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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1128
BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50 (https://dejure.org/1951,1128)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1951 - IV ZR 13/50 (https://dejure.org/1951,1128)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 (https://dejure.org/1951,1128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …

    Vor dieser Gesetzesänderung konnte das Revisionsgericht - jedenfalls nach der (soweit er sichtlich) einhelligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Rahmen der Prüfung, ob die Berufung zulässig war, eine Ent Scheidung des Berufungsgerichts über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsfrist in jeder Hinsicht nachprüfen; es konnte also insbesondere eine vom Berufungsgericht gewährte Wiedereinsetzung versagen (BGHZ 6, 369, 370 f; Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 - LM ZPO § 234 Nr. 1; vgl. auch Urteile vom 27. Juni 1956 - V ZR 216/54 - BGHZ 21, 142, 144 = NJW 1956, 1518;vom 18. Juni 1953 - IV ZR 22/53, insoweit in LM ZPO § 232 Nr. 24 nicht abgedruckt;… ebenso Wieczorek ZPO 1. Aufl. § 238 Anm. B III b 2 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Reichsgerichts; a.M. RG JW 1933, 1658 L.; offengelassen RG JW 1934, 1350 L.).
  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.

    Wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits im Urteil vom 21. März 1951 (IV ZR 13/50) ausgeführt hat, ist das Hindernis der Armut in dem Augenblick behoben, in welchem dem Antragsteller oder seinem Prozeßbevollmächtigten die Nachricht über die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung des Armenanwalts zugeht.

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Es hat vielmehr die Tatsachen und die Beweise selbst zu würdigen und erforderlichenfalls auch Beweise zu erheben (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 - S 5) ist über diese Rechtsprechung des Reichsgerichts noch hinausgegangen; er hat ausgeführt, das Revisionsgericht sei, soweit es sich um die Nachprüfung der Entscheidung über eine vom Berufungsgericht aus rechtsirrigen Erwägungen gewährte Wiedereinsetzung handle, an die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts entgegen § 561 Abs. 2 ZPO nicht gebunden, weil die Wiedereinsetzung eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung sei und weil diese auch im Revisionsrechtszug in jeder Beziehung von Amts wegen zu prüfen sei; das Revisionsgericht habe daher auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, die vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden seien; es habe auch etwaige Beweise selbständig zu würdigen und habe selbst darüber zu entscheiden, ob diese Tatsachen die Wiedereinsetzung rechtfertigen oder nicht.
  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

    Dieser Umstand kann in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, weil der Wiedereinsetzungstatbe stand von Amts wegen zu prüfen ist (…Wieczorek, Großkommen tare der Praxis, ZPO 2. Aufl. § 238 Rdn. B II; vgl. auch BGH Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 = LM ZPO § 234 Nr. 1 und BAG NJW 1972, 887).
  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.3.1951 (IV ZR 13/50) ausgeführt, daß es einer förmlichen Zustellung dieses Beschlusses über die Bewilligung des Armenrechts nicht bedarf.
  • BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der …

    Vielmehr genügt es, daß er den Parteien nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO formlos mitgeteilt wird (BGHZ 5, 157, 160; 30, 226, 229; Urt. v. 21.3.1951 - IV ZR 13/50 = LM ZPO § 234 Nr. 1; Beschl. v. 6.2.1957 - IV ZB 19/57 = LM ZPO § 234 Nr. 17; Beschl. v. 25.6.1963 - VI ZB 5/63 = LM ZPO § 234 (B) Nr. 17).
  • BGH, 30.03.1977 - VIII ZB 9/77

    Wiedereinsetzungsantrag - Armenrecht - Überlegungsfrist - Mittelloser …

    Dieses Hindernis war am 6. Januar 1977 behoben, weil nach der unbeanstandet gebliebenen Feststellung des Berufungsgerichts an diesem Tage die Armenrechtsbewilligung seinem Prozeßbevollmächtigten zuging (vgl. BGH Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 = LM ZPO § 234 Nr. 1 und Beschluß vom 6. Februar 1957 - IV ZB 19/57 = LM ZPO § 234 Nr. 17).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 78/60

    Rechtsmittel

    Wenn aber das Revisionsgericht nicht an diese Feststellungen gebunden ist, sondern selbst den Sachverhalt festzustellen hat, weil es sich um Umstände handelt, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind (BGHZ 6, 369) - hier die Frage der Zulässigkeit der Berufung und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( BGH IV ZR 13/50 v. 21. März 1951, LM ZPO § 234 Nr. 1) -, dann kommt es darauf an, ob die Feststellungen des Revisionsgerichts die Endentscheidung rechtfertigen.
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