Beschluss vom 9. September 1999 IV B 18/99, BFH/NV 2000, 313, unter 1.).
  • BFH, 14.03.1996 - IV R 9/95

    Die steuerlichen Grundsätze zur Erbauseinandersetzung sind auch auf …

    Entsprechend hat der Senat in einem Fall entschieden, in dem der Steuerpflichtige eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs erhalten hatte, mit dem ein Rechtsstreit über das Bestehen eines Gesellschaftsverhältnisses beendet worden war (Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21).
  • BFH, 09.11.2023 - IX B 56/23

    Videoverhandlung

    Schließlich hat das FG unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18.01.1990 - IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21) zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin und der Beigeladene vor Abschluss des Vergleichs nicht über die Gewinnverteilung in der GbR gestritten haben.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 55/01

    Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb/gewerbliche Tierzucht

    Der erkennende Senat hat --zur Annahme einer Mitunternehmerschaft-- wiederholt entschieden, dass zwischen mehreren Personen strittige rechtliche Verhältnisse anzuerkennen sind, wenn sie nachträglich durch Urteil oder durch Vergleich geklärt wurden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21, vom 14. März 1996 IV R 9/95, BFHE 180, 142, BStBl II 1996, 310, und vom 13. Februar 1997 IV R 15/96, BFHE 183, 39, BStBl II 1997, 535).
  • BFH, 15.03.2000 - IV B 35/99

    Gewinnverteilungsabrede; rückwirkende Änderung

    Im Fall des Senatsurteils vom 18. Januar 1990 IV R 97/88 (BFH/NV 1991, 21) war ebenfalls ein Rechtsstreit vergleichsweise beigelegt worden, in dem es zudem nicht nur um die Gewinnverteilung, sondern um die Mitgliedschaft selbst ging.
  • FG Münster, 12.06.2014 - 13 K 3330/11

    Realisierungszeitpunkt, rückwirkende Regelung, Vergleich

    Wird nämlich ein Streit über den Eintritt oder das Ausscheiden eines Mitgesellschafters nachträglich durch einen Vergleich oder ein Urteil klargestellt, sind die Wirkungen dieses Rechtsakts bereits für die Vergangenheit zu beachten (BFH-Urteile vom 18.1. 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung; vom 26.6.2002 IV R 55/01, BFHE 199, 529, BStBl II 2003, 13 unter II.3.b der Gründe;… vom 16.5.2013 IV R 6/10, BFH/NV 2013, 1584 unter II.3.c der Gründe zum umgekehrten Fall der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäft;… Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 2 Rz. 52).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

    Insoweit könnte allenfalls der im Urteil in BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603 wiedergegebene, bereits im Senatsurteil vom 14. Oktober 1966 IV 61/64 (BFHE 87, 387, BStBl III 1967, 175) aufgestellte Rechtssatz von Bedeutung sein, daß eine durch einen Vergleich festgestellte Gewinnverteilung auch für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre maßgeblich ist, weil der Vergleich --anders als eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung-- nicht nachträglich einen klaren, d.h. feststehenden Sachverhalt ändert (zur Unzulässigkeit einer rückwirkenden Änderung der Gewinnverteilung vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1980 IV R 40/77, BFHE 131, 224, BStBl II 1980, 723;… ferner BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 VIII R 283/81, BFH/NV 1986, 524), sondern nur verbindlich zum Ausdruck bringt, was tatsächlich von Anfang an maßgeblich war (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 1990 IV R 97/88, BFH/NV 1991, 21).
  • FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01

    Nachträgliche Änderung einer Vereinbarung in Gewinnverteilungsabrede; …

    Dann ist es aber aus steuerrechtlicher Sicht folgerichtig, die Wirkungen dieses Rechtsaktes bereits für die Vergangenheit zu beachten (BFH-Urteil vom 18.1.1990 IV R 97/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 21).
  • BFH, 09.09.1999 - IV B 18/99

    Streit um Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89

    Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen …

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2023 - 9 K 220/20

    Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns einer Partnerschaftsgesellschaft …

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98

    Rückwirkende Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters

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