Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2013 - IV ZA 1/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablehnungsgesuch gegen die Vorsitzende Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Verfassungsverstößen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567
Ablehnungsgesuch gegen die Vorsitzende Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Verfassungsverstößen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Richterbefangenheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 18/12
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IV ZA 1/13
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12 m.w.N., juris).Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in 1 regulärer Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, juris).
- BGH, 19.06.2024 - IX ZA 22/23
Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung …
Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - IV ZA 1/13, BeckRS 2013, 10414 Rn. 1). - VerfGH Bayern, 16.04.2024 - 58-VI-22
Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde
Im Übrigen müssen bei der Ablehnung eines Richters ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen; es genügt nicht, dass die Partei die Entscheidungen des Gerichts für rechtswidrig bzw. willkürlich hält (…vgl. etwa BGH vom 5.12.2012 - XII ZB 18/12 - juris Rn. 1; vom 6.6.2013 - IV ZA 1/13 - juris Rn. 1). - BGH, 23.09.2015 - III ZR 323/13
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der …
Das Ablehnungsgesuch der Kläger richtet sich wahllos gegen drei der an dem Beschluss vom 27. Mai 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2 sowie BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2013 - IV ZA 1/13, BeckRS 2013, 10414, vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, BeckRS 2012, 25567 Rn. 1 …und vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 jeweils mwN).
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