Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.10.1979 - IV S 6.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bayreuth, 05.06.2009 - B 5 K 07.1220
Zulässige Kritik an der Amtsführung
Eine Grenze ist jedoch dann zu ziehen, wenn es sich um ehrverletzende Behauptungen handelt, die offensichtlich ohne jeden inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Verfahrens stehen oder wenn leichtfertig Behauptungen aufgestellt werden, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt bzw. wenn bewusst unwahre Behauptungen aufgestellt werden oder es sich gar um Schmähkritik handelt (OVG Berlin, Urt. vom 23. Oktober 1979, Az.: IV S 6.75; BGH…, Urt. vom 29. Oktober 1981, Az.: X ZR 78/79; beide Entscheidungen in juris ;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., 2009, RdNr. 104 zu § 823). - BVerwG, 02.09.1976 - 6 ER 400.76
Voraussetzungen für die Bestimmung eines Gerichts
Der Antragsteller begehrt vom Bundesverwaltungsgericht mit dem im Beschlußtenor angeführten Gesuch, in dem beim Oberverwaltungsgericht Berlin anhängigen Verfahren OVG IV S 6/75 "ein zuständiges Gericht gemäß § 53 VwGO zu bestimmen".
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
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