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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,387
BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78 (https://dejure.org/1979,387)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 (https://dejure.org/1979,387)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 168/78 (https://dejure.org/1979,387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind - Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls - Aussetzung eines Besuchsrechts des Vaters im Interesse der Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls; Aussetzung eines Besuchsrechts des Vaters im Interesse der Kinder

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls; Aussetzung eines Besuchsrechts des Vaters im Interesse der Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 454
  • MDR 1980, 386
  • FamRZ 1980, 131
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZR 82/78

    Möglichkeit einer Revision in einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit - …

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78
    Die einstweilige Anordnung in der Ehesache ist daher eine im summarischen Verfahren ergehende vorläufige Regelung, deren Zulässigkeit der Möglichkeit der Durchführung des Verfahrens mit dem Ziel einer endgültigen Regelung nicht entgegensteht (…Thomas/Putzo, 10. Aufl. § 620 ZPO Anm. 1;… Wieczorek, 2. Aufl. § 620 ZPO Anm. A; III a;… Zöller/Philippi, 12. Aufl. § 620 ZPO Anm. 7 a;… a.M. Stein/Jonas/Schlosser, 20. Aufl. § 620 ZPO Rdn. 3, 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 37. Aufl. Einführung zu §§ 620 bis 620 g ZPO Anm. 1; Brüggemann, FamRZ 1977, 1, 12; zur entsprechenden Frage der Klage auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses BGH FamRZ 1979, 473 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 6 UF 64/24

    Verlängerter Umgangsausschluss nach häuslicher Gewalt

    Sieht das Gericht in einem solchen Fall - nach persönlicher Anhörung des Kindes - von der Anordnung eines, auch begleiteten, Umgangs ab, so ist dies unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Gründe für diese Einstellung ermittelt und sie in seine Entscheidung einbezogen hat (vgl. BVerfG FamRZ 2024, 524; 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Das Ausgangsverfahren betrifft eine Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (in analoger Anwendung, da abweichend vom Regelfall des § 1634 Abs. 1 BGB noch beiden - getrennt lebenden - Elternteilen das Sorgerecht zustand, vgl. § 1634 Abs. 4 BGB;… OLG Köln, FamRZ 1978, S. 727 f.; BGH, FamRZ 1980, S. 131 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
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