Rechtsprechung
| BFH, 29.05.2006 - IV S 9/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 133a Abs. 4 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Anhörungsrüge gegen Beschluss nach § 133a Abs. 4 Satz 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.02.2006 - VII B 244/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 9/06
Die Unanfechtbarkeit schließt auch die Statthaftigkeit außerordentlicher Rechtsbehelfe aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2006 VII B 244/05, juris, zur außerordentlichen Beschwerde).
- BFH, 05.06.2007 - X B 54/07
Anhörungsrüge; unstatthafte Beschwerde
In der Begründung seiner Beschwerde bezog sich der Rügeführer ausdrücklich auf die ihm bekannte Rechtsprechung des BFH (…Beschlüsse vom 24. Juli 2006 III B 77/06, BFH/NV 2006, 1879, und vom 29. Mai 2006 IV S 9/06, BFH/NV 2006, 1684) zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine Anhörungsrüge (§ 133a Abs. 4 Satz 3 FGO) und begehrte, seinen Rechtsbehelf als den tatsächlich einschlägigen Rechtsbehelf auszulegen, falls seine Beschwerde als nicht statthaft verworfen werde.
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