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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6132
BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65 (https://dejure.org/1966,6132)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1966 - IV ZR 18/65 (https://dejure.org/1966,6132)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1966 - IV ZR 18/65 (https://dejure.org/1966,6132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.02.1966 - IV ZR 5/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Wie der Senat in dem Urteil vom 23. Februar 1966 - IV ZR 5/65 - ausgeführt hat, ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, durch das Änderungsgesetz vom 29. Juni 1956 die Entschädigung der Verfolgten in einer Weine zu regeln, daß dieses Gesetz die endgültige Grundlage für die Abwicklung der Entschädigung bilden konnte.

    Daß auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht verletzt ist, ist vom erkennenden Senat in dem RzW 1966, 230 Nr. 29 veröffentlichten Urteil und in dem Urteil vom 23. Februar 1966 - IV ZR 5/65 - ausgeführt.

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Die für die gegenteilige Annahme sprechende Tatsache, daß dem Gesetzgeber bei dem Erlaß des Gesetzes der Gesamtbereich der zu regelnden Verhältnisse deutlich vor Augen stand (BVerfG NJW 1955, 1268 [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51] Nr. 1), liegt gerade nicht vor.
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Wenn dabei bestimmte Arten von Ansprüchen einer besonderen Gruppe von Verfolgten, die durch die frühere Rechtsprechung in die Entschädigung einbezogen worden waren, wegfallen, so kann den dahin gehenden neuen Vorschriften die Rechtswirksamkeit nicht schon mit der Begründung abgesprochen werden, der Gesetzgeber habe dadurch ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewandtes Gesetz rückwirkend geändert und damit die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht gesetzt, mag dem Gesetzgeber auch im allgemeinen eine derartige Befugnis nur in besonderen Ausnahmefällen zustehen, wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat (NJW 1965, 1267 Nr. 2).
  • BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64

    Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen - Schaden auf Grund …

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, der dem des § 150 Abs. 2 BEG der Neufassung entspricht, genügt es nicht, daß der Verfolgte sich vor dem angeführten Stichtag aus einem der in dieser Vorschrift angeführten Gebiete oder Staaten in ein anderes Gebiet oder einen anderen Staat, die gleichfalls zu den Vertreibungsgebieten gehören, begeben hat; er muß die gesamten Vertreibungsgebiete verlassen haben (Urteile des Senats vom 8. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 - und vom 9. März 1966 - IV ZR 32/65).
  • BGH, 02.05.1962 - IV ZR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Der erkennende Senat hat dagegen angenommen, die Vorschrift des § 154 Abs. 1 Satz 2 BEG a.F. verlange als Anspruchsvoraussetzung allein die unter Verfolgungsdruck erfolgte Auswanderung in ein anderes Land, aber nicht die Auswanderung in ein Gebiet außerhalb der gesamten Vertreibungsgebiete; durch die gegenteilige Auslegung werde die Bedeutung der Vorschrift in einer Weise eingeschränkt, die dem Zweck und Sinn des Bundesentschädigungsgesetzes zuwiderlaufe (Urteile RzW 1962, 224 Nr. 23, 1963, 511 Nr. 28; ferner Urteile vom 2. Mai 1962 - IV ZR 12/62 - und vom 24. April 1963 - IV ZR 305/62 -).
  • BGH, 28.01.1966 - IV ZR 261/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Bei den wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen vor dem Beginn der Vertreibung ausgewanderten Verfolgten ist die Vertriebeneneigenschaft, die nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BEG a.F. für einen Anspruch wegen Berufsschadens erforderlich war, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu verneinen, wenn auf Grund der tatsächlichen, konkreten Gestaltung des Lebensschicksals des Verfolgten feststeht, daß er von der Vertreibungsmaßnahme nicht betroffen worden wäre (Urteile des Senats RzW 1961, 184 Nr. 31, 1962, 37 Nr. 21, 467 Nr. 31, 1963, 511 Nr. 28, 1964, 180 Nr. 46, 1965, 358 Nr. 15 sowie Urteil vom 28. Januar 1966 - IV ZR 261/64 -).
  • BGH, 25.05.1966 - IV ZR 77/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    In dem Urteil vom 25. Mai 1966 - IV ZR 77/65 -, dem im wesentlichen dieselben Feststellungen über das seinerzeit zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakei bestehende Verhältnis zugrunde liegen, hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.
  • BGH, 24.04.1963 - IV ZR 305/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Der erkennende Senat hat dagegen angenommen, die Vorschrift des § 154 Abs. 1 Satz 2 BEG a.F. verlange als Anspruchsvoraussetzung allein die unter Verfolgungsdruck erfolgte Auswanderung in ein anderes Land, aber nicht die Auswanderung in ein Gebiet außerhalb der gesamten Vertreibungsgebiete; durch die gegenteilige Auslegung werde die Bedeutung der Vorschrift in einer Weise eingeschränkt, die dem Zweck und Sinn des Bundesentschädigungsgesetzes zuwiderlaufe (Urteile RzW 1962, 224 Nr. 23, 1963, 511 Nr. 28; ferner Urteile vom 2. Mai 1962 - IV ZR 12/62 - und vom 24. April 1963 - IV ZR 305/62 -).
  • BGH, 09.03.1966 - IV ZR 32/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, der dem des § 150 Abs. 2 BEG der Neufassung entspricht, genügt es nicht, daß der Verfolgte sich vor dem angeführten Stichtag aus einem der in dieser Vorschrift angeführten Gebiete oder Staaten in ein anderes Gebiet oder einen anderen Staat, die gleichfalls zu den Vertreibungsgebieten gehören, begeben hat; er muß die gesamten Vertreibungsgebiete verlassen haben (Urteile des Senats vom 8. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 - und vom 9. März 1966 - IV ZR 32/65).
  • BGH, 05.10.1966 - IV ZR 159/65

    Rechtsmittel

    Die Verfassungsmäßigkeit der §§ 150 Abs. 2, 154 Abs. 2 BEG unterliegt keinen Bedenken (vgl. Urteile des Senats vom 28. Januar 1966 - IV ZR 268/64 -, RzW 1966, 230 Nr. 29, und vom 29. Juni 1966 - IV ZR 18/65 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat bereits in seinem vorerwähnten Urteil RzW 1966, 230 Nr. 29 dargelegt, daß die Einführung von Stichtagen und die Abschneidung ganz unsicherer Beweismöglichkeiten für einen geringfügigen Teil von Verfolgten auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes in Kauf genommen werden muß (vgl. auch das oben erwähnte Urteil vom 29. Juni 1966 - IV ZR 18/65 -).

  • BGH, 03.05.1967 - IV ZR 199/66

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat (…Urt. v. 28. Januar 1966, IV ZR 268/64, RzW 1966, 230 Nr. 29 = LM Nr. 31 zu § 150 BEG 1956; Urt. v. 29. Juni 1966, IV ZR 18/65, RzW 1966, 513 Nr. 19) bereits gesagt hat, erlangt der Verfolgte eine solche Rechtsprosition allenfalls frühestens mit dem Wirksamwerden eines zuerkennenden Bescheids, eines Urteils oder eines Vergleichs.
  • BGH, 05.10.1966 - IV ZR 160/65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinen vorerwähnten Urteil RzW 1966, 230 Nr. 29 dargelegt und hält daran fest, daß die Einführung von Stichtagen und die Abschneidung ganz unsicherer Beweismöglichkeiten für einen geringfügigen Teil von Verfolgten auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes in Kauf genommen werden muß (vgl. auch das oben erwähnte Urteil vom 29. Juni 1966 - IV ZR 18/65 -).
  • BGH, 05.10.1966 - IV ZR 161/65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinem vorerwähnten Urteil RzW 1966, 230 Nr. 29 dargelegt und hält daran fest, daß die Einführung von Stichtagen und die Abschneidung ganz unsicherer Beweismöglichkeiten für einen geringfügigen Teil von Verfolgten auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes in Kauf genommen werden muß (vgl. auch das oben erwähnte Urteil vom 29. Juni 1966 - IV ZR 18/65 -).
  • BGH, 21.09.1966 - IV ZB 214/66

    Rechtsmittel

    In dem Urteil vom 29. Juni 1966 IV ZR 18/65 hat der Senat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob diese Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch soweit sie es nicht mehr genügen läßt, daß ein erfolgter vor der allgemeinen Vertreibung aus einem Vertreibungsgebiet in ein anderes ausgewandert war.
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