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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1957 - IV ZR 13/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,792
BGH, 29.05.1957 - IV ZR 13/57 (https://dejure.org/1957,792)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1957 - IV ZR 13/57 (https://dejure.org/1957,792)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1957 - IV ZR 13/57 (https://dejure.org/1957,792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 345
  • NJW 1957, 1357
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 12.10.1936 - IV 137/36

    1. Kann der Vertrag, durch den ein Kind von einem Ehepaar als gemeinschaftliches …

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - IV ZR 13/57
    Sie werden nur insofern zu einer Einheit, als nach der Bestimmung des § 1768 Abs. 3 BGB, die eine Sondervorschrift darstellt (RGZ 152, 228 [229]), ebenso wie bei der von vornherein gemeinschaftlichen Kindesannahme die Aufhebung des Adoptivverhältnisses nur unter der Mitwirkung beider Ehegatten erfolgen kann; aber das erklärt sich daraus, daß das einmal wirksam und unanfechtbar gewordene Gemeinschaftsverhältnis nicht mehr ohne die Mitwirkung aller Beteiligten beseitigt werden kann.

    Deshalb macht eine begründete Anfechtung der Adoption wegen Irrtums seitens eines Ehegatten als solche die Kindesannahme nur zwischen diesem und dem Kind nichtig (RGZ 152, 228 [229]), und ebenso verhindert ein der Kindesannahme in der Person eines Ehegatten entgegenstehender Umstand nur die Gültigkeit der von ihm vorgenommenen Adoption.

  • BGH, 07.05.1951 - IV ZR 3/51

    Adoptionsvertrag. Alterserfordernis

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - IV ZR 13/57
    Die Revision der jetzigen Klägerin wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1951 (IV ZR 3/51; BGHZ 2, 64) zurückgewiesen.
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

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  • BGH, 25.06.1987 - IX ZR 199/86

    Übertragung einer Forderung auf einen anderen bei Vorliegen einer …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 139 BGB auch anwendbar, wenn bei einem Rechtsgeschäft auf einer Seite mehrere Personen stehen und das Geschäft im Verhältnis zu einer von ihnen nichtig ist (vgl. BGHZ 24, 345, 349 [BGH 29.05.1957 - IV ZR 13/57];… BGH, Urt. v. 29. Januar 1970 - VII ZR 34/68, NJW 1970, 752, 753;… MünchKomm/Meyer-Maly, BGB 2. Aufl. § 139 Rdnr. 23: "subjektive Zerlegung").
  • BGH, 29.03.1972 - IV ZR 1200/68

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im deutschen Recht für das Erbrecht - Anwendbarkeit …

    Diese Fragen sind als Vortragen für die Anwendung deutschen Rechts revisionsrechtlich nachprüfbar (RGZ 136, 361, 362; BGHZ 24, 351, 354 [BGH 29.05.1957 - IV ZR 13/57]; anders noch RG HRR 1930 Nr. 2066).
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 777/68

    Anfechtung eines Kindesannahmevertrags - Erteilung einer Vollmacht zur Anfechtung …

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Anwendbarkeit des § 139 BGB auf gemeinschaftliche Adoptionsverträge begegnen keinen Bedenken (vgl. BGHZ 24, 349 ff [BGH 29.05.1957 - IV ZR 13/57]).
  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 120/65

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die …

    In der Rechtsprechung (RGZ 141, 104, 108; BGHZ 3, 206, 209 [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50]; 24, 345, 349) [BGH 29.05.1957 - IV ZR 13/57]ist anerkannt, daß § 139 BGB auch dann Anwendung findet, wenn bei einem Rechtsgeschäft auf der einen oder anderen Seite mehrere Personen als Vertragschließende beteiligt sind und das Rechtsgeschäft nur im Verhältnis zu einer von ihnen nichtig ist.
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