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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1992 - IV ZB 13/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3403
BGH, 01.07.1992 - IV ZB 13/90 (https://dejure.org/1992,3403)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1992 - IV ZB 13/90 (https://dejure.org/1992,3403)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - IV ZB 13/90 (https://dejure.org/1992,3403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versehen einer Bürokraft des Prozessbevollmächtigen (Fehlerhafter Eintrag im Fristenkalender) - Zuverlässigkeit der Büroangestellten - Zurechnung von Anwaltsverschulden - Pflicht des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 139 § 233 § 234 Abs. 1
    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschluss vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f.).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …

    Weitere Wiedereinsetzungsgründe in tatsächlicher Hinsicht können nach Ablauf der Zweiwochenfrist - abgesehen von bloßen Ergänzungen und Erläuterungen - nicht mehr vorgetragen werden; nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183 S. 56 und vom 16. Februar 1999 - BVerwG 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4; BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - IV ZB 13/90 - RuS 1993, 238 f. m.w.N. und vom 10. Februar 1994 - VII ZB 25/93 - VersR 1994, 1368 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 33/97

    Anforderungen an Organisationsanweisungen betreffend die Löschung von Fristen

    Eine solche Ergänzung ist insbesondere dann zulässig, wenn ein fristgemäßes vollständiges Vorbringen durch Rückfrage gemäß § 139 ZPO hätte herbeigeführt werden können (BGH, Beschl. v. 1.7.1992 - IV ZB 13/90, RuS 1993, 238 ff.).
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