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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2019

Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2019 - IV ZA 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17296
BGH, 05.06.2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,17296)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,17296)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,17296)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09

    Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH …

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - IV ZA 2/19
    Der gegen den Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 gerichtete Tatbestandsberichtigungsantrag wird als unzulässig verworfen, da § 320 ZPO nur auf solche Beschlüsse entsprechend anzuwenden ist, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 Rn. 7).
  • BGH, 05.05.2014 - IV ZA 10/14

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - IV ZA 2/19
    Ihr Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2014 - IV ZA 10/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZB 120/19

    Qualifizierung der Auftragsvergabe als Inhouse-Geschäft

    § 320 ZPO ist nur auf solche Beschlüsse entsprechend anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen (BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976 Rn. 7; Beschluss vom 5. Juni 2019 - IV ZA 2/19, juris).
  • BGH, 17.12.2019 - IV ZA 23/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig

    Ihr Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - IV ZA 2/19, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2019 - IV ZA 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10218
BGH, 03.04.2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,10218)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,10218)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2019 - IV ZA 2/19 (https://dejure.org/2019,10218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde" …

    Diese Notfrist beginnt im Fall des § 78b ZPO grundsätzlich mit der Zustellung des die Beiordnung ablehnenden Beschlusses an die Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - IV ZA 2/19, juris).
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