Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2012 - IV ZR 161/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung der Beschwer eines Rentenversicherten für die Berechnung der Betriebsrente nach Systemumstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 S. 1; ZPO § 9 S. 1
Bemessung der Beschwer eines Rentenversicherten für die Berechnung der Betriebsrente nach Systemumstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.12.2009 - 4 O 38/09
- OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
- BGH, 25.10.2012 - IV ZR 161/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2011 - IV ZR 167/10
Berechnung der Beschwer i.R.e. Streits über die Verpflichtung einer kirchlichen …
Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IV ZR 161/10
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bemisst sich die Beschwer des Versicherten in einem solchen Fall nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag (§§ 3, 9 Satz 1 ZPO) der Differenz der mit der Klage angestrebten monatlichen Rente zu der sich aus der angegriffenen Berechnung der Zusatzversorgungskasse tatsächlich ergebenden Rente (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - IV ZR 167/10, juris Rn. 4;… vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, juris Rn. 17).Ist die Klage eines Versicherten - wie hier - nicht auf Leistung, sondern lediglich auf Feststellung gerichtet, dass die beklagte Zusatzversorgungskasse bei Errechnung der Zusatzrente bestimmte Vorgaben zu beachten habe, nimmt der Senat bei der Wertberechnung mit Blick auf die fehlende Vol lstreckbarkeit eines Feststellungsausspruchs einen Abschlag von 20 % vor (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 aaO Rn. 9 m. w. N.).
- BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der …
Auszug aus BGH, 25.10.2012 - IV ZR 161/10
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bemisst sich die Beschwer des Versicherten in einem solchen Fall nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag (§§ 3, 9 Satz 1 ZPO) der Differenz der mit der Klage angestrebten monatlichen Rente zu der sich aus der angegriffenen Berechnung der Zusatzversorgungskasse tatsächlich ergebenden Rente (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - IV ZR 167/10, juris Rn. 4; vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, juris Rn. 17).
- BGH, 07.09.2016 - IV ZR 548/15
Anspruch auf neben einer bedingungsgemäßen Altersrente zu leistende …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats richten sich Streitwert und Beschwer von Klagen, mit denen der Versicherte Rentenzahlungen begehrt, die von einer sich nach der Berechnung des Vers icherers tatsächlich ergebenden Rente abweichen, nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag (§§ 3, 9 Satz 1 ZPO) der Differenz (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 - IV ZR 161/10, juris Rn. 7;… vom 30. November 2011 - IV ZR 167/10, juris Rn. 4;… vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, juris Rn. 17; jeweils zur Berechnung von Zusatzrenten einer Zusatzversorgungskasse).Ist die Klage eines Versicherten - wie hier bezüglich des Antrags zu 2 der Fall - nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung gerichtet, dass der beklagte Versicherer bei Errechnung der Rente bestimmte Vorgaben zu beachten habe, nimmt der Senat bei der Wertberechnung mit Blick auf die fehlende Vollstreckbarkeit eines Feststellungsausspruchs einen Abschlag von 20 % vor (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2012 aaO;… vom 30. November 2011 aaO Rn. 9 m. w. N.).
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