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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1951 - IV ZR 15/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1446
BGH, 15.11.1951 - IV ZR 15/51 (https://dejure.org/1951,1446)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1951 - IV ZR 15/51 (https://dejure.org/1951,1446)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1951 - IV ZR 15/51 (https://dejure.org/1951,1446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1952, 57
  • DB 1952, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
    Auszug aus BGH, 15.11.1951 - IV ZR 15/51
    1951 - IV ZR 17/50 - ausgesprochen hat, kann die Auslegung, die des Berufungsgericht den Bestimmungen der letztwilligen Verfügung gegeben hat, im Revisionsverfahren nur in Rahmen des § 549 ZPO nachgeprüft werden.
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Dazu ist zu sagen: Daß bei Abschluß eines Vertrages ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage ein Fehlen der Geschäftsgrundlage sein kann, wenn ohne diesen beiderseitigen Rechtsirrtum der Vertrag nicht, wie geschehen geschlossen worden wäre, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie das Berufungsgericht angeführt hat, anerkannt (RGZ 108, 105 ff; 122, 200, 203; BGH Urteil vom 15. September 1951 IV ZR 15/51 IMBGB § 242 - Bd. - Nr. 1).

    In der letzten Zeile muß es nach IV ZR 15/51 statt "IM" "LM" heißen.

  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Daß bei Abschluß eines Vertrages auch ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage zu einem Fehlen der Geschäftsgrundlage führen kann, wenn die Parteien bei Kenntnis der wahren Lage den Vertrag nicht, wie geschehen, geschlossen hätten, ist in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (BGH Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 15/51 - LM BGB § 242 (Bd) Nr. 1; BGHZ 25, 390, 392 ff).
  • BGH, 11.12.1961 - VIII ZR 46/61

    Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit auf Einräumung eines …

    Sind aber wirklich beide Parteien bei Abschluß des Vertrages von der irrigen Voraussetzung ausgegangen, im Steinbruch sei Kalkspat zu finden, und wäre der Vertrag bei Kenntnis der wahren Sachlage von beiden Vertragspartnern nicht abgeschlossen worden, dann verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn die eine Partei die andere an dem Vertrage festhalten will (BGH Urt. v. 15. Nov. 1951 - IV ZR 15/51 - LM BGB § 242 (Bd) Nr. 1).
  • BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 51/64

    Rückforderung einer Anzahlung auf Grund eines Verstoßes gegen Treu und Glauben - …

    Das Berufungsgericht bezieht sich zu Unrecht auf das von ihm angeführte BGH Urt. vom 15. November 1951 - IV ZR 15/51 (LM BGB § 242 (Bd) Nr. 1).
  • BGH, 06.05.1958 - V BLw 5/58

    Rechtsmittel

    Der Antragsgegner beruft sich für diese Ansicht auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1951 (IV ZR 15/51, LM Nr. 1 zu § 242 (Bb) BGB), die das Beschwerdegericht nicht erwähnt habe.
  • BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 223/56

    Rechtsmittel

    Die Revision kann schließlich nichts aus der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1951 - IV ZR 15/51 - LM § 242 (Bd) BGB Nr. 1 herleiten.
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