Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- NJW 1956, 1755
- FamRZ 1956, 379
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1953 - IV ZB 57/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56
Da den Eltern, wie das vorlegende Oberlandesgericht mit zutreffenden Gründen dargelegt hat, auch aus § 20 FGG ein Beschwerderecht nicht zustand, war daher ihre Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts nicht unbegründet, wie das Landgericht entschieden hatte, sondern unzulässig (Beschluß des Senats vom 13. Juli 1953, NJW 53, 1666;… Schlegelberger FGG 6. Aufl. § 25 Anm. 5). - BGH, 30.10.1952 - IV ZB 70/52
Vorlegung an BGH
Auszug aus BGH, 26.09.1956 - IV ZB 140/56
Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Braunschweig (JFG 4, 39) in dem Sinne der Entscheidung des Kammergerichts vom 26. März 1915 (KGJ 47, 30) widerspricht, daß schon aus diesem Grunde nach den Rechtsausführungen in dem Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1952 (BGHZ 7, 389) die Vorlage geboten war.
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Die in diesem Rechtszug vorzunehmende Prüfung der Befugnis des Beschwerdeführers, die Verfügung des Amtsgerichts anzufechten, ist eine Entscheidung zur Sache und nicht etwa über die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels (Beschluß des erkennenden Senats vom 26. September 1956 IV ZB 140/56, abgedruckt in NJW 1956, 1755).Denn das Recht zur Einlegung der Beschwerde ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juli 1953 IV ZB 57/53 [NJW 1953, 1666] und vom 26. September 1956 IV ZB 140/56 [NJW 1956, 1755 = FamRZ 1956, 379]).
- BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87
Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit
Ein solches Interesse kann [zwar] grundsätzlich einem Elternteil nicht zugestanden werden, dem das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen worden ist (BGH, FamRZ 1956, 379 f.). - KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des …
Einer abschließenden Auseinandersetzung mit der Auffassung, wonach Eltern, denen gemäß § 1666 BGB das Sorgerecht entzogen worden ist, in den die Sorge für die Person des Kindes betreffenden Angelegenheiten ein Beschwerderecht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG grundsätzlich nicht zustehe, weil ihnen durch die Sorgerechtsentziehung die Wahrnehmung der persönlichen Interessen des Kindes gerade genommen worden sei, und auch ein praktisches Bedürfnis dagegen spreche, den Eltern nach der Entziehung des Personensorgerechts die Möglichkeit zu geben, die Berechtigung aller von dritter Seite getroffenen Personensorgerechtsmaßnahmen gerichtlich nachprüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1956, 1755, und dem folgend Ronke in Erman, BGB 7. Aufl. § 1666 Rdn. 29;… Hinz in MünchKomm, BGB § 1666 Rdn. 52;… Damrau in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1779 Rdn. 14), bedarf es in dem vorliegenden Fall nicht, denn in dem vorliegenden Falle geht es nicht um die Überprüfung von Sorgerechtsmaßnahmen nach der Entziehung des Sorgerechts, sondern um die Frage, wer nach der Entziehung des Sorgerechts zu der Ausübung dieses Rechts befugt ist. - BGH, 10.04.1986 - BLw 26/85
Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Erteilung eines Erbscheins mit …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu ihnen gehören auch die Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (§ 9 LwVG) - die Beschwerdeberechtigung eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren Fehlen das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 11, 66, 70; BGH Beschlüsse v. 13. Juli 1953, IV ZB 57/53, NJW 1953, 1666; v. 26. September 1956, IV ZB 140/56, FamRZ 1956, 379, 381; v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO § 18 Nr. 6 und v. 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, LM LwVG § 22 Nr. 15 = LVO § 38 Nr. 4). - BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65
Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und …
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs FamRZ 1956, 379 steht einem solchen Ergebnis nicht im Wege.
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