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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2875
BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74 (https://dejure.org/1976,2875)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1976 - IV ZB 26/74 (https://dejure.org/1976,2875)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1976 - IV ZB 26/74 (https://dejure.org/1976,2875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins - Zuständigkeit des Nachlassgerichts zur Erteilung eines Erbscheins nach dem letzten Wohnsitz in der DDR des verstorbenen Erblasser - Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Zuständigkeit des Nachlassgerichts zur Erteilung eines Erbscheins nach dem letzten Wohnsitz in der DDR des verstorbenen Erblasser; Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüche

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Zuständigkeit des Nachlassgerichts zur Erteilung eines Erbscheins nach dem letzten Wohnsitz in der DDR des verstorbenen Erblasser; Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1032 (Ls.)
  • MDR 1976, 477
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1975 - IV ZB 20/75

    Erbschein nach Erblasser in der DDR

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74
    Für die Erteilung eines (gegenständlich nicht beschränkten) Erbscheins ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg auch dann zuständig, wenn der Erblasser mit letztem Wohnsitz im Gebiet der DDR vor dem 1. Januar 1965 verstorben ist, sich in der Bundesrepublik Deutschland keine Nachlaßgegenstände befinden und der Erbschein lediglich zur Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüchen benötigt wird (Erg. zum Beschluß vom 3. Dezember 1975 - IV ZB 20/75).

    Die interlokale Zuständigkeit westdeutscher Nachlaßgerichte zur Erteilung eines Erbscheins nach einem mit letztem Wohnsitz in der DDR verstorbenen Erblasser ist gegeben, und zwar sowohl dann, wenn sich Nachlaßgegenstände in der Bundesrepublik Deutschland befinden (BGHZ 52, 123), als auch dann, wenn dies nicht der Fall ist (so die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1975 - IV ZB 20/75).

    Sind aber in diesen Fällen die Lastenausgleichsansprüche keine Nachlaßgegenstände, dann greifen auch insoweit die Grundsätze ein, die der erkennende Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 3. Dezember 1975 - IV ZB 20/75 - aufgestellt hat.

  • BGH, 20.05.1969 - III ZB 3/67

    Erbschein nach Erblassern mit letztem Wohnsitz in der DDR

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74
    Das OLG Hamm hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGHZ 52, 123 eine Zuständigkeit des Nachlaßgerichts zur Ausstellung eines gegenständlich nicht beschränkten Erbscheins nach einem mit letztem Wohnsitz in der DDR verstorbenen Erblasser verneint und die Einziehung eines dem entgegen erteilten Erbscheins angeordnet.

    Die interlokale Zuständigkeit westdeutscher Nachlaßgerichte zur Erteilung eines Erbscheins nach einem mit letztem Wohnsitz in der DDR verstorbenen Erblasser ist gegeben, und zwar sowohl dann, wenn sich Nachlaßgegenstände in der Bundesrepublik Deutschland befinden (BGHZ 52, 123), als auch dann, wenn dies nicht der Fall ist (so die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1975 - IV ZB 20/75).

  • OLG Hamm, 01.12.1971 - 15a W 511/71

    Einziehung eines über einen Nachlass erteilten gemeinschaftlichen Erbscheines; …

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74
    Das Kammergericht möchte die weitere Beschwerde als unbegründet zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Dezember 1971 (OLGZ 1972, 352 = Rpfl 1972, 102) gehindert.

    Die Frage wird weithin im Anschluß an die Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahre 1921 (KGJ 53 A 88 = OLGZ 42, 145) in entsprechender Anwendung des § 2361 Abs. 1 BGB bejaht (…so von Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 7 Rn. 36;… Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 12;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 2353 Rn. 1 und § 2361 Rn. 3;… Palandt/Keidel BGB 35. Aufl. § 2361 Anm. 2;… Staudinger/Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2353 Rn. 35 und § 2361 Rn. 8; OLG Hamm OLGZ 72, 352 = Rpfl. 1972, 102; BayObLG Rpfl. 1975, 304; vom BGH NJW 1963, 1972 f nur in einer Nebenbemerkung).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74
    Die Frage wird weithin im Anschluß an die Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahre 1921 (KGJ 53 A 88 = OLGZ 42, 145) in entsprechender Anwendung des § 2361 Abs. 1 BGB bejaht (…so von Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 7 Rn. 36;… Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 12;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 2353 Rn. 1 und § 2361 Rn. 3;… Palandt/Keidel BGB 35. Aufl. § 2361 Anm. 2;… Staudinger/Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2353 Rn. 35 und § 2361 Rn. 8; OLG Hamm OLGZ 72, 352 = Rpfl. 1972, 102; BayObLG Rpfl. 1975, 304; vom BGH NJW 1963, 1972 f nur in einer Nebenbemerkung).
  • BayObLG, 17.04.1975 - BReg. 1 Z 118/74

    Internationale Zuständigkeit; Von Amts wegen; Prüfung; Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74
    Die Frage wird weithin im Anschluß an die Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahre 1921 (KGJ 53 A 88 = OLGZ 42, 145) in entsprechender Anwendung des § 2361 Abs. 1 BGB bejaht (…so von Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 7 Rn. 36;… Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 12;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 2353 Rn. 1 und § 2361 Rn. 3;… Palandt/Keidel BGB 35. Aufl. § 2361 Anm. 2;… Staudinger/Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2353 Rn. 35 und § 2361 Rn. 8; OLG Hamm OLGZ 72, 352 = Rpfl. 1972, 102; BayObLG Rpfl. 1975, 304; vom BGH NJW 1963, 1972 f nur in einer Nebenbemerkung).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch …

    1 Z 96/80">1 Z 96/80, RPfleger 1981, 112 f; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 3 W 124/01, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1971, Az. 15 a W 511/71, Herzog in Staudinger, BGB, 2010 § 2353, Rn. 66; Weidlich in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 2361, Rn. 2; für den hier nicht vorliegenden Fall, dass sich die örtliche Unzuständigkeit nicht aus eindeutigen Vorschriften ergibt, a.A. BGH, Beschluss vom 16.01.1976, Az. IV ZB 26/74, RPfleger 1976, 174 f).
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