Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2008 - IV ZR 148/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
SGB VI § 236a Abs. 4; ; VBLS § 78 Abs. 1; ; VBLS § 79 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf gesetzliche Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Bestehen eines Anspruchs bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 S. 4 Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) am Systemumstellungsstichtag
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 15.07.2005 - 6 O 190/04
- OLG Karlsruhe, 15.07.2005 - 12 U 204/05
- OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 204/05
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 148/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06
Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes …
Auszug aus BGH, 03.12.2008 - IV ZR 148/08
Wie der Senat im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IV ZR 104/06 (zur Veröffentlichung vorgesehen) erkannt hat, setzt diese, am Maßstab des durchschnittlichen Versicherten entwickelte Auslegung insbesondere das Wartezeiterfordernis aus dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht in ein sachgerechtes Verhältnis zu dem in § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS vorausgesetzten Mindestlebensalter von 52 Jahren.
- LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente
Rn. 50 bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung. - LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter …
Rn. 51 b. Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.