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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1279
BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69 (https://dejure.org/1969,1279)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1969 - IV ZB 58/69 (https://dejure.org/1969,1279)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1969 - IV ZB 58/69 (https://dejure.org/1969,1279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 424
  • MDR 1970, 310
  • VersR 1970, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 5/51

    Verspätete Absetzung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist kann nicht erteilt werden, wenn die Partei diese Frist hat verstreichen lassen, weil ihr das Urteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen noch nicht zugestellt war (Bestätigung von BGHZ 2, 347).

    In dem Urteil BGHZ 2, 347 hat der III. Zivilsenat entschieden, daß eine Partei, die die fristgerechte Einlegung der Berufung bewußt unterlassen hat, weil sie innerhalb der Berufungsfrist keine Kenntnis von dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen des ihr in abgekürzter Form zugestellten Urteils erlangen konnte, keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat.

  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69
    Die BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] ; 32, 17 [BGH 14.01.1960 - II ZR 146/58] und LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69
    Die BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] ; 32, 17 [BGH 14.01.1960 - II ZR 146/58] und LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03

    Verfahrensrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist

    Wenn man überhaupt trotz des Kostenrisikos die vorläufige Einlegung eines Rechtsmittels für zumutbar erachtet, dann allenfalls gegen ein Urteil, von dessen Existenz die Partei Kenntnis hat und dessen Tenor sie kennt, mögen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe ihr noch nicht zugestellt worden sein (vgl. BGHZ 2, 347, 349 f.; BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69, VersR 1970, 159).

    Nicht angesonnen werden kann ihr hingegen, ein Rechtsmittel aufs Geratewohl einzulegen, auch auf die Gefahr hin, daß eine Entscheidung noch gar nicht ergangen ist oder wegen des Inhalts oder Umfangs von ihr nicht angefochten werden kann (…vgl. auch BGH, Urt. v. 10. März 1956, IV ZR 268/55, LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3; Wiedereinsetzung nach BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69 aaO gewährt, da sich die das Rechtsmittel eröffnende Zulassung erst aus den nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist zugestellten Urteilsgründen ergab).

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88

    Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist

    Unter diesen Umständen hätte er nach der Sorgfalt, die von einem Rechtsanwalt erwartet werden muß, sicherstellen müssen, daß diese Frist im Fristenkalender notiert und (damit) überwacht wurde, weil sich die Notwendigkeit ergeben konnte, vorsorglich Berufung einzulegen (s. insoweit BGHZ 2, 347, 349 f.; BGH Beschluß vom 27. November 1969 IV ZB 58/69 - NJW 1970, 424).
  • BGH, 19.02.1976 - VII ZR 127/75

    Anforderungen an wesentliche Verfahrensmängel als Berufungsgrund - Zustellung …

    Die Entscheidungen BGHZ 2, 347 und BGH NJW 1970, 424 [BGH 27.11.1969 - IV ZB 58/69] stehen dieser Auffassung nicht entgegen; denn sie betreffen Fälle der Berufungs einlegung .
  • BGH, 02.10.1975 - IX ZR 121/73

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob einer Partei Wiedereinsetzung gewährt werden kann, die die Revisionsfrist bewußt hat verstreichen lassen, weil sie innerhalb der Frist keine Kenntnis von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erlangen konnte (zur Versäumung der Berufungsfrist vgl. BGHZ 2, 347; NJW 1970, 424), stellt sich hier nicht.
  • OLG Celle, 22.03.2000 - 2 W 30/00

    Unzulässige außerordentliche Beschwerde gegen Berufungsentscheidung des …

    Zwar könnte es bedenklich erscheinen, dass das Landgericht das Vorbringen der Beklagten im Schriftsatz vom 7. Dezember 1999 nicht als schlüssigen Wiedereinsetzungsantrag (dazu BGH NJW 1970, 424) angesehen hat.
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZB 2/78

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der …

    Dieser Umstand hat in der Regel als Grund der Wiedereinsetzung auszuscheiden; andernfalls würde der von § 516 ZPO a.F. verfolgte Zweck, im Interesse der Rechtssicherheit tunlichst schnelle Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Urteil Rechtskraft erlangt, vereitelt (s. BGHZ 2, 347; Beschlüsse vom 27. November 1969 - IV ZB 58/69 = VersR 1970, 159 und v. 17. Dezember 1974 - VI ZB 15/74 = VersR 1975, 449;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 516 Anm. II 2 b).
  • BGH, 11.06.1975 - IV ZB 8/75

    Fristablauf - Berufung - Prozessakten - Urteilstenor

    Wenn damit zu rechnen war, daß die Berufungsfrist am 20. Juni 1974 endete, dann mußten die Anwälte bis dahin Berufung einlegen, auch wenn sie noch nicht im Besitz der Prozeßakten waren und auch den Urteilstenor noch nicht kannten (RGZ 121, 121; RG DR 1941, 2254, BGHZ 2, 347; BGH NJW 1970, 424 und NJW 1975, 926 = VersR 1975, 449;… Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 516 Anm. II 2 d).
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