Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04 |
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EGZPO § 26 Nr. 8
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Stufenklage auf Auskunft und Wertermittlung hinsichtlich verschiedener Gegenstände des Nachlasses eines Großvaters und anschließender Zahlung des Pflichtteils
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 08.10.2003 - 5 O 168/01
- OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 619
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03
Nachlassverzeichnis - Ergänzungsanspruch
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
Dagegen hat das Berufungsgericht, dessen Urteilsgründe auszugsweise in ZEV 2004, 468 f. veröffentlicht sind, die Klage insoweit abgewiesen, weil die von der Beklagten vorgelegten Gutachten ausreichten. - BGH, 20.03.2002 - IV ZR 3/01
Rechtsmittelbeschwer bei Verwerfung der Einrede der fehlenden …
Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
Insoweit ist das Auskunftsinteresse des Klägers mit einer Quote des Wertes des Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (Senat, Beschluss vom 20. März 2002 - IV ZR 3/01 - dokumentiert in juris unter II 1 c;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 3 Rdn. 16 "Auskunft").
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Rn. 14 Weil die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189; Senatsbeschluss vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - FamRZ 1982, 787, 788; BGH Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619;… so auch Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").Dies geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (Senatsurteile vom 8. Januar 1997 XII ZR 307/95 - FamRZ 1997, 546 und vom 31. März 1993 XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189; BGH Beschluss vom 25. Januar 2006 IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619;… Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").
- OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12
Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich …
Rn. 51 Der Streitwert des Wertermittlungsanspruchs beläuft sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht auf die Kosten eines Wertermittlungsgutachtens, sondern ebenso wie der des Auskunftsanspruchs auf einen - diesem entsprechenden - Bruchteil des Leistungsinteresses (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619). - OLG Braunschweig, 07.07.2021 - 3 W 30/21
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwertbeschwerde aus eigenem …
Das Auskunfts- und Wertermittlungsinteresse eines Pflichtteilsberechtigten ist mit einer Quote des Wertes des Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Pflichtteilsberechtigten und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 -, ZEV 2006, S. 265 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08
Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 19.02.2024 - 33 W 71/24
Streitwert eines Wertermittlungsanspruchs
Der Wert ist umso höher festzusetzen, je größer das Informationsbedürfnis des Pflichtteilsberechtigten ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.01.2006, IV ZR 195/04, ZEV 2006, 265).Die Quote wird umso höher anzusetzen sein, je geringer die Kenntnisse des Pflichtteilsberechtigten und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 25.01.2006, IV ZR 195/04, ZEV 2006, 265;… Burandt/Rojahn/Horn, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2314 Rn. 93 ff.).
- KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur …
Rn. 7 Der Wert einer isolierten Auskunftsklage richtet sich nach dem Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung und beträgt in der Regel einen Bruchteil desjenigen des Hauptsacheanspruchs, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 -, juris;… Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO), Rn. 24, Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 3 Rn. 16 "Auskunft"). - BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Bei dieser Sachlage hängt die Höhe des Zahlungsanspruchs nicht derart ausschließlich von der begehrten Auskunft ab, dass eine höhere als die von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 21. November 2005 selbst zugrunde gelegte Quote von 1/4 des Zahlungsanspruchs für die Bewertung ihres Auskunftsbegehrens angemessen wäre (zur regelmäßigen Bewertung des Auskunftsanspruchs zwischen 1/10 und 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - ZEV 2006, 265 Tz. 4). - BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im …
Zwar verweist der Kläger zu Recht darauf, dass der Streitwert eines Auskunftsanspruchs nur mit einem nach § 3 ZPO zu schätzenden Teilwert der Hauptsache zu bewerten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016 und vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 619). - OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes
Dieses ist mit einer Quote des Wertes des sich aus der Auskunft ergebenden Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH ZEV 2007, 534; ZEV 2006, 265 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Auskunft"; Staudinger- Herzog, BGB, Neubearb. - KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06
Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage
Das Auskunftsinteresse eines Klägers ist mit einer Quote des Wertes des Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruches maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, FamRZ 2006, 619 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 137/07
Unzulässige Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - Wert eines …
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 75/07
Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09
Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09
Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines …
- OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 9 WF 89/09
Streitwert einer Stufenklage
- OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 138/07
Bemessung des Berufungswerts bei Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen …
- BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdesumme
- LG Stuttgart, 27.07.2026 - 7 O 87/26
Klageveranlassung bei verzögerter Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nach § …
- LG Düsseldorf, 23.01.2026 - 38 O 123/25
- OLG Brandenburg, 08.04.2008 - 10 UF 1/08
Berechnung des Beschwerdewerts eines Auskunftsanspruchs
- OLG Saarbrücken, 26.01.2009 - 9 WF 13/09
Streitwert eines Auskunftsbegehrens im Rahmen einer Stufenklage
- OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
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