Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit eines Testaments nur mit eigenhändiger Unterschrift - Deckung von Zusätzen oder Veränderungen in einem Testament durch eine bereits vorhandene Unterschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1083
- MDR 1974, 742
- DNotZ 1974, 624
- DB 1974, 967
Wird zitiert von ... (26)
- BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; … - BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …
Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084; …Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; …
- OLG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Wx 194/20
Handschriftliches Testament: Wie werden Ergänzungen wirksam?
Nachträgliche Ergänzungen oder Veränderungen des Textes brauchen nicht unterzeichnet zu werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift mitgedeckt werden (BGH NJW 1974, 1083 ff.; KG BeckRS 2017, 111490 m.w.N.;… BeckOGK/Grziwotz, a.a.O., § 2247 Rn. 52, m.w.N.).
- OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von …
Hieraus folgt, dass Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament niedergeschrieben ist, die aber von der Unterschrift des Erblassers räumlich nicht gedeckt werden, grundsätzlich gleichfalls besonders unterzeichnet werden müssen (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).Dies ist dann der Fall, wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre, wenn der wirkliche Wille des Erblassers also nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711; BayObLG …
Eine weitere Einschränkung des Unterschriftserfordernisses wird zugelassen, wenn erwiesen ist, dass Ergänzungen nach der Auffassung des Erblassers durch die auf dem Testament befindlichen Unterschriften gedeckt sein sollten, und wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde dem nicht entgegensteht (BGH NJW 1974, 1083, 1084).
Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).
- OLG Brandenburg, 31.05.2021 - 3 W 53/21
Wirksamkeit einer einem gemeinschaftlichen Testament widersprechenden …
Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084).Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 1 Z BR 4/04 -, juris).
- OLG München, 25.08.2023 - 33 Wx 119/23
Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments - "Unterschrift" in der Mitte …
Um dies festzustellen können, können, soweit dafür ein Anhaltspunkt in der vom Erblasser niedergeschriebenen und auch unterzeichneten Erklärung vorhanden ist, auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. März 1974 - IV ZR 133/73 -, juris Tz. 17; BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 1Z BR 71/03 -, juris Tz. 26 m.w.N.). - OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen …
Sind die eigenhändigen Nachträge nach der Testamentserrichtung oder auf einem besonderen Blatt hergestellt und enthalten sie eine weitere letztwillige Verfügung, bedürfen die Nachträge der nochmaligen Unterzeichnung durch den Erblasser (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1975, 287; Senat FamRZ 1995, 246), es sei denn, es handelt sich lediglich um Klarstellungen oder Berichtigungen von Schreibfehlern (…Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage § 2247 Rn. 37). - OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines …
a) Dabei verkennt das Landgericht nicht, daß das Gesetz (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB) - wie in Rechtsprechung (z. B. RGZ 111, S. 247 ff., 252; BGH NJW 1974, 1083 f., 1084; … - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem das Testament niedergeschrieben ist, müssen nicht gesondert unterzeichnet sein, wenn erwiesen ist, daß sie nach der Auffassung des Erblassers durch die auf dem Testament befindliche Unterschrift gedeckt sein sollten, und wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde dem nicht entgegensteht (BGH NJW 1974, 1083/1084; …Unter den Umständen des vorliegenden Falles durfte das Landgericht die von der Erblasserin unterhalb ihrer Unterschrift gesetzte "Richtigstellung" deshalb als von der Unterschrift gedeckt ansehen, weil der letzte Satz des ursprünglichen Testamentstextes nach den von der Erblasserin vorgenommenen Streichungen ohne den Berichtigungstext unvollständig und unverständlich wäre (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLG FamRZ 1985, 537; Senatsbeschluß vom 25.03.1980 - BReg.
- OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von …
Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; … - OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 3 W 53/21
Wirksamkeit nachträgliche Erbeneinsetzung in Testament
- OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93
Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen
- OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99
Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments durch neben den Text des …
- OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97
Formvorschriften beim Testament
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98
Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände
- OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07
Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament: Formwirksamkeit von nachträglichen …
- BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92
Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments
- AG Rosenheim, 23.03.2023 - VI 1624/22
Keine Formgültigkeit der Erbeinsetzung bei einer "Unterschrift" oberhalb der …
- KG, 28.03.2017 - 6 W 97/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Formwirksamkeit eines auf zwei unverbundenen …
- OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85
Klassifizierung eines gemeinschaftlichen Testaments als wechselbezügliches …
- OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94
Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen
- OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein …
- OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 11 Wx 46/10
Gemeinschaftliches Testament - Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts
- BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs …
- AG Brandenburg, 04.04.2011 - 50 VI 78/11
Erbscheinerteilung - Übertragung auf Rechtspfleger bei Vorliegen einer Verfügung …
- BayObLG, 15.01.1985 - BReg. 1 Z 89/84
Zur Frage, ob ein Testament auslegungsbedürftig ist; Umfang der Überprüfung einer …
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