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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1044
BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IV ZR 137/06 (https://dejure.org/2007,1044)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Judicialis

    AUB 95 § 7 I (1)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Invaliditätsleistung im Rahmen einer Unfallversicherung; Vorliegen einer durch den Unfall verursachten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit; ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 95 § 7 I (1)
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Anforderungen an ärztliche Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 977
  • MDR 2007, 1018
  • VersR 2007, 1114
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem Versicherer auch nicht innerhalb der Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 195/86 - VersR 1988, 286 unter 2 b;… BGHZ aaO S. 177).

    Zugleich soll sie eine Ausgrenzung von Spätschäden ermöglichen, die in der Regel nur schwer abklärbar und überschaubar sind und die der Versicherer deshalb von der Deckung ausnehmen will (Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 aaO).

    Dem Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 (aaO) ist Entgegenstehendes nicht zu entnehmen.

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Sie wird überdies dem Maßstab des Transparenzgebotes gerecht (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; BGHZ 162, 210, 214 ff.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Daraus folgt: Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGHZ 130, 171, 178).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Es fehlt jedenfalls an der Anspruchsvoraussetzung (BGHZ 137, 174, 176) einer innerhalb weiterer drei Monate ärztlich festgestellten Invalidität.
  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472 unter 1 c a.E.; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung - …

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00 - VersR 2002, 472 unter 1 c a.E.; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …

    Die fristgebundene ärztliche Invaliditätsfeststellung muss die Schädigung sowie den Bereich, auf den sich diese auswirkt, ferner die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißen, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird und stattdessen den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungsverpflichtung erstrecken muss (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2007, IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 Rn. 10 ff.).

    Rn. 20 a) Seine anderslautende Auffassung kann das Berufungsgericht nicht auf die Senatsentscheidung vom 7. März 2007 (IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 = r+s 2007, 255 Rn. 10 ff.) stützen.

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17

    Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber …

    Rn. 66 a) Inhaltlich sind an die Feststellung zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, aber solche, die dem Zweck der Regelung entsprechen, dem Versicherer Gelegenheit zu geben, seine Leistungspflicht zu prüfen und Spätschäden abzugrenzen (BGH, Urteil vom 7.3.2007 - IV ZR 137/06, juris Rn. 11;… Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. § 186 Rn. 5 f.).

    Daher muss die Erklärung in der Sache bestätigen, dass innerhalb der Jahresfrist ein bestimmter, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigender gesundheitlicher Dauerschaden eingetreten ist, der auf den Unfall ursächlich zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 aaO Rn. 12 ff.;… Urteil vom 16.12.1987 - IVa ZR 195/86, juris Rn. 18).

    Unzureichend ist die bloße Darstellung der erhobenen Befunde und Diagnosen, wenn hierin keine wertende Prognose einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit enthalten ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 aaO Rn. 14; OLG Saarbrücken, VersR 2008, 199;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 800 Ziff. 2 Rn. 13;… Rixecker aaO Rn. 7;… Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. AUB, Ziff. 2.1 Rn. 99 f.).

    Eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht (fristgerecht) ärztlich festgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 7.3.2007 - IV ZR 137/06, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …

    Es handelt sich bei der Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität und Geltendmachung um eine Anspruchsvoraussetzung, mit der Spätschäden im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung unabhängig von einer früheren Erkennbarkeit und einem Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen (Senatsurteile vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114 Rn. 10;… vom 19. November 1997 aaO S. 177 unter 2 b, bb).
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