Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2947
BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71 (https://dejure.org/1971,2947)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1971 - IV ZB 79/71 (https://dejure.org/1971,2947)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 (https://dejure.org/1971,2947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 584
  • MDR 1972, 402
  • VersR 1972, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71
    Denn die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist den einzelnen Verfahrensarten überlassen (BVerfGE 9, 89, 95).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71
    Diese Bestimmung garantiert für alle gerichtlichen Verfahren ein Minimum von rechtlichem Gehör, Die Beteiligten sollen Gelegenheit haben, sich vor einer Entscheidung zu äußern (BVerfGE 7, 53, 57).
  • RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35

    1. Was ist i. S. des § 44 StPO. unter einem unabwendbaren Zufall zu verstehen? 2. …

    Auszug aus BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71
    Später ist er durch das RGSt 70, 186 f veröffentlichte Urteil allgemein aufgegeben worden.
  • RG, 09.04.1907 - V 239/07

    1. Was ist unter einem unabwendbaren Zufall im Sinne von § 44 St.P.O. zu …

    Auszug aus BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71
    Der oben angeführte Grundsatz ist zunächst für die Fälle aufgegeben worden, in denen dem Angeklagten ein Verteidiger beigeordnet worden ist (RGSt 40, 118).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Er hat diese Vorschrift bei zahlreichen Entscheidungen nach Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder angewandt und nimmt insbesondere auf die Gründe seines Beschlusses vom 15. Dezember 1971 (NJW 1972, S. 584 ) Bezug.
  • BGH, 25.10.1972 - IV ZB 82/72

    Fristenwesen - Rechtsmittelfrist - Prozessbevollmächtigter - Verschulden des …

    Der Grundsatz, daß sich die Partei ein Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten anrechnen lassen muß, gilt auch für die Wahrung von Rechtsmittelfristen in Kindschaftssachen (Bestätigung von BGH VersR 72, 440).

    Das hat der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (vgl. u.a. den in NJW 1972, 584 = FamRZ 1972, 200 veröffentlichen Beschluß).

  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit - …

    Das hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 - im einzelnen ausgeführt.
  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 46/92

    Zurechnung von Fremdverschulden bei Fristversäumung auch in Statusverfahren

    Aus diesem Grunde ist seit langem anerkannt, daß die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerfGE 35, 41, 47; 60, 253, 288; ebenso schon BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 - NJW 1972, 584 zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F.; zur Anwendung in Familiensachen vgl. BGH…, Beschluß vom 20. April 1979 - IV ZB 84/78 - NJW 1979, 1414, 1415 und Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Anwendbarkeit 1).
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZB 741/80

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung einer Begründungsfrist …

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, die Regelung des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. über die Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens bei Versäumung prozessualer Fristen sei für den normalen Zivilprozeß verfassungsrechtlich unproblematisch und auch in zivilprozessualen Statusverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar, (BVerfGE 35, 41, 46 bis 50; vgl. auch BGH Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 = NJW 1972, 584) besteht kein Anlaß zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 233 ZPO in familienrechtlichen Verfahren nach §§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621 e ZPO.
  • BGH, 14.07.1972 - IV ZB 17/72

    Fristenwesen - Fristversäumung - Kindschaftssachen - Anwaltspflicht - Schuldhafte …

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 (NJW 1972, 584 = FamRZ 1972, 200) ausgesprochen.
  • BGH, 21.03.1973 - IV ZB 8/73

    Empfangsbekenntnis - Urteilszustellung - Zustellung - Fristenwesen - …

    Die Anwendung dieser Bestimmung in Kindschaftssachen ist nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 = NJW 1972, 584).
  • BGH, 14.02.1975 - IV ZB 53/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und …

    Auch zur Begründung des vorliegenden Beschlusses kann auf die genannten Entscheidungen Bezug genommen werden, insbesondere auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1971 (NJW 1972, 584) und des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1973 (NJW 1973, 1315).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 97/82

    Antrag auf Änderung der Sorgerechtsregelung für Kinder aus geschiedener Ehe - …

    Die Anwendbarkeit ist demgemäß etwa für Kindschaftssachen anerkannt (BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1971 - IV ZB 79/71 -, LM § 232 ZPO/Ca/Nr. 33) und insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 35, 41, 46 ff).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZB 25/73

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung des Vertreterverschuldens in …

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß die Zurechnung des - hier offenkundigen - Vertreterverschuldens nach § 232 Abs. 2 ZPO auch in Kindschaftssachen geboten und mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. die in NJW 1972, 584 = FamRZ 1972, 200 = VersR 1972, 440 und in VersR 1972, 1169 veröffentlichten Beschlüsse).
  • BGH, 14.03.1973 - IV ZB 97/72

    Versäumung der rechtzeitigen Einlegung der Berufung bei dem zuständigen …

  • BGH, 14.03.1973 - IV ZB 6/73

    Einordnung eines Rechtsstreits als Feriensache - Berechnung der …

  • BGH, 23.02.1973 - IV ZB 5/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 96/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 95/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZB 75/72

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an dessen Mandanten - …

  • BGH, 14.07.1972 - IV ZB 39/72

    Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Revision gegen Beschlüsse der …

  • BGH, 12.07.1972 - IV ZB 42/72

    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 Zivilprozessordnung …

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZB 34/72

    Anwaltspflicht - Fristenwesen - Berufung in Kindschaftssachen - Statusverfahren

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZB 2/79

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über das bei der Mutter …

  • BGH, 29.11.1972 - IV ZB 85/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht