Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung einer Privathaftpflichtversicherung für die durch den Versicherten verursachte Verletzung eines Arbeitskollegen - Deckungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung - Erfordernis einer "Betriebsbezogenheit" des zu deckenden Wagnisses - Verwendung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2134
- MDR 1976, 915
- VersR 1976, 921
- DB 1976, 1535
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.1973 - IV ZR 146/71
Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsbereich - Mitversicherte …
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75
Das Berufungsgericht, nach dessen Ansicht der Schadenfall dem Schutzbereich der Betriebshaftpflichtversicherung zuzuordnen ist, hat das Senatsurteil vom 17. Januar 1973 (VersR 1973, 313 - NJW 1973, 515) übersehen.Das folgt auch aus den üblicherweise verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebshaftpflichtversicherung, wonach Versicherungsschutz nur für Schäden gewährt wird, die ein Betriebsangehöriger "in Ausführung dienstlicher Verrichtungen" verursacht (vgl. hierzu BGH VersR 1973, 313 r.Sp.).
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall nicht wesentlich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats in VersR 1973, 313 zugrunde lag.
Schon in VersR 1973, 313 hat es der Senat als zweifelhaft bezeichnet, ob bei mutwilliger Handlungsweise eines Betriebsmitglieds die mißbräuchliche Verwendung gefährlicher Betriebsmittel ausreicht, um eine innere Beziehung zwischen betrieblicher Beschäftigung und schadenstiftender Handlung herzustellen.
- BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75
Die Beklagte hat nicht vorgetragen, der Kläger habe auch ihr gegenüber jene teilweise falschen Angaben über einige Begleitumstände des Unfallhergangs gemacht oder auf sie Bezug genommen (vgl. hierzu BGH VersR 1963, 517, 518; 1968, 58, 60; BGHZ 48, 7, 11).Im übrigen kann der Haftpflichtversicherer aus unwahren Angaben des Versicherungsnehmers über das Schadenereignis, die folgenlos geblieben sind, seine Leistungsfreiheit nur herleiten, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich auf den drohenden Anspruchsverlust hingewiesen hatte (BGHZ 48, 7).
- BGH, 23.11.1967 - II ZR 105/65
Falsche Angaben über Schadensereignis als Obliegenheitsverletzung
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75
Die Beklagte hat nicht vorgetragen, der Kläger habe auch ihr gegenüber jene teilweise falschen Angaben über einige Begleitumstände des Unfallhergangs gemacht oder auf sie Bezug genommen (vgl. hierzu BGH VersR 1963, 517, 518; 1968, 58, 60; BGHZ 48, 7, 11). - BGH, 18.04.1963 - II ZR 176/60
Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75
Die Beklagte hat nicht vorgetragen, der Kläger habe auch ihr gegenüber jene teilweise falschen Angaben über einige Begleitumstände des Unfallhergangs gemacht oder auf sie Bezug genommen (vgl. hierzu BGH VersR 1963, 517, 518; 1968, 58, 60; BGHZ 48, 7, 11).
- OLG Hamm, 07.11.2018 - 20 U 107/17
Versicherungsschutz trotz intransparenter Wiedereinschlussklausel!
Rn. 112 Der mitversicherte Betriebsangehörige hat Versicherungsschutz nur für Schäden, die er durch eine "betriebliche Tätigkeit" verursacht (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juni 1976 - IV ZR 163/75 -, VersR 1976, 921 ff., bei juris Langtext Rn. 9; BGH…, Urteil vom 17. Januar 1973 - IV ZR 146/71 -, VersR 1973, 313, bei juris Langtext Rn. 17).Die dienstliche Verrichtung setzt voraus, dass der Schaden durch ein Verhalten der versicherten Person verursacht wurde, das den Interessen des Betriebs zu dienen bestimmt ist und das in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb steht (vgl. BAG…, Urteil vom 15. September 2016 - 8 AZR 187/15 -, VersR 2017, 875, 878 Rn. 27 m.w.N.; BGH, Urteil vom 02. Juni 1976 - IV ZR 163/75 -, VersR 1976, 921 ff., bei juris Langtext Rn. 9; BGH…, Urteil vom 17. Januar 1973 - IV ZR 146/71 -, VersR 1973, 313, bei juris Langtext Rn. 18; ebenso: Senat, Urteil vom 09. Juli 1975 - 20 U 262/74 -, VersR 1976, 233 f, bei juris;… Lücke, in: Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 30. Aufl. 2018, § 102 VVG Rn. 5 m.w.N.).
Im Rahmen der Abgrenzung der Bereiche der Betriebs- und der Privathaftpflichtversicherung der mitversicherten Person kommt es darauf an, ob bei wertender Betrachtungsweise der innere Zusammenhang mit der betrieblichen Beschäftigung im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juni 1976 - IV ZR 163/75 -, VersR 1976, 921 ff., bei juris Langtext Rn. 12;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 102 VVG Rn. 12).
- OLG Jena, 26.07.2019 - 4 U 50/19
Versichertes Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz …
Nicht umfasst sind nach der Rechtsprechung lediglich Handlungen aus Mutwillen, die nicht als für den Betrieb erbracht angesehen werden (z.B. Verletzung eines Angestellten durch Faustschlag, BGH, Urteil vom 17. Januar 1973 - IV ZR 146/71 -, Verletzung eines Arbeitskollegen mit einem Rapid-Hammer, BGH, Urteil vom 02. Juni 1976 - IV ZR 163/75 -, juris). - BGH, 17.01.1996 - IV ZR 86/95
Risikoausschluß bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
Es fehlt an dem erforderlichen inneren ursächlichen Zusammenhang zwischen den in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gedeckten Gefahren und der schadenstiftenden Handlung des Klägers (vgl. Senatsurteile vom 26.10.1988 - IVa ZR 73/87 - VersR 1988, 1283 unter 1 und vom 2.6.1976 - IV ZR 163/75 - VersR 1976, 921 unter 1 zur Betriebshaftpflichtversicherung; OLG Hamm VersR 1990, 775, 776). - BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 247/85
Differenzierung zwischen beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten - …
Maßgebend ist vielmehr, ob die Handlung in einem inneren Zusammenhang mit dem Betrieb steht (BGH Urteile vom 17.01.1973 - IV ZR 146/71 - VersR 1973, 313, 314 und vom 02.06.1976 - IV ZR 163/75 - VersR 1976, 921, 922;… Bruck/Möller/Johannsen, aaO).
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