Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1953 - IV ZR 165/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Aufrechnung gegen das Reich
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - IV ZR 165/51
Auch die weitere Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe es unter Verstoss gegen § 139 ZPO unterlassen, die Beklagte auf das ihr gemäss der in BGHZ 2, 300 ff abgedruckten Entscheidung des Grossen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zustehende Aufrechnungsrecht hinzuweisen, greift nicht durch. - BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50
Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - IV ZR 165/51
Wie der Senat in dem Urteil vom 22. Januar 1953 IV ZR 6/51 (BGHZ 8, 344 [BGH 22.01.1953 - IV ZR 6/51]) im Anschluss an das in BGHZ 2, 150 ff [153] abgedruckte Urteil des II. Zivilsenats ausgeführt hat, kann ein Schuldner neben der Möglichkeit, Vertragshilfe in Anspruch zu nehmen, Rechtsbehelfe aus § 242 BGB nur dann geltend machen, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der im Vertragshilferecht nicht geregelt ist, oder wenn er Hilfsmassnahmen begehrt, die über die im Vertragshilferecht gegebenen Möglichkeiten hinausgehen. - BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51
Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - IV ZR 165/51
Wie der Senat in dem Urteil vom 22. Januar 1953 IV ZR 6/51 (BGHZ 8, 344 [BGH 22.01.1953 - IV ZR 6/51]) im Anschluss an das in BGHZ 2, 150 ff [153] abgedruckte Urteil des II. Zivilsenats ausgeführt hat, kann ein Schuldner neben der Möglichkeit, Vertragshilfe in Anspruch zu nehmen, Rechtsbehelfe aus § 242 BGB nur dann geltend machen, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der im Vertragshilferecht nicht geregelt ist, oder wenn er Hilfsmassnahmen begehrt, die über die im Vertragshilferecht gegebenen Möglichkeiten hinausgehen.
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Davon, dass die nach dem Zusammenbruch fortbestehenden Dienststellen der Kriegsmarine nach wie vor Dienststellen des Deutschen Reiches waren, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 165/51 - ausgegangen (vgl hierzu ferner die Urteile des Senats vom 14.02.1951 - IV ZR 51/51 und vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.