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| BGH, 12.11.1958 - IV ZR 144/58 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.1957 - IV ZR 222/56
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Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 144/58
Dagegen ist das Entschädigungsgericht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, nicht berechtigt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Entschädigungsbehörde zu setzen (vgl. BGH vom 25. Januar 1957 - IV ZR 222/56 -, abgedruckt in RzW 1957, 120 und BGH vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 -, abgedruckt in RzW 1958, 101). - BGH, 08.11.1957 - IV ZR 152/57
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Auszug aus BGH, 12.11.1958 - IV ZR 144/58
Dagegen ist das Entschädigungsgericht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, nicht berechtigt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Entschädigungsbehörde zu setzen (vgl. BGH vom 25. Januar 1957 - IV ZR 222/56 -, abgedruckt in RzW 1957, 120 und BGH vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 -, abgedruckt in RzW 1958, 101).
- BGH, 11.11.1959 - IV ZR 154/59
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das Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - aufzuheben.Hat der Berechtigte zur Erlangung einer Entschädigung sich unlauterer Mittel bedient oder vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht, so haben die Entschädigungsbehörden das Recht, einen bereits durch Bescheid zuerkannten Anspruch ganz oder teilweise zu entziehen, selbst wenn die begehrte und nunmehr entzogene Entschädigung nach dem nunmehr ermittelten Sachverhalt begründet war (Urteil vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - = LM Nr. 2 zu § 211 BEG 1956).
In den Urteilen vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - (…a.a.O.) und vom 22. Mai 1959 - IV ZR 5/59 - (RzW 1959, 462 Nr. 15) hat der Senat ausgeführt, welche objektiven und subjektiven Umstände die Entschädigungsbehörde zu erwägen und darzulegen hat, damit das Gericht entscheiden kann, ob sich die Ermessensentscheidung der Behörde im Rahmen der durch § 211 Abs. 1 BEG normierten Grenzen hält.
- BGH, 18.11.1960 - IV ZR 107/60
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Die Aufzählung derartiger Erwägungen in dem Urteil des Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - (LM Nr. 2 zu § 211 BEG = RzW 59, 66) soll nur deutlich machen, auf welche Umstände es bei der Ermessensentscheidung ankommt und worauf nach der besonderen Lage des Falles abzustellen ist.Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - (LM Nr. 2 zu § 211 BGB = RzW 59, 66) steht der rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts über die notwendigen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Versagung des Entschädigungsanspruchs aus den Gründen des § 7 BEG nicht entgegen.
- BGH, 27.05.1959 - IV ZR 7/59
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Auch während des gerichtlichen Verfahrens ist die Erteilung eines Bescheids noch zulässig (Urteil vom 12. November 1958 IV ZR 144/58, RzW 1959, 66).
- BGH, 03.06.1966 - IV ZR 130/65
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Er hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß die Aufzählung derartiger Erwägungen im Urteil des Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - (insoweit in LM Nr. 2 zu § 211 BEG 1956 = RzW 1959, 66 Nr. 17 nicht abgedruckt) nur deutlich machen soll, auf welche Umstände es bei der Ermessensentscheidung ankommt und worauf nach der besonderen Lage des Falles abzustellen ist, und daß eine Entscheidung der Entschädigungsbehörde nach § 7 BEG daher den vom Senat aufgestellten Erfordernissen genügt, wenn sie die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe ersichtlich macht und auf diese Weise dem Gericht eine Nachprüfung des Ermessens in dem durch § 211 BEG umschriebenen Umfang ermöglicht. - BGH, 09.02.1966 - IV ZR 334/64
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Er hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß die Aufzählung derartiger Erwägungen im Urteil des Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - (insoweit in LM Nr. 2 zu § 211 BEG 1956 = RzW 1959, 66 Nr. 17 nicht abgedruckt) nur deutlich machen soll, auf welche Umstände es bei der Ermessensentscheidung ankommt und worauf nach der besonderen Lage des Falles abzustellen ist, und daß eine Entscheidung der Entschädigungsbehörde nach § 7 BEG daher den vom Senat aufgestellten Erfordernissen genügt, wenn sie die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe ersichtlich macht und auf diese Weise dem Gericht eine Nachprüfung des Ermessens in dem durch § 211 BEG umschriebenen Umfang ermöglicht. - BGH, 12.12.1962 - IV ZR 145/62
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Im vorliegenden Falle ist jedoch entscheidend, daß die Entschädigungsbehörde ihr Ermessen während des Prozesses in zulässiger Weise (BGH vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 -, RzW 1959, 66 Nr. 17) nachgeholt (vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 3. November 1961, Bl. 137 GA) und ihrer Ermessensentscheidung Unrichtigkeiten im Umfange der Feststellungen des Landgerichts zugrundegelegt hat, mit denen das Berufungsgericht übereinstimmt (Bl. 7 der Entscheidungsgründe des Urteils des Berufungsgerichts). - BGH, 30.05.1962 - IV ZR 287/61
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Zu dieser ihm vorbehaltenen Nachprüfung ist das Gericht nur dann in der Lage, wenn es aus der Ermessensentscheidung der Behörde ersehen kann, welche Erwägungen bei der völligen oder teilweisen Versagung des Anspruchs eine Rolle gespielt haben (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 -, LM Nr. 2 zu § 211 BEG 1956 = RzW 1959, 66 Nr. 17 und vom 18. November 1960 - IV ZR 107/60 -, LM Nr. 13 zu § 7 BEG 1956 = RzW 1960, 112 Nr. 9). - BGH, 14.12.1960 - IV ZR 133/60
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Zu der Frage, welche Erwägungen die Entschädigungsbehörde danach bei dem Erlaß eines Versagungs- oder Widerrufsbescheides anzustellen habe, hat der Senat in der Entscheidung vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 -, RzW 1959, 66, grundsätzlich Stellung genommen. - BGH, 16.12.1959 - IV ZR 141/59
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Daß der Widerruf auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen werden kann, hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. BGH vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 -, LM Nr. 2 zu § 211 BEG). - BGH, 22.05.1959 - IV ZR 5/59
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Zutreffend ist auch, daß die Entschädigungsbehörde zur Ausübung des Ermessens befugt ist, während sich das Recht der Entschädigungsgerichte gemäß § 211 BEG allein auf die Prüfung beschränkt, ob die Entschädigungsbehörde die grundsätzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Urteil vom 12. November 1958 - IV ZR 144/58 - abgedruckt in RzW 59, 66, 17, und ständige Rechtsprechung). - BGH, 22.04.1969 - IX ZB 316/68
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- BGH, 13.11.1963 - IV ZR 75/63
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