Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1979 - IV ZB 110/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde in Ehewohnungssachen und Hausratssachen - Zulassung einer Beschwerde durch das Oberlandesgericht - Zulässigkeit einer zweiten Beschwerde nach Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 402
- MDR 1980, 295
- FamRZ 1980, 234
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 16.04.2008 - XII ZB 59/07
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über Ehewohnung und Hausrat
In diesen Sachen ist die Rechtsbeschwerde auch nicht nach § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO gegeben, wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BGH Beschluss vom 14. November 1979 - IV ZB 110/79 - FamRZ 1980, 234 f.;… Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1991 - XII ZB 55/91 - BGHR ZPO § 621 e Abs. 2 Satz 2 HausratVO 1 und vom 15. Januar 1992 - XII ZB 148/91 - FamRZ 1992, 538). - BGH, 15.01.1992 - XII ZB 148/91
Keine weitere Beschwerde in Hausratssachen - Pkw als Hausratsgegenstand
In solchen Verfahren findet eine weitere Beschwerde (§ 621e Abs. 2 ZPO) nicht statt, auch dann nicht, wenn die Erstbeschwerde, wie hier, als unzulässig verworfen worden ist (vgl. BGH Beschluß vom 14. November 1979 - IV ZB 110/79 = FamRZ 1980, 234; Senatsbeschluß vom 2. Juli 1980 - IVb ZB 516/80 = FamRZ 1980, 992, 993). - KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
In derartigen Fällen ist aber weder die Revision noch die weitere Beschwerde gegeben, weil Nr. 7 des § 621 ZPO in § 621 e Abs. 2 ZPO nicht aufgeführt ist (s. auch BGH FamRZ 1980, 234, 670).
- BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80
Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …
Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 14. November 1979 (IV ZB 110/79 = FamRZ 1980, 234, 235) entschieden hat, gilt die Vorschrift jedoch nur für die im vorhergehenden Satz genannten Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 ZPO, also nicht für Familiensachen, die die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung betreffen (§ 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO). - BGH, 15.05.1991 - XII ZB 55/91
Zulässigkeit einer Beschwerde in Familiensachen nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 …
In diesen Sachen ist die weitere Beschwerde auch nicht nach § 621e Abs. 2 Satz 2 ZPO gegeben, wenn das Oberlandesgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGH Beschluß vom 14. November 1979 - IV ZB 110/79 - NJW 1980, 402/403). - BGH, 26.03.1980 - IVb ZB 647/80
Anfechtung von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehewohnungssachen und …
Dies hat der Senat für die weitere Beschwerde bereits in einer früheren Entscheidung ausgesprochen (FamRZ 1980, 234 = NJW 1980, 402). - BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 710/81
Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht der …
Prozeßkostenhilfe kann nicht gewährt werden, weil nach §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO in Ehewohnungs- und Hausratssachen die weitere Beschwerde kraft Gesetzes - für jeden an sich Beschwerdeberechtigten ausgeschlossen (vgl. BGH Beschluß vom 14.11.1979 - IV ZB 110/79, FamRZ 1980, 234) ist.
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