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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1951 - IV ZR 113/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1233
BGH, 20.12.1951 - IV ZR 113/50 (https://dejure.org/1951,1233)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1951 - IV ZR 113/50 (https://dejure.org/1951,1233)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50 (https://dejure.org/1951,1233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 20.12.1951 - IV ZR 113/50
    Wie der Senat in dem Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 151/50 (BGHZ 2, 7 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 151/50]) - mit näherer Begründung ausgeführt hat, kann die Annahme der Wissenschaft, dass es eine Anzahl von Blutmerkmalen gibt, von denen sich einzelne unveränderlich im Blut eines jeden Menschen vorfinden und sich in einem bestimmten naturgesetzlich festliegenden Vererbungsgang vererben, nach dem heutigen Stande der Wissenschaft von keinem Richter in keinem Fall in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Zwar trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Anfechtungsfrist des § 1594 BGB versäumt ist, grundsätzlich das beklagte Kind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50 - LM § 1594 BGB Nr. 1; Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 - FamRZ 1978, 494, 495); dennoch ist die Verwertung des klägerischen Vortrages zu dieser Frage verfahrensrechtlich gerechtfertigt und geboten.
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines …

    Dafür, daß die Anfechtungsfrist des § 1594 BGB verstrichen ist, ist - unbeschadet der Amtsermittlungspflicht des Gerichts gemäß §§ 616 Abs. 1, 640 Abs. 1 ZPO - grundsätzlich das beklagte Kind beweispflichtig (BGH LM BGB § 1594 Nr. 1 = NJW 1952, 302).
  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die …

    Die Beweislast dafür, daß die Anfechtungsfrist verstrichen war, traf unbeschadet der amtlichen Ermittlungspflicht das beklagte Kind (BGH Urt. v. 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50, LM BGB § 1594 Nr. 1).
  • OLG Bremen, 21.01.1988 - 2 U 145/86

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Bedeutung der Kenntnis vom Ehebruch in …

    Die Anfechtungsklage ist dem Vertreter der Beklagten am 10. Januar 1986 zugestellt worden; demgegenüber hat die Beklagte den ihr obliegenden Beweis dafür, daß die Anfechtungsfrist schon im Jahre 1975 zu laufen begonnen hat (zur Beweislast der Beklagten vgl. BGH NJW 1952, 302), nicht erbracht.
  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 92/52

    Rechtsmittel

    Die einjährige Anfechtungsfrist des § 1594 BGB, der, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50 - mit näherer Begründung ausgeführt hat, in der Fassung des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften vom 12. April 1938 (RGBl 1, 380) anzuwenden ist, beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehemann von den Umständen Kenntnis erlangt, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen.
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