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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11699
BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20 (https://dejure.org/2021,11699)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2021 - IV ZR 105/20 (https://dejure.org/2021,11699)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20 (https://dejure.org/2021,11699)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Fiktive Bestimmung des Restwertes eines nicht reparierten und nicht veräußerten Fahrzeugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr A.2.6.1 AKB, Nr A.2.6.2 Buchst a AKB, Nr A.2.10.1 AKB

  • verkehrslexikon.de

    Fiktive Bestimmung des Restwertes in der Fahrzeugversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Betrachtung des regionalen Marktes für den Aufkauf von beschädigten Fahrzeugen am Sitz des Versicherungsnehmers bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes des Fahrzeugs; Bestimmung der Höhe der Versicherungsleistung aus einer Kfz-Kaskoversicherung; Beschränkung des ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrachtung des regionalen Marktes für den Aufkauf von beschädigten Fahrzeugen am Sitz des Versicherungsnehmers bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes des Fahrzeugs; Bestimmung der Höhe der Versicherungsleistung aus einer Kfz-Kaskoversicherung; Beschränkung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe der Versicherungsleistung bei fiktiver Bestimmung des Restwertes des Fahrzeugs

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Verweis auf überregionalen Restwert bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung und fiktiver Abrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallauto von Bekannten zusammengeflickt - Wie sind bei nicht fachgerechter Reparatur Restwert und Versicherungsleistung zu ermitteln?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wie ist der fiktive Restwert eines Kfz zu bestimmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 756
  • MDR 2021, 931
  • VersR 2021, 761
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Er ist ferner nicht gehalten, dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zu geben, höhere Kaufangebote zu ermitteln (…BGH, Urteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, r+s 2019, 539 Rn. 10 m.w.N.; vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 8-13 mit abl. Anm. Figgener).

    Die vorgenannte Rechtsprechung zum Haftpflichtrecht ist von der Erwägung getragen, dass der Gesetzgeber dem Geschädigten in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit eingeräumt hat, die Schadenbehebung gerade unabhängig vom Schädiger in die eigenen Hände zu nehmen und in eigener Regie vorzunehmen (BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Er ist ferner nicht gehalten, dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zu geben, höhere Kaufangebote zu ermitteln (BGH, Urteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, r+s 2019, 539 Rn. 10 m.w.N.;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 8-13 mit abl. Anm. Figgener).

    Ähnlich wie ein Geschädigter im Haftpflichtrecht ist der Versicherungsnehmer daran interessiert, sein Fahrzeug ohne Nachforschungen, zu denen er nicht verpflichtet ist, typischerweise nur ortsansässigen Händlern, die er kennt oder über die er unschwer Erkundungen einholen könnte, zu verkaufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, r+s 2019, 539 Rn. 12).

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 379/13

    Abrechnung eines Unfallschadens durch die Kfz-Kaskoversicherung bei …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Maßgebend für die Bestimmung dieses Restwertes ist allein der Betrag, der dem Versicherungsnehmer aus einer solchen Veräußerung am Ende verbleibt (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13, r+s 2014, 546 Rn. 12).

    Bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Versicherungsnehmer hingegen ist der Verkaufspreis maßgebend, den er tatsächlich erlösen kann (Senatsurteil vom 10. September 2014 - IV ZR 379/13, r+s 2014, 546 Rn. 13, 14).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Die für das Haftpflichtrecht entwickelten Maßstäbe können deshalb auf die Beziehung der Parteien des Kfz-Kaskoversicherungsvertrages jedenfalls nicht unmittelbar übertragen werden (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14, BGHZ 207, 358 Rn. 7, 9 m.w.N.;… Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. § 249 BGB Rn. 18).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (…vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17, r+s 2018, 373 Rn. 16;… vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, r+s 2017, 478 Rn. 26;… vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, r+s 2016, 462 Rn. 22; vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17;… vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b [juris Rn. 14]).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung: …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (…vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17, r+s 2018, 373 Rn. 16; vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, r+s 2017, 478 Rn. 26;… vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, r+s 2016, 462 Rn. 22;… vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17;… vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b [juris Rn. 14]).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (…vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17, r+s 2018, 373 Rn. 16;… vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, r+s 2017, 478 Rn. 26;… vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, r+s 2016, 462 Rn. 22;… vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b [juris Rn. 14]).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Er muss sich auch nicht auf das Kaufangebot eines Aufkäufers einlassen, wenn dieser seinen Sitz in erheblicher Entfernung vom Wohnort des Geschädigten hat und nicht feststeht, ob sich der Aufkäufer bereit findet, die Kosten der Abholung des Fahrzeugs zu tragen (BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189 [juris Rn. 29]).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (…vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17, r+s 2018, 373 Rn. 16;… vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, r+s 2017, 478 Rn. 26; vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, r+s 2016, 462 Rn. 22;… vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17;… vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b [juris Rn. 14]).
  • BGH, 09.05.2018 - IV ZR 23/17

    Krankentagegeldversicherung: Auslegung einer Karenzzeitregelung

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2018 - IV ZR 23/17, r+s 2018, 373 Rn. 16;… vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, r+s 2017, 478 Rn. 26;… vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, r+s 2016, 462 Rn. 22;… vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17;… vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 unter III 1 b [juris Rn. 14]).
  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 11 U 13/15

    Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

  • LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13

    Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten …

  • OLG Köln, 04.12.2001 - 9 U 229/00

    Anspruch auf eine Kaskoentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung; …

  • OLG Saarbrücken, 21.06.1995 - 5 U 982/94

    Vorprozessuales Verhalten; Sachverständigenverfahren; Schadenshöhe; …

  • BGH, 09.09.2026 - IV ZR 235/25

    "Werkstattrisiko" in der Kfz-Kaskoversicherung

    Das Schadensersatzrecht folgt insoweit anderen rechtlichen Prämissen als das im Streitfall maßgebliche Versicherungsvertragsrecht (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, VersR 2021, 761 Rn. 21).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach …

    Rn. 16 a) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass, nachdem der Kläger die Reparatur seines Fahrzeugs nicht durch eine Rechnung belegen kann, die Versicherungsleistung nach A.2.7.1 Buchst. b AKB unabhängig davon, ob ein bedingungsgemäßer Totalschaden vorliegt, auf die Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes des versicherten Fahrzeugs begrenzt ist (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, r+s 2021, 389 Rn. 14).

    Dem Kläger hätte daher der Nachweis oblegen, dass bei der fiktiven Bestimmung des Restwertes seines beschädigten Fahrzeugs im Rahmen von A.2.7.1 Buchst. b AKB auf dem insoweit maßgeblichen regionalen Markt für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, r+s 2021, 389 Rn. 23 ff.) nur ein niedrigerer Veräußerungswert zu erzielen war als die von der Beklagten in ihrer Entschädigungsberechnung in Ansatz gebrachten 4.688 EUR.

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 11/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der …

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2021 - IV ZR 105/20, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • AG Bayreuth, 09.03.2023 - 102 C 1057/22
    vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, NJW 1993, 2369; vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15, NJW 2017, 388, 389; vom 14.04.2021 - IV ZR 105/20, r+s 2021, 389, 391 f. jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Nach dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2021, aaO), der identische Versicherungsbedingungen auszulegen hatte, entnimmt der Versicherungsnehmer dem Zusammenhang mit der in A.2.5.2.1 Buchst. b) getroffenen Regelung jedoch, dass die Entschädigungsregelung ihm zumindest die Möglichkeit eröffnen soll, anstelle des beschädigten Fahrzeugs ein Fahrzeug gleichen Wiederbeschaffungswertes zu erwerben und er dafür auch den möglichen Erlös aus einem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs einsetzen müsste, um den sich deshalb der Wiederbeschaffungswert vermindert.

    In diesem Falle wird es der vom Versicherer konkret unterstützte Versicherungsnehmer - jedenfalls bei Erzielung eines gemessen am regionalen Markt deutlich besseren Verkaufspreises - auch hinnehmen, wenn etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer, der seinen Sitz in größerer Entfernung vom Wohnort des Versicherungsnehmers hat, besondere Regelungen über die Tragung der Transportkosten zu treffen sind, der Versicherungsnehmer sich selbst nur eingeschränkt über die Seriosität des Aufkäufers informieren kann und sich gegebenenfalls Auseinandersetzungen um die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages schwieriger gestalten können (vgl. BGH. Urteil vom 14.04.2021, aaO).

    Diese gehen dahin, den Restwert danach zu bestimmen, wie ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Betroffener in seiner Lage ohne Hilfe des Versicherers das unfallgeschädigte Fahrzeug veräußert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2021, aaO).

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird es mangels entgegenstehender Regelung in den Versicherungsbedingungen indes nicht für zumutbar erachten, dass er einen Kaufvertrag mit einem ihm unbekannten Händler, dessen Seriosität er nicht überprüfen kann, unter Inkaufnahme hohe Risiken abschließen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2021, aaO).

  • OLG Bremen, 16.09.2021 - 3 U 9/21

    Eintrittspflicht einer Betriebsschließungsversicherung für Ausfälle aufgrund der …

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGHZ 123, 83 [85] = NJW 1993, 2369 und ständig, zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20 - Rdnr. 22, juris).
  • OLG Hamm, 24.06.2021 - 20 U 96/21

    Anspruch auf Neupreisentschädigung aus einer Kaskoversicherung; Bedingungsgemäßer …

    Die für das Haftpflichtrecht entwickelten Maßstäbe können deshalb auf die Beziehung der Parteien des Kfz-Kaskoversicherungsvertrags jedenfalls nicht unmittelbar übertragen werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, VersR 2021, 761 Rn. 21 mwN).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 14. April 2021 aaO Rn. 22).

  • OLG Oldenburg, 05.06.2025 - 1 U 127/22
    Der Sachverständige war, auch mit Blick auf die Entscheidung des BGH (Urteil vom 14.04.2021 - IV ZR 105/20 -, veröffentlicht etwa bei juris), nicht gehalten, für die Ermittlung des Restwerts auf Angebote ausschließlich des regionalen Marktes zurückzugreifen.

    Wie vorstehend bereits ausgeführt, weicht die vorliegend ohne jegliche Marktrecherche erfolgte Restwertermittlung nicht von den Vorgaben des BGH in dem Urteil zum Aktenzeichen IV ZR 105/20 ab.

  • LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21

    Quotenvorrecht bei nachrangiger Inanspruchnahme des Kaskoversicherers

    Hinsichtlich der Frage nach dem zugrunde zu legenden Restwert bei der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands schließt sich das Gericht daher dem Amtsgericht an, auch unter Berücksichtigung von BGH NJW-RR 2021, 756.
  • OLG Celle, 06.03.2025 - 11 U 138/24

    Inanspruchnahme einer Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung wegen eines …

    Vielmehr sind die an die Ermittlung der für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten zu stellenden Anforderungen anhand einer Auslegung der vereinbarten Versicherungsbestimmungen zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 105/20, juris Rn. 22 zum Restwert).
  • OLG Dresden, 22.06.2022 - 1 U 671/21
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH, Urteil v. 14.04.2021, Az.: IV ZR 105/20;… Urt. v. 27.09.2016, Az.: VI ZR 673/15, juris) kann der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges beheben will, Ersatz des Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts verlangen.
  • AG Mönchengladbach, 18.07.2025 - 2 C 219/24
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