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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1654
BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 149/75 (https://dejure.org/1976,1654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Nachweismaklers auf Provision - Kostenpflichtige Vorschaltung eines Vermittlungsmaklers - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nachweismaklervertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Nachweistätigkeit des Maklers und dem Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Nachweistätigkeit und Vertragsabschluss

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 41
  • MDR 1977, 209
  • DB 1976, 2458
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75
    Das Oberlandesgericht verkennt nicht, daß sich der Schluß auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Vertragsschluß von selbst ergibt, wenn feststeht, daß der Makler die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages nachgewiesen hat und daß nachher der Vertrag abgeschlossen worden ist (BGH LM BGB § 652 Nr. 40 = NJW 1971, 1133).
  • BGH, 02.04.1969 - IV ZR 781/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Annahme eines Nachweismaklervertrags …

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75
    Es ist daher, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, grundsätzlich belanglos, wenn der Makler darüber hinaus für den Käufer eine vermittelnde Tätigkeit nicht entfalten kann, weil der Verkäufer dafür einem anderen Makler einen Alleinauftrag erteilt hat (BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = MDR 1969, 645).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 18 U 111/13

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Tätigkeit des …

    Wie der BGH (Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 - NJW 1977, S. 41) entschieden hat, wird der Anspruch eines Nachweismaklers auf Provision grundsätzlich nicht dadurch gehindert oder beseitigt, dass der Auftraggeber, um zum Vertragsschluss zu gelangen, sich der Dienste eines für den Vertragsgegner auftretenden Vermittlungsmaklers bedienen und diesem deswegen Provision zahlen muss.

    Die Maßstäbe, unter denen von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei der Einschaltung eines zweiten Maklers auszugehen ist, sind bereits höchstrichterlich konkretisiert worden (u.a. BGH NJW 1977, S. 41).

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen …

    Die Tätigkeit des Nachweismaklers erschöpft sich im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluß (BGH LM BGB § 652 Nr. 9 = NJW 1962, 2099; Nr. 58 = WM 1976, 1313 = NJW 1977, 41 = MDR 1977, 209 = JZ 1977, 267).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige …

    Ob und wann das Verschaffen früherer oder zusätzlicher Kenntnisse über das zu erwerbende Objekt noch in maßgeblicher Weise gewirkt hat, ist zwar eine Frage des Einzelfalles; jedoch ist immer eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung zu fordern (BGH Urteil vom 11.03.1970 - IV ZR 803/68 - WM 1970, 855; die Formulierung "nicht ... gänzlich ungeeignet" unter I a.E. im Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 149/75 - LM BGB § 652 Nr. 58 = WM 1976, 1313, 1314 steht dem nicht entgegen, da sie ersichtlich dem damaligen Berufungsurteil entnommen ist und dessen Widerlegung dienen soll).
  • KG, 01.12.1981 - 6 U 1906/81

    Hausratversicherer ist bei vorsätzlicher Täuschung durch einen …

    Dabei brauchte nicht entschieden zu werden, wer für die Kausalität zwischen der arglistigen Täuschung des Klägers und der Annahme seines Antrages auf Hausratversicherung durch die Beklagte von beiden Parteien beweispflichtig war, nämlich die Beklagte als Getäuschte und Anfechtende für die Ursächlichkeit (vgl. BGH NJW 1957, 988 f; 1958, 177; 1968, 2139), oder der Kläger als Täuschender und Anfechtungsgegner für die mangelnde Ursächlichkeit, d.h. gegen eine Ursächlichkeit seines Verhaltens (vgl. BGH NJW 1977, 41, 42;… Heinrichs in Palandt, BGB 40. Aufl. Vorbem. vor § 249 Anm. 8c dd), denn der Kläger ging nach seiner Berufungsbegründung selbst davon aus, daß die Beklagte den Versicherungsvertrag bei Kenntnis des Vorschadens nicht antragsgemäß, sondern allenfalls mit Auflagen angenommen hätte.
  • OLG München, 06.05.1992 - 30 U 961/91

    Nachweis der "Gelegenheit zum Abschluß des Vertrags" genügt der Nachweis einer …

    Die Tätigkeit der Klägerin als Nachweismaklerin hat sich im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluß erschöpft (vgl. hierzu BGH NJW 1977, 41/42).
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