Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbruchdiebstahl - Einbruchspuren - Nachschlüsseldiebstahl
- RA Kotz
Einbruchdiebstahl - Nachweis von Einbruchspuren und Ausschluss von Nachschlüsseldiebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AERB § 1 Nr. 1 lit. a; VHB (84) § 3 Nr. 2
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 591 (Ls.)
- NJW-RR 1995, 1174
- MDR 1996, 264
- VersR 1995, 956
Wird zitiert von ... (80) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Zum einen kann es auf sie bei der Feststellung der Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, daß der Richter den Versicherungsnehmer als Partei nach § 448 ZPO vernimmt oder ihn gemäß § 141 ZPO anhört (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - VersR 1992, 867).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Rn. 16 a) Davon, dass die als gestohlen bezeichneten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort jedenfalls im Wesentlichen vorhanden und danach nicht mehr auffindbar gewesen sind (…vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 Rn. 14; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94, VersR 1995, 956 unter 3 a) ist im Revisionsverfahren zugunsten des Klägers auszugehen, weil das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat. - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …
Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO;… BGHZ 130 aaO).
Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchspuren vorhanden sind (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Frage, wie es Tätern gelingen konnte, einen Tatort mit umfangreicher Beute (zahlreichen Fellen und Pelzen) trotz hohen Entdeckungsrisikos unbemerkt und spurlos zu verlassen, nicht mehr die für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls maßgeblichen Mindesttatsachen, sondern darüber hinausgehende Einzelheiten der Tatausführung berührt (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
- BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Der Senat hat mit Urteil vom 14. Juni 1995 (IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 a) in einem Fall, in dem bei einem Einbruch in Räume eines Pelzgroßhandels Felle und Pelze in einem Gesamtwert von 652.199 DM entwendet worden sein sollten, ausgesprochen, es gehöre auch zum äußeren Bild, für das der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen müsse, dass die Felle und Pelze vor dem behaupteten Diebstahl im Wesentlichen in der angegebenen Menge vorhanden waren.
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Der Tatrichter hat aber zu beachten, daß es dabei noch nicht um den vom Versicherer zu führenden Beweis von Tatsachen geht, die die Annahme einer Vortäuschung des Diebstahls nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 c; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2 und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2). - OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92];… Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).Diese fehlende Glaubwürdigkeit kann zwar auch bei den vom Versicherer zu beweisenden Tatsachen für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsmanipulation eine Rolle spielen (BGH VersR 1995, 956).
- KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Rn. 7 Es gehört nicht zum äußeren Bild eines Einbruchsdiebstahls, schlüssig zu erklären und darzulegen, wie es den Tätern mit umfangreicher Beute und einem hohen Entdeckungsrisiko gelingen konnte, unbemerkt vom Tatort zu entkommen (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.06 - IV ZR 233/05 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9).Erforderlich ist jedoch der Nachweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa - "im Wesentlichen" - entsprechen (…vgl. BGH NJW 2007, 372 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17; NJW-RR 1995, 1174 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 11).
Auf sie kann es bei der Feststellung von Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, dass das Gericht den Versicherungsnehmer als Partei gemäß § 448 ZPO vernimmt oder ihn nach § 141 ZPO persönlich anhört (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 14).
- BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer versicherten Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2).Auch für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis, vielmehr lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die allerdings nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1993 - IV ZR 24/92 - VVGE § 5 VHB 84 Nr. 4; vom 14. Juni 1995, a.a.O.).
- OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07
Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden …
Zwar kann es ausreichend sein, wenn der Versicherungsnehmer statt der geforderten eine alternative Sicherheitsmaßnahme ergreift, von der er nach den Umständen ohne grobe Fahrlässigkeit annehmen durfte, dass sie zur Risikovermeidung mindestens ebenso gut geeignet ist wie die vom Versicherer verlangte Maßnahme (BGH VersR 1995, 956). - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit sind dann erst bei der Frage von Bedeutung, ob der Versicherer Tatsachen bewiesen hat, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls nahelegen (…Knappmann, aaO und Römer, NJW 1996, 2329 unter IV 1 b m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 d). - OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung
Zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls gehört in der Regel auch, daß Einbruchsspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (so: BGH VersR 1995, 956).Rn. 12 Zu dem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl das äußere Bild ausmachen, gehört auch, daß die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl - jedenfalls im wesentlichen - am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (so: BGH VersR 1995, 956;… Römer/Langheid, VVG, § 49 Rdn. 21).
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
- OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15
Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach …
- LG Frankfurt/Main, 22.11.2013 - 8 O 154/13
Hausratversicherung - Nachweis Einbruchdiebstahls bei Zahlenschloss
- OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines …
- OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21
Anforderung an eine - betrieblich sinnvolle - Umorganisation in der …
- OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 12 U 159/05
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten …
- OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
- OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 3 U 23/15
Inanspruchnahme der Hausratversicherung nach Raubüberfall in der eigenen Wohnung
- OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
- BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
- LG Bielefeld, 07.02.2017 - 7 O 175/15
Versicherungsmakler muss ordnungsgemäße Bearbeitung von Versicherungsantrag …
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Sachverständigenverfahren
- OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11
Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der …
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …
- OLG Bremen, 12.09.2013 - 3 U 6/13
Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Geltendmachung eines …
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden …
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98
Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
- OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
Hausratversicherung: Pflicht zur Angabe der Vorversicherung des Ehegatten bei …
- OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
- OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95
Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren
- LG Limburg, 27.08.2024 - 2 O 425/20
Hausratversicherung - erforderlicher Mindestbeweis für versicherten …
- BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11
Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch …
- OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
- BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom …
- LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05
Hausratversicherung, Versicherungsort
- OLG Celle, 17.03.2022 - 8 U 260/21
Entschädigung aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl; Beweis …
- OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …
- OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens …
- OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00
Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls
- BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
Äußeres Bild eines Diebstahls
- OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren
- OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 166/99
Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung; Entwendung …
- OLG Hamm, 23.09.1998 - 20 U 25/98
Vertragsbeendigung vor Versicherungsfall durch Eintritt einer auflösenden …
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2016 - 8 O 164/15
Einbruchsdiebstahl - Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung bei Fenster …
- OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04
Leistungsfreiheit einer Hausratversicherung bzgl. eines behaupteten …
- OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 101/00
Führung des Beweises für das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls
- KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
- OLG Köln, 27.06.2000 - 9 U 170/99
- OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 4 U 155/23
- OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99
Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer …
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
Beweis des Versicherungsfalls in der Reisegepäckversicherung, Versicherung, …
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels
- OLG Düsseldorf, 26.02.2024 - 4 U 155/23
- KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt, …
- LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18
Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag
- OLG Köln, 18.06.2002 - 9 U 42/01
- OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 154/99
- OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95
Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls
- LG Bielefeld, 14.09.2023 - 18 O 57/22
Hausratversicherung: Ansprüche nach Einbruchdiebstahl
- OLG Hamm, 02.10.1998 - 20 U 65/98
Arglistige Täuschung bei Einbruch-Diebstahls-Versicherung
- LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
Beweisverwertungsverbot
- OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 48/99
Nachweis des Diebstahls in der Hausratversicherung
- OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 191/97
Anforderungen an die Beweisführung des Versicherungsnehmers; Beweis des äußeren …
- AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchsdiebstahls
- LG Köln, 08.06.2016 - 20 O 415/13
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Firmeninhaltsversicherung nach einem …
- LG Lüneburg, 09.01.2007 - 5 O 199/06
- LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
- OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 160/01
- LG Verden, 04.09.2017 - 8 O 150/17
Inhaltsversicherung: Versagung von Prozesskostenhilfe nach zulässiger …
- LG Münster, 09.04.2024 - 115 O 223/23
- LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
Einbruchsindizien reichen in der Regel
- OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 5 U 168/97
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