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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,457
BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52 (https://dejure.org/1952,457)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - IV ZB 47/52 (https://dejure.org/1952,457)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - IV ZB 47/52 (https://dejure.org/1952,457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1172
  • MDR 1952, 545
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil NJW 1951/708 vom 29. März 1951 - IV ZR 29/50 - mit eingehender Begründung dargelegt.

    Es ist durchaus statthaft, daß die Höhe der Zinsen nach einem von dem Betrag der Kapitalforderung verschiedenen Betrag bemessen wird (vgl. Rötelmann in NJW 1951, 708 unter 5 der Anm).

    Dann verbietet sich aber die Anwendung des Umstellungsgesetzes auf die Kaufpreisforderung, die dafür eingetragene Hypothek ist nach § 2 Nr. 1 der 40. DVO zum UmstG im Verhältnis 1 : 1 umzustellen (siche das Urteil des Senats in NJW 1951, 708).

    Billigkeitserwägungen können daher für die Auslegung dieser Gesetzgebung nicht herangezogen werden (so der erkennende Senat in NJW 1951, 708 [710]).

  • RG, 05.10.1936 - IV 119/36

    1. Kann auf Grund des § 810 BGB. die Vorlegung von Aufzeichnungen und Notizen …

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
    Abgesehen von der Bestellung einer in einem solchen Fall stets zulässigen Höchstbetragshypothek (§ 1190 BGB) oder einer Grundschuld ist es durchaus zulässig, für Forderungen mit unbestimmtem Betrag eine gewöhnliche Hypothek oder eine Sicherungshypothek zu bestellen (RGZ 152, 213 [219]).
  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 166/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
    Der Senat hat sich in dem Urteil vom 7. Mai 1951 - IV ZR 166/50 - (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu § 13 UmstG) der von Harmening-Duden vertretenen Meinung angeschlossen.
  • BGH, 08.03.1952 - IV ZB 11/52

    Umfang und Wirkung des Umstellungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
    Der Senat hat zunächst in seinem Beschluß vom 8. März 1952 - IV ZB 11/52 - BGHZ 5, 259 ausgesprochen, daß bei dem Streit der Beteiligten darüber, ob eine hypothekarisch gesicherte Forderung vor der Währungsreform erloschen sei, das Amtsgericht diese Streitfrage als präjudiziell für das Umstellungsverhältnis des Grundpfandrechts für das Grundpfandrecht und die etwa bestehende Forderung mit bindender Wirkung für Gerichte und Behörden zu entscheiden habe, und daß sich diese bindende Wirkung nicht nur auf das Umstellungsverhältnis als solches, sondern auch auf das Bestehen und den Inhalt der Forderung beziehe, wenn derselbe Sachverhalt sowohl das Umstellungsverhältnis als auch den Inhalt und den Bestand der Forderung bestimme.
  • BGH, 29.05.1952 - IV ZB 30/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZB 47/52
    Sie greifen vielmehr, wie der Senat in einem weiteren Beschluß vom 29. Mai 1952 - IV ZB 30/52 - ausgeführt hat, in allen den Fällen Platz, in denen es sich darum handelt, ob eine Geldforderung und damit auch das sie sichernde Grundpfandrecht gemäß § 16 UmstG = Art. 16 § 42 Abs. 1 der französischen VO 160 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der 40. DVO zum UmstG im Verhältnis 10 : 1 oder nach § 2 dieser Verordnung in dem von 1 : 1 umgestellt ist.
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auch der Umstellung nach den Währungs- und Umstellungsgesetzen unterliegen grundsätzlich Geldwertansprüche nicht, sofern sie nicht nach einem umstellungsfähigen Grundbetrag zu berechnen sind (Beschluss vom 26. Juni 1952 - IV ZB 47/52).
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZB 27/53

    Rechtsmittel

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde zurückweisen, es glaubt sich jedoch an dieser Entscheidung durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1952 IV ZB 11/52 (BGHZ 5, 259 = NJW 52, 742 ), vom 29. Mai 1952 IV ZB 30/52 , vom 26. Juni 1952 IV ZB 47/52 (Lindenmaier-Möhring Nr. 5 und 6 zu § 6 der 40. DVO zum UmstG) und vom 22. Dezember 1952 IV ZB 96/52 daran gehindert und hat, da es von diesen Beschlüssen abweichen will, die Sache gemäss § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Auf dem gleichen Grundsatz beruhen auch die späteren Entscheidungen des Senats vom 29. Mai 1952 (IV ZB 30/52) und 26. Juni 1952 (IV ZB 47/52) (Lindenmaier-Möhring Nr. 5 und 6 zu § 6 der 40. DVO zum UmstG).

  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 23 U 181/08

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückabwicklung einer wirtschaftlichen Beteiligung an …

    Im Übrigen berührt der Urkundenbeweis nicht das Recht der Parteien, die unmittelbare Anhörung des Zeugen zu beantragen (BGH NJW 52, 1172).
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 51/55

    Rechtsmittel

    Darüber wäre erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der von den Parteien getroffenen Abreden zu entscheiden (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Juni 1952 - IV ZB 47/52 = LM Nr. 6 zu § 6 der 40. DVO zum UmstG).
  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auch die Vereinbarung eines bestimmten Ausgangs-Nennbetrages in Reichsmark ändert hieran nichts, wenn der wirkliche Umfang der geschuldeten Leistung sieh aus ihm nur unter Zuhilfenahme eines weiteren Wertmaßstabes errechnen läßt, dieser aber noch nicht feststeht (vgl dazu die Entscheidung des Senats in NJW 1952, 1172 f [1173]).
  • BGH, 09.10.1953 - V ZR 51/52

    Umrechnung von Geldwertansprüchen von Reichsmark in Deutsche Mark auf Grund der …

    Reinicke, Wertsicherungsklauseln MDR 1953, 385 [386 linke Spalte] (vgl auch Schubert, Wertsicherungsklauseln in NJW 1950, 285) allein schon dazu führen würde, das Schuldverhältnis der Währungsumstellung zu unterwerfen, vom IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aber nicht in diesem Sinne gewertet wird (vgl IV ZB 47/52 vom 26. Juni 1952 in NJW 1952, 1172 und BGHZ 9, 56 [60/63]; vgl aber auch BGHZ 5, 173 [181]).
  • BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52

    Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Senates (vgl die Beschlüsse des Senates vom 8. März 1952 - IV ZB 11/52 [BGHZ 5, 260 [BGH 08.03.1952 - IV ZB 11/52]], vom 29. Mai 1952 - IV ZB 30/52 und vom 26. Juni 1952 - IV ZB 47/52 [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 5 und 6 zu § 6 40. DVO zum UmstG]).
  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 182/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über Wiederkauf und Abwendung - Entscheidende …

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der Entscheidung BGHZ 5, 259 und in dem von der Revision angeführten Beschluß vom 26. Juni 1952, IV ZB 47/52 (LM Nr. 6 zu § 6 der 40. DVO UmstG) ausgesprochen, daß das im Umstellungsverfahren entscheidende Gericht ausschließlich und mit bindender Wirkung für alle Gerichte und Behörden darüber zu entscheiden habe, ob eine - wie hier - durch Grundpfandrecht gesicherte Forderung nach dem Umstellungsgesetz umzustellen ist und daß es dabei auch über alle Vortragen zu entscheiden habe, von denen die Höhe des Umstellungsbetrages abhänge.
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 105/60
    Endlich lag auch nicht, wie die Revision unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 26. Juni 1952, IV ZB 47/52 (NJW 1952, 1172) darzutun versucht, eine in der Weise "bestimmbare" Reichsmarkforderung vor, daß sich der vom Beklagten zu zahlende Betrag "aus einem Grundbetrag unter Anwendung eines gewählten Maßstabes durch eine Rechenoperation errechnen" ließ.
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