Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2014 - IV ZR 100/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung ; Auflösung eines Versicherungsvertrages wegen fehlender Transparenz
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- PrismaLife 14 -, Kostenausgleichungsvereinbarung, Kündigung des Versicherungsvertrags und der Kostenausgleichungsvereinbarung durch den VN, unangemessene Benachteiligung
Verfahrensgang
- AG Königswinter, 01.10.2013 - 15 C 130/12
- AG Waldbröl, 01.10.2013 - 15 C 130/12
- LG Bonn, 25.02.2014 - 8 S 249/13
- BGH, 08.10.2014 - IV ZR 100/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13
Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder …
Auszug aus BGH, 08.10.2014 - IV ZR 100/14
Wie der Senat bereits in seinen - vergleichbare Sachverhalte betreffenden - Urteilen vom 12. März 2014 entschieden und im Einzelnen begründet hat, verstößt die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gegen § 169 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG (IV ZR 295/13, VersR 2014, 567 Rn. 14-22;… IV ZR 255/13, juris Rn. 12-20).Dem Versicherungsnehmer wird unmissverständlich vor Augen geführt, dass er die Kostenausgleichsvereinbarung nicht kündigen kann und nur der Widerruf seiner Vertragserklärung zu deren Beendigung führt, nicht dagegen eine Kündigung des Versicherungsvertrages oder der Kostenausgleichsvereinbarung selbst (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13 aaO Rn. 23-25).
Der Beklagten stand allerdings das Recht zu, die Kostenausgleichsvereinbarung zu kündigen, da die vertraglich festgelegte Unabhängigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages sowie der ausdrückliche Ausschluss des Kündigungsrechts in der vorgedruckten Formulierung im Antragsformular wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam sind (Senatsurteile vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13 aaO Rn. 26-35;… IV ZR 255/13, juris Rn. 21-30).
- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 255/13
Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder …
Auszug aus BGH, 08.10.2014 - IV ZR 100/14
Wie der Senat bereits in seinen - vergleichbare Sachverhalte betreffenden - Urteilen vom 12. März 2014 entschieden und im Einzelnen begründet hat, verstößt die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gegen § 169 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2, § 171 Satz 1 VVG (…IV ZR 295/13, VersR 2014, 567 Rn. 14-22; IV ZR 255/13, juris Rn. 12-20).Der Beklagten stand allerdings das Recht zu, die Kostenausgleichsvereinbarung zu kündigen, da die vertraglich festgelegte Unabhängigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung von einer Auflösung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages sowie der ausdrückliche Ausschluss des Kündigungsrechts in der vorgedruckten Formulierung im Antragsformular wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam sind (…Senatsurteile vom 12. März 2014 - IV ZR 295/13 aaO Rn. 26-35; IV ZR 255/13, juris Rn. 21-30).
- BGH, 03.11.2014 - IV ZR 230/14
Privater Rentenversicherungsvertrag mit Kostenausgleichsvereinbarung: Kündigung …
Hieran hat der Senat auch in Anbetracht des weiteren Vorbringens der Klägerin in seinen späteren Entscheidungen festgehalten (…vgl. Urteile vom 15. Oktober 2014 - IV ZR 79/14, Rn. 7; vom 8. Oktober 2014 - IV ZR 100/14, Rn. 12;… vom 24. September 2014 - IV ZR 1/14, juris Rn. 16).Wie der Senat mittlerweile entschieden hat, führt die wirksame Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung zu ihrem Erlöschen für die Zukunft mit der Folge, dass die Klägerin hieraus keine weiteren Ansprüche geltend machen kann (vgl. Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 - IV ZR 100/14, Rn. 14;… vom 24. September 2014 - IV ZR 1/14, juris Rn. 16).
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