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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1977 - IV ZR 167/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,4816
BGH, 02.02.1977 - IV ZR 167/75 (https://dejure.org/1977,4816)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1977 - IV ZR 167/75 (https://dejure.org/1977,4816)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1977 - IV ZR 167/75 (https://dejure.org/1977,4816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Maklervertrages hinsichtlich des Zeitpunktes der Provisionszahlung - Begründung einer Provisionspflicht bei Abschluss eines Tauschvertrags anstelle eines vermittelten Kaufvertrags

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 02.02.1977 - IV ZR 167/75
    In einem solchen Fall ist das Revisionsgericht zu einer selbständigen Auslegung befugt, wenn - wie hier - weitere tatsächliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (BGHZ 65, 107).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Wie der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits in seiner Entscheidung vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75 - nicht veröffentlicht - für ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ausgesprochen hat, darf der Richter der auszulegenden Erklärung durchaus auch eine Deutung geben, die vom Wortsinn abweicht.
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 182/80

    Begriff der Schenkung - Belohnung

    2. Der Tatrichter ist jedoch nach § 133 BGB nicht gehindert, einer Willenserklärung eine von ihrem Wort laut abweichende Auslegung zu geben (BGH Urteile vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75 vom 10. Juli 1977 - V ZR 51/80 - WM 1981, 1171, 1172; vom 4. Juni 1980 - V ZR 67/79 - WM 1980, 1171; vom 5. März 1974 - VI ZR 222/72 - VersR 1974, 782).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …

    Solange es an solchen Anhaltspunkten fehlt, muß davon ausgegangen werden, daß der Erklärende das, was er gesagt hat, auch wirklich gewollt hat (BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …

    Solange es an solchen Anhaltspunkten fehlt, muß davon ausgegangen werden, daß der Erklärende das, was er gesagt hat, auch wirklich gewollt hat (BGH Urteil vom 2. Februar 1977 IV ZR 167/75).
  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76

    Wohnbauunternehmen - Werklohn - Minderung - Nachbesserung - Architekt - …

    2. Februar 1977 - IV ZR 167/75)# Solche Umstände sind.
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 22/86

    Klage auf Ersatz von Aufwendungen - Fehlende Vollmacht zur Ausführung des …

    Auch wenn eine Willenserklärung ihrem Wortlaut nach eindeutig erscheint, ist der Richter nicht gehindert, ihr einen anderen Sinn zu entnehmen, wenn sich aus einem äußeren, dem Erklärungsgegner erkennbaren Verhalten des Erklärenden ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er mit den gebrauchten Worten einen anderen Sinn verbunden hat als den, der sich aus dem üblichen Sprachgebrauch ergibt (BGH Urteile vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75 - vom 4. Juni 1980 - V ZR 67/79 - WM 1980, 1171; vom 10. Juli 1981 - V ZR 51/80 - NJW 1982, 31 [BGH 10.07.1981 - V ZR 51/80]; vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 45/80 - NJW 1981, 277; vom 11. November 1981 - IVa ZR 182/80 - NJW 1982, 436; vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 52/82 - WM 1984, 240; Urteil vom 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82 - NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82]).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80

    Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des …

    Solange es an solchen Anhaltspunkten fehlt, muß davon ausgegangen werden, daß der Erklärende das, was er gesagt hat, auch wirklich gewollt hat (BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 37/80

    Bindungswirkung einer mündlich abgegebenen Erklärung - Wesentliche …

    Solange es an solchen Anhaltspunkten fehlt, muß davon ausgegangen werden, daß der Erklärende das, was er gesagt hat, auch wirklich gewollt hat (BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 167/75).
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