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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1974 - IV ZR 118/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2653
BGH, 09.10.1974 - IV ZR 118/73 (https://dejure.org/1974,2653)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1974 - IV ZR 118/73 (https://dejure.org/1974,2653)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1974 - IV ZR 118/73 (https://dejure.org/1974,2653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität der versicherten Gefahr im Haftpflichtversicherungsrecht - Verpflichtung eines Handwerksbetriebes zum Aufstellen von Baugerüsten für Dritte und das Vermieten dieser Gerüste an sie - Ermittlung des von einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 125
  • VersR 1975, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche; …

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77;… Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.01.2014 - 5 U 45/13

    Verpachtung eines Legehennenstalls mit Grünlandflächen nicht von allgemeiner …

    Entscheidend ist, dass die Verpachtung von Flächen ein gänzlich anderes Haftpflichtrisiko darstellt (so BGH VersR 1975, 77, 78 zu vergleichbarer Konstellation).

    So lässt sich etwa den Entscheidungen BGH, VersR 1975, 77 f.; BGH, VersR 1987, 1181 f.; OLG München, VersR 1982, 665; OLG Hamburg, VersR 1982, 458 ff.; OLG Hamm, VersR 1976, 233, entnehmen, dass gerade nicht jede Tätigkeit, die anlässlich des vertraglich abgedeckten Betriebes entfaltet wurde, es auch verdient, vom Haftpflichtschutz erfasst zu werden.

    Insbesondere der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.10.1974 (VersR 1975, 77 f.) danach differenziert, ob der Dachdeckerbetrieb (dessen Hauptgeschäft im Vertrag über die Betriebshaftpflichtversicherung als "Dachdeckergeschäft" beschrieben wird) lediglich gelegentlich und ausnahmsweise für Dritte Gerüste zur Verfügung stellt, damit diese Dritten (Handwerker) sie für die Ausübung ihrer handwerklichen Tätigkeiten benutzen (Versicherungsschutz bejaht), oder ob derartige Gerüstvermietungen laufend und regelmäßig erfolgten, um zusätzliche gewerbliche Gewinne zu erzielen (Versicherungsschutz verneint).

  • OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 82/98

    Unfall mit Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsraum

    Allerdings kann von dem Versicherer einer Betriebshaftpflichtversicherung erwartet werden, dass er bei Vertragsschluss den Versicherungsnehmer aufklärt, wenn das erkennbar unter Versicherung zu stellende Risiko von dem ins Auge gefassten Vertrag nicht voll gedeckt ist, insbesondere wenn typische Betriebsgepflogenheiten nicht mitversichert sind (vgl. BGH VersR 1975, 77).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2000 - 5 U 345/00

    Umfang der Gebäudeversicherung bei Frost- und Bruchschäden

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  • LG Stuttgart, 20.11.2015 - 3 O 201/15

    Betriebshaftpflichtversicherung - Leistungsausschluss für Benutzungsschäden

    Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung bedeutet dieser Grundsatz der Risikospezialität, dass die Haftpflicht aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf noch sonst dem Versichertenwagnis zuzurechnen sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (vgl. BGH, VersR 1975, 77).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03

    Leistungspflichten einer Allgefahrenversicherung

    Eine spontane Aufklärungs- und Beratungspflicht besteht nur, wenn das Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar verfehlt wird oder der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den Deckungsumfang macht (BGH VersR 1975, 77; NJW 1979, 981; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1169; OLG Hamm, RuS 2001, 334;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, Vorbem. II, Rn. 11;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 43 VVG, Rn. 47).
  • KG, 13.02.2004 - 6 U 321/01

    Privathaftpflichtversicherung: Anforderungen an die Belehrung zur …

    Entscheidend ist dabei, ob unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zusammenhangs eine Veränderung der Haftpflichtgefahr vorliegt (…Littbarski, a.a.O., Rn. 14, 15 zu § 2 AHB;… Späte, Haftpflichtversicherung, Rn. 4 zu § 2 AHB; ähnlich OLG Köln VersR 1987, 1230, 1231, das auf einen unmittelbaren Zusammenhang abstellt), wobei es zumindest ein Auslegungskriterium sein kann, ob das hinzutretende Risiko unter eine andere Tarifposition fällt (BGH VersR 1975, 77;… vgl. auch Littbarski, a.a.O., Rn. 17).
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