Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1954 - IV ZB 59/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 599
- DB 1954, 153
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.03.1958 - VII ZR 83/57 Auch dem leistungsfähigen Schuldner können die Vergünstigungen des Vertragshilfegesetzes zugebilligt worden, wenn nämlich eine Anwendung der allgemeinen Umstellungsvorschriften nach der besonderen Lage des Einzelfalls zu unbilligen Ergebnissen führen würde (vgl. u.a. BGH in JZ 1954, 390; LM § 1 VHG Nr. 13; Beschluß des Senats VII ZB 5/56 vom 13. März 1957 = WM 1957, 677).
Denn dieses steht regelmäßig im Zusammenhang mit anderen Vorgängen und kann nicht losgelöst von ihnen für sich allein gewertet werden (vgl. u.a. BGH JZ 1954, 390).
- BGH, 05.12.1958 - V ZB 14/58
Rechtsmittel
Es handelt sich hierbei um einen im Schrifttum (…vgl. Duden/Rowedder a.a.O. S. 30;… Saage a.a.O. § 1 Bem. III 2 d) entwickelten Begriff, der auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1954, IV ZB 59/53, LM VHG § 1 Nr. 1, 9. November 1955, IV ZB 82/55, 15. Oktober 1956, II ZB 16/56 und 14. Juli 1958, VIII ZB 8/58) anerkannt ist. - BGH, 02.03.1955 - IV ZB 20/55
Rechtsmittel
Mit diesen Ausführungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 16. Januar 1954 - IV ZB 59/53 (L-M § 1 VHG Nr. 1 = JZ 54, 390), in dem ausgeführt worden ist, daß auch im Falle der sogenannten "korrigierenden Vertragshilfe" die persönlichen Verhältnisse unter Umständen zu berücksichtigen seien.
- BGH, 09.11.1973 - I ZB 8/73
Entschädigungslose Enteignung eines Pachtgutes in der sowjetischen Besatzungszone …
Das Unterbleiben der nach § 8 Abs. 1 VHG i.V.m. § 16 Abs. 2 FGG vorgeschriebenen förmlichen Zustellung hat nur die Bedeutung, daß die Beschwerdefrist, die nach § 8 Abs. 1 VHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG zwei Wochen beträgt und mit der Zustellung der Entscheidung an den Beschwerdeführer zu laufen beginnt (§§ 22 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 FGG), nicht in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BGH Beschluß vom 16.1.1954 - IV ZB 59/53 - insoweit in LM Nr. 1 zu § 1 VHG nicht abgedruckt). - BGH, 06.07.1955 - IV ZB 54/55
Rechtsmittel
Auch der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 16. Januar 1954 (LM [Nr. 1] § 1 VHG; NJW 1954, 599; JZ 1954, 390) die Zulässigkeit der sog. "korrigierenden Vertragshilfe" anerkannt. - BGH, 01.12.1961 - V ZB 15/61 Dies wirkt sich dahin aus, daß bei der Herabsetzung eines Pflichtteilsanspruchs hauptsächlich auf das Maß der Entwertung des Nachlasses abzustellen ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Januar 1954, IV ZB 59/53, LM VHG § 1 Nr. 1 « NJW 1954, 599, vom 9. November 1955, IV ZB 82/55, WM 1956, 32 und 7. April 1961, V ZB 23/60, Y/M 1961, 802).
- BGH, 15.10.1956 - II ZB 16/56
Rechtsmittel
Es entspricht der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IV. Zivilsenats, daß für die Gewährung der sog. korrigierenden Vertragshilfe eine wirtschaftlich schlechte Lage des Schuldners nicht Voraussetzung ist (vgl. insbesondere den Beschluß vom 16. Januar 1954 IV ZB 59/53, LindMöhr Nr. 1 zu § 1 VHG). - BGH, 09.11.1955 - IV ZB 82/55
Rechtsmittel
Wenn die herabzusetzende Verbindlichkeit derart mit einem Vermögen in Beziehung stand, daß ihre Höhe sich unmittelbar nach dem Wert dieses Vermögens bestimmte, wie dies z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch im Verhältnis zum Nachlaß der Fall ist, so wird sich bei einer Wertminderung des Nachlasses das Maß der Herabsetzung im wesentlichen nach dem Umfang dieser Minderung bestimmen (vgl. den Beschluß des Senats vom 16. Januar 1954 - IV ZB 59/53 LM (Nr. 1) § 1 VHG). - BGH, 11.01.1957 - V ZB 52/56
Rechtsmittel
Der Hinweis des Antragstellers auf die Tatsache, daß es sich bei der Kapitalforderung der Antragsgegner nicht um aufgenommene Schulden, sondern um eine im Verhältnis 1: 1 umgestellte Erbauseinandersetzungsforderung handelt, die der Antragsteller als "ursprüngliche Anteile an einem Gesamthandsvermögen" bezeichnet, vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen, Die Auffassung des Antragstellers, bei einer durch Kriegsschäden eingetretenen Entwertung des Nachlasses müsse auch der Gläubiger die Folgen dieser Entwertung mittragen, stützt sich offenbar auf den im Schrifttum und in der Rechtsprechung (vgl. Saage VHG S 57 unter d; Duden-Rowedder VHG S 30; BGH vom 16. Januar 1954, IV ZB 59/53, Lind-Möhr Nr. 1 zu § 1 VHG) entwickelten Begriff der sog, korrigierenden Vertragshilfe, mit der eine Korrektur des Umstellungssatzes erstrebt wird und die auf dem Gedanken beruht, daß eine Leistung auch dann einem Schuldner nicht zugemutet werden kann, wenn besondere Umstände vorliegen, die mit dem einzelnen in Rede stehenden Schuldverhältnis zusammenhängen und auf Krieg, Kriegsfolgen und Währungsreform beruhen.
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