Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1990 - IV ZR 193/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Provision für die Vermittlung der Finanzierung eines Grundstückskaufvertrages - Widersprüche im Sachvortrag des Klägers - Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses - Zustandekommen eines Maklervertrag auch ohne ausdrückliches Provisionsversprechen - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89
Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers
- BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 139/83
Wirtschaftliche Gleichwertigkeit eines Vertrages; Bestimmung der Gegenleistung …
Auszug aus BGH, 28.11.1990 - IV ZR 193/89
Im übrigen hat das Berufungsgericht nicht berücksichtigt, daß eine Maklerprovision auch für eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit versprochen werden kann, die vor der Abgabe des Provisionsversprechens lag (Senatsurteil vom 18. September 1985 - IVa ZR 139/83 - WM 1985, 1422 unter Ziff. I. 3., 1. Abs. a.E.).
- BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Begriff des Vergleichs
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das für einen Vergleich erforderliche beiderseitige Nachgeben auch darin bestehen, daß die eine Partei die von der anderen geltend gemachte Forderung im vollen Umfang anerkennt und diese dafür dem Schuldner Zahlungserleichterungen gewährt (Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 193/89, BGHR BGB § 779 Nachgeben 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 6. November 1991 - XII ZR 168/90, NJW-RR 1992, 363, 364). - BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96
Erhebung der Beschwerdegebühr
Eine Maklerprovision kann auch für einen bereits erbrachten Nachweis versprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 - IVa ZR 139/83 - WM 1985, 1422, 1423, und vom 28. November 1990 - IV ZR 193/89 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 - Provisionsversprechen 1). - BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90
Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen …
Das für einen Vergleich erforderliche beiderseitige Nachgeben kann auch darin bestehen, daß die eine Partei die von der anderen geltend gemachte Forderung sogar in vollem Umfang anerkennt und diese ihr dafür etwa Zahlungserleichterungen gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 193/89 - BGHR BGB § 779 Nachgeben 1).
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