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| BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Daß Ansprüche aus einem solchen Rechtsverhältnis auch nach dem heute geltenden Recht im ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden können, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach mit eingehender Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, dargelegt (BGHZ 1, 369; 3, 162) [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]. - BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Daß Ansprüche aus einem solchen Rechtsverhältnis auch nach dem heute geltenden Recht im ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden können, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach mit eingehender Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, dargelegt (BGHZ 1, 369; 3, 162) [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]. - BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51
Verspätete Abfassung der Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem in BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] abgedruckten Urteil ausgeführt, dass diese Auffassung nicht uneingeschränkt gebilligt werden könne.
- BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Auch diese Entscheidung ist daher für das Nachverfahren unverbindlich und erwächst nicht in Rechtskraft, wie das bereits der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen hat (BGHZ 10, 361 [BGH 15.10.1953 - III ZR 182/52]). - BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Ein solcher Schaden sei aber, soweit der Ersatzanspruch des Klägers nicht aus unerlaubter Handlung begründet sei, ausschließlich nach Maßgabe des Lastenausgleichsgesetzes zu ersetzen, wie das bereits der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil BGHZ 8, 256 (261 ff) [BGH 22.12.1952 - III ZR 241/51] dargelegt habe. - BGH, 27.09.1951 - I ZR 47/51
Umstellung steckengebliebener Banküberweisungen
Auszug aus BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Daß Ansprüche aus einem solchen Rechtsverhältnis auch nach dem heute geltenden Recht im ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden können, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach mit eingehender Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, dargelegt (BGHZ 1, 369; 3, 162) [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51].
- BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57
Auswahl und Gutachten des Sachverständigen
Wie aber in einem nach § 304 ZPO ergehenden Zwischenurteil nicht nur über den Grund des Anspruchs, sondern gegebenenfalls auch über den Umfang des Anspruchs entschieden werden kann (s. Urteile vom 10. Februar 1955 III ZR 154/54 S. 9, 11. März 1957 III ZR 227/55 S. 9, 25. Januar 1954 IV ZR 194/53 S. 18, ferner Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 304 Anm. II 2 mit Fußn. 56), so ist es auch nicht schlechthin unzulässig, in dem über den Kostenerstattungsanspruch ergehenden Urteilsausspruch den Umfang dieses Anspruchs abzugrenzen. - BGH, 11.03.1957 - III ZR 227/55
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat in seinem Zwischenurteil, wenn es den Anspruch als einen Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, in zulässiger Weise den Umfang des Anspruchs abgegrenzt (vgl. auch Urt vom 10. Februar 1955 - III ZR 154/54 - S 9; 25. Januar 1954 - IV ZR 194/53 - S 18;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl § 304 Anm. II 2 mit Fußn 56). - BGH, 17.10.1956 - V ZR 199/54
Rechtsmittel
Er behauptet aber nicht, daß Berichtigungsanträge bei fristgerechter Absetzung des Berufungsurteils gestellt worden wären, und die nicht sehr nahe liegende Möglichkeit, daß dem Kläger inzwischen wegen der Verzögerung der Urteilsabsetzung die für solche Darlegung erforderliche genaue Erinnerung an die Prozeßvorgänge entschwunden sein könnte, wiegt nicht schwer genug, um eine Aufhebung des Berufungsurteils unter dem Gesichtspunkt des § 551 Nr. 7 ZPO zu rechtfertigen (BGH Urteil vom 25. Januar 1954 - IV ZR 194/53). - BGH, 10.02.1955 - III ZR 154/54
Rechtsmittel
Eine solche Abgrenzung ist auch im Zwischenurteil über den Grund zulässig (Urteil des IV. Zivilsenats vom 25. Januar 1954 - IV ZR 194/53 - S. 18;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 304 II 2 mit Fußn 56). - BGH, 20.10.1954 - VI ZR 145/53
Rechtsmittel
Der IV. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 25. Januar 1954 (IV ZR 194/53) in einem dem hier zur Entscheidung stehenden tatsächlich gleichgelagerten Falle die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 551 Ziff 7 ZPO ebenfalls verneint.
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