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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1978 - IV ZR 188/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4506
BGH, 31.05.1978 - IV ZR 188/76 (https://dejure.org/1978,4506)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1978 - IV ZR 188/76 (https://dejure.org/1978,4506)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - IV ZR 188/76 (https://dejure.org/1978,4506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks als zugesicherte Eigenschaft - Aufklärungspflicht des Maklers über fehlende Bebaubarkeit des gemakelten Grundstücks - Mitverschulden des Käufers bei Zahlung des Kaufpreis allein auf Grund der Zusicherung im Kaufvertrag über die ...

  • zimmermann-notar-rostock.de

    Haftung des Maklers wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - IV ZR 188/76
    Da es für den Beklagten erkennbar war, daß die Entscheidung des Klägers über den Kauf des Grundstücks von dessen Bebauungsfähigkeit abhing, wäre er als Makler des Klägers verpflichtet gewesen, den Kläger darauf hinzuweisen, daß noch kein Bebauungsplan vorlag (vgl. BGH BB 1956, 733; BGHZ 36, 323, 328 f; BGH WM 1970, 1270).
  • BGH, 08.03.1956 - II ZR 73/55

    Mitteilungspflicht des Nachweismaklers, Handelsmakler, Bonitätsprüfungspflicht

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - IV ZR 188/76
    Da es für den Beklagten erkennbar war, daß die Entscheidung des Klägers über den Kauf des Grundstücks von dessen Bebauungsfähigkeit abhing, wäre er als Makler des Klägers verpflichtet gewesen, den Kläger darauf hinzuweisen, daß noch kein Bebauungsplan vorlag (vgl. BGH BB 1956, 733; BGHZ 36, 323, 328 f; BGH WM 1970, 1270).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung …

    Eine Hinweispflicht besteht vielmehr nur dann, wenn die Bedeutung, die der fragliche Umstand für den Entschluß des Auftraggebers hat, dem Makler erkennbar ist, und wenn der Auftraggeber gerade hinsichtlich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH Urteil vom 31. Mai 1978 - IV ZR 188/76 - WM 1978, 1069; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1964 - VIII ZR 86/62 - LM BGB § 652 Nr. 12).
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