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| BGH, 26.01.1955 - IV ZR 180/54 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 10.01.1918 - IV 324/17
Recht zur Entziehung des Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers
Auszug aus BGH, 26.01.1955 - IV ZR 180/54
Es ist nicht notwendig, dass das Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, stets einen Leistungsanspruch zum Gegenstand haben muss oder dass es auch nur geeignet sein muss, einen solchen Leistungsanspruch zu begründen (RGZ 74, 292; 92, 1). - RG, 19.10.1910 - V 651/09
Kann der Käufer die Einrede aus § 478 BGB. im Wege der Feststellungsklage geltend …
Auszug aus BGH, 26.01.1955 - IV ZR 180/54
Es ist nicht notwendig, dass das Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, stets einen Leistungsanspruch zum Gegenstand haben muss oder dass es auch nur geeignet sein muss, einen solchen Leistungsanspruch zu begründen (RGZ 74, 292; 92, 1).
- BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung …
Rn. 14 a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.;… Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26).
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