Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung: Widerspruch des aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Versicherungsnehmers gegen eine im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a Abs 2 S 4 VVG vom 13.07.2001, § 2 Abs 2 S 4 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 5 BetrAVG
Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung: Widerspruch des aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Versicherungsnehmers gegen eine im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung - IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § ... 5a VVG, §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 1, 2 BGB, § 5a Abs. 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 5a Abs. 2 S. 4 VVG, Richtlinie 92/96/EWG, Richtlinien 79/267/EWG, 90/619/EWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 2 Absatz 2 Sätze 4 und 5 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 4 und 5 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG, § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG
- Wolters Kluwer
Rückzahlung von Versicherungsprämien einer i.R.d. betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung nach erklärtem Widerspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung von Versicherungsprämien einer i.R.d. betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung nach erklärtem Widerspruch
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Übergang eines etwaig "ewigen" Widerspruchsrecht auf den Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.09.2019 - 3 O 145/19
- OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 684
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Rn. 13 a) Das Berufungsgericht hat die Revision mit der Begründung zugelassen, der Sache komme "mit Blick auf die Frage der Anwendbarkeit von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. in Ansehung der Entscheidung des BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 grundsätzliche Bedeutung zu".Diese allgemein gehaltene Fragestellung ist unter Berücksichtigung der Gründe des Berufungsurteils so zu verstehen, dass das Berufungsgericht höchstrichterlich klären lassen will, ob die vom Senat vorgenommene richtlinienkonforme einschränkende Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17 ff.) auch dann einschlägig ist, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier nach Ansicht des Berufungsgerichts der damalige Arbeitgeber der Klägerin - nicht Verbraucher im Sinne der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung, ABl. L 360 S. 1) ist.
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Rn. 14 b) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288 unter 1 a [juris Rn. 5] m.w.N.). - BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15
Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28; BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, r+s 2014, 189 Rn. 2).
- BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14
Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Rn. 21 Die Revisionserwiderung weist mit Recht darauf hin, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vereinbarung, die der Senat mangels Erforderlichkeit weiterer Feststellungen selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 191/14, NJW 2016, 1242 Rn. 26), davon ausgingen, dass der Versicherungsvertrag nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall fortgeführt werden und eine Auflösung der Versicherung sowie insbesondere eine Rückforderung der von dem Arbeitgeber geleisteten Versicherungsbeiträge durch die Klägerin ausgeschlossen sein sollte. - BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13
Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitnehmers: Behandlung des …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (…Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, r+s 2014, 189 Rn. 2). - BGH, 21.12.2016 - IV ZR 365/13
Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Policenmodell: …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Auch ein eigenes Widerspruchsrecht der Klägerin mit Blick auf die beitragsfreie Fortführung des Versicherungsvertrages hat das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2016 - IV ZR 365/13, juris Rn. 15). - OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
Anwendbarkeit von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. bei Lebens- und Rentenversicherungen
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Rn. 9 II. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2020, 1165 veröffentlicht ist, steht der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagte auf Erstattung der geleisteten Prämien sowie auf Herausgabe gezogener Nutzungen gemäß den §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB nicht zu. - BGH, 13.10.2021 - VII ZR 164/21
Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aufgrund des …
Auszug aus BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - VII ZR 164/21, juris Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20 -, juris Rn. 14). - BGH, 04.05.2022 - IV ZR 201/20
Private Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: …
Einen entsprechenden Hinweis hat der Senat bereits in dem im Wesentlichen gleichgelagerten Revisionsverfahren IV ZR 150/20 mit Beschluss vom 23. Februar 2022 (juris) erteilt, woraufhin die dortige Revision zurückgenommen worden ist.Dies hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 23. Februar 2022 (IV ZR 150/20, juris Rn. 21) dargelegt.
- BGH, 10.07.2024 - IV ZR 196/22
Rückabwicklungsanspruch eines fondsgebundenen steuerbegünstigten …
Rn. 14 Dem stehen auch die Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 (…IV ZR 201/20, VersR 2022, 1266 Rn. 26) und vom 23. Februar 2022 (IV ZR 150/20, NJW-RR 2022, 684 Rn. 22) nicht entgegen.
- OLG Hamm, 18.03.2024 - 18 U 80/23
Antrag der Inhaberin eines gewerbsmäßigen Maklerbüros auf Zahlung einer Provision …
Sie rechtfertigt daher keine Revisionszulassung unter dem Aspekt der Grundsatzbedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2022 - IV ZR 150/20, Rn. 14;… Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 18/18, Rn. 3). - KG, 05.11.2024 - 5 UKl 5/24
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Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20, Rn. 14, juris). - OLG Braunschweig, 12.02.2025 - 11 U 11/23
Unfallversicherung; mitversichert; Unfall; Invalidität; Belehrung; Information; …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache dann, wenn eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20 -, Rn. 14, juris;… Beschluss vom 8. Dezember 2020 - VIII ZR 271/18 -, Rn. 18, juris;… Beschluss vom 21. November 2017 - VIII ZR 28/17, NJW 2018, 1008 Rn. 6).Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn ihre Beantwortung zweifelhaft ist, weil sie vom BGH noch nicht entschieden ist und in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20 -, Rn. 14, juris;… Beschluss vom 13. Oktober 2021 - VII ZR 164/21, juris Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 102/23
Rückzahlung eines im Rahmen eines Bauvertrages als Umsatzsteuer ausgewiesenen …
Grundsätzliche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (etwa BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20 -, Rn. 14, juris; BGH…, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ZR 59/20 -, Rn. 9, juris). - BGH, 02.11.2022 - IV ZR 39/22
Feststellungsinteresse des Sozialleistungsträgers an der Erbenstellung nach …
Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20, NJW-RR 2022, 684 Rn. 14 m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 19.06.2026 - VfGBbg 14/23 Rn. 56 a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, Rn. 5 m.w.N., juris, und vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20 -, Rn. 14, juris).
- OLG Nürnberg, 12.09.2025 - 1 U 2003/24
Empfangsbekenntnis, Gemischte Schenkung, Gegenleistung, Nießbrauchsvorbehalt, …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Hinweisbeschluss vom 23.02.2022 - IV ZR 150/20, NJW-RR 2022, 684 Rn. 14 m. w. N.). - OLG München, 25.09.2025 - 6 U 2074/24
Vertragszusammenfassung
- OLG Schleswig, 18.07.2025 - 12 U 73/24
Gewerberaummiete: Einsichtsrecht des Mieters in die Originalbelege zur …
- VerfGH Bayern, 20.08.2024 - 19-VI-23
Verfassungsbeschwerde, Beschwerdeführer, Nichtzulassungsbeschwerde, Wegfall des …
- BGH, 17.07.2025 - I ZB 52/25
Entgegenstehender Grundsatz der Subsidiarität der erfolgreichen Geltendmachung …
- OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz durch Erklärung des Widerrufs …
- LG Lübeck, 22.02.2024 - 14 S 69/22
Voraussetzungen eines Anspruchs einer Bank auf Rückzahlung von gezahlten …
- KG, 24.09.2024 - 2 U 57/21
Wucherähnliches Rechtsgeschäft beim gewerbsmäßigen Ankauf von Kraftfahrzeugen und …
- OLG Köln, 20.06.2022 - 20 U 267/21
- OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 103/23
Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Verbrauchers der mit dem …
- LG Lübeck, 19.04.2024 - 14 S 110/22
Zustellungsmangel eines Mieterhöhungsverlangens und Heilung in laufendem …
- OLG Brandenburg, 15.10.2025 - 12 U 39/25
- LG Aachen, 20.03.2024 - 5 T 9/24
Elektronische Zustellung, Gerichtsvollzieher, Kosten
- LG Aachen, 06.02.2024 - 5 T 70/23
Gerichtsvollzieher, elektronische Zustellung, Kosten
- OLG Schleswig, 09.12.2025 - 3 U 20/25
- LG Essen, 19.08.2025 - 4 T 21/24
- LG Aachen, 04.11.2024 - 5 T 52/24
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