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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15612
BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08 (1) (https://dejure.org/2009,15612)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2009 - IV ZR 128/08 (1) (https://dejure.org/2009,15612)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08 (1) (https://dejure.org/2009,15612)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    ZPO § 319
    Berichtigung statt Urteilsergänzung bei fehlendem Kostenausspruch

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 68
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 412/02

    Berichtigung einer Senatsentscheidung wegen versehentlicher Auslassung des …

    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08
    Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlass ergibt (BGH…, Beschluss vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91 -BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluss 1; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 412/02 - unveröffentlicht).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 192/91
    Auszug aus BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08
    Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlass ergibt (BGH, Beschluss vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91 -BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluss 1; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 412/02 - unveröffentlicht).
  • BGH, 08.07.2014 - XI ZB 7/13

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Nachholung der unterbliebenen …

    Rn. 11 Zwar kann, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist, die Unrichtigkeit einer verfahrensbeendenden Entscheidung auch dann offenbar sein, wenn eine Kostenentscheidung insgesamt unterblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl. 2010, 68 …und vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 185/10

    Voraussetzungen für eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO

    Die offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO kann sich wie in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91, BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluss 1, und vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68, aus dem völligen Fehlen einer Kostenentscheidung im Beschlusstenor ergeben.
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Rn. 3 Die offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO kann sich wie in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91, BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluss 1, und vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68, aus dem völligen Fehlen einer Kostenentscheidung im Beschlusstenor ergeben.
  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BGH, Urteil vom 22.09.2009 zu Az. IV ZR 128/08, Juris-Rn. 3; OLGR Bamberg 2000, 148; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Urteil vom 13.03.2002 zu Az. 4 TA 180/01, Juris-Rn. 3).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen …

    Enthält eine Entscheidung keinen Ausspruch über die Kosten, so kann dieser folglich nach der Vorschrift des § 319 ZPO nachgeholt werden, wenn das Fehlen der Kostenentscheidung auf einem offenkundigen Versehen beruht (BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl. 2010, 68; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1444).
  • BGH, 14.08.2014 - VII ZR 211/13

    Berichtigung eines Beschlusses des Senats bzgl. Kostenausspruchs

    Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlass ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68 Rn. 2 m. w. N.).

    Besteht jedoch aus der Sicht aller Beteiligten an einer versehentlichen Auslassung deshalb kein Zweifel, weil ein anderer Grund für die Unvollständigkeit des Beschlusstenors nicht in Betracht kommt, so handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 319 ZPO zu korrigieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68 Rn. 3 m. w. N.).

  • OLG München, 24.07.2025 - 29 U 1336/25

    Berufungsbegründungsfrist, Fristenwesen, Berichtigung des Urteils, Unzulässigkeit …

    Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlass ergibt (BGH BeckRS 2009, 27897).

    Daher handelt es sich vorliegend um eine offenbare Unrichtigkeit die - wie geschehen - gemäß § 319 ZPO zu korrigieren war (BGH BeckRS 2009, 27897 Rn. 6).

  • BGH, 01.07.2010 - V ZR 134/09

    Berichtigung eines Beschlusses aufgrund einer versehentlichen Auslassung des …

    Die offenbare Unrichtigkeit des Beschlusses ist deshalb nach § 319 ZPO zu berichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 2009, IV ZR 128/08, AnwBl 2010, 68; OLG Koblenz BauR 2008, 1194; OLG Rostock OLGR 2007, 116).
  • LAG Köln, 16.03.2012 - 9 Ta 80/12

    Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung

    Ein anderer Grund für die Unvollständigkeit des Urteilstenors kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch: BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08 - ).
  • BGH, 25.05.2022 - XII ZR 58/20

    Berichtigung des Senatsbeschlusses wegen der versehentlichen Auslassung des …

    Besteht jedoch aus der Sicht aller Beteiligten an einer versehentlichen Auslassung deshalb kein Zweifel, weil ein anderer Grund für die Unvollständigkeit des Beschlusstenors nicht in Betracht kommt, so handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 319 ZPO zu korrigieren ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08 - AnwBl. 2010, 68 Rn. 2 f. mwN).
  • LAG Hamm, 26.04.2011 - 1 Ta 190/11

    Berichtigung eines sog. Stuhlurteils

  • OLG Köln, 29.11.2024 - 19 U 6/24
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Urteilstenor, Auslassung, …

  • LAG Hamm, 09.08.2010 - 1 Ta 329/10

    Erklärung der Erledigung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelführer; …

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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2009 - IV ZR 128/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11543
BGH, 24.06.2009 - IV ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,11543)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,11543)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,11543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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