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| BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54 |
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 19, 12
- NJW 1956, 337
- DB 1955, 1218
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53
Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54
Die Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 3 Nr. 1 AnfG muß, wie der Senat bereits in dem in BGHZ 12, 232 [238] veröffentlichten Urteil ausgesprochen hat, stets eine unlautere sein.
- BGH, 30.04.1959 - VII ZR 19/58
Globalzession. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Tatsache, daß eine Bank sich zur Sicherung für gegebene Kredite den größten Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers abtreten und dessen pfändungsfreies Vermögen in wesentlichen übereignen läßt, ist für sich allein noch nicht sittenwidrig, wenn - wie hier festgestellt - dem Schuldner die wirtschaftliche Entschließungs- und Handlungsfreiheit, insbesondere auch die Möglichkeit der Einziehung der Forderungen belassen wird und wenn der Kredit der Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs dienen soll (vgl. u.a. BGHZ 19, 12, 16 ff; 26, 185). - BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97
Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung …
Eine solche liegt vor, wenn der Sicherungsnehmer den Sicherungsgeber durch die Inanspruchnahme der Sicherheiten in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit übermäßig einengt (BGHZ 19, 12, 18; 44, 158, 161; 83, 313, 316;… BGH, Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1588). - BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90
Bedingtheit einer Sicherungsübereignung
Unzuverlässigen Schuldnern gegenüber können auch schärfere Einschränkungen im Hinblick auf das Knebelungsverbot nach § 138 Abs. 1 BGB vertretbar sein (vgl. BGHZ 19, 12, 19).
- BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91
Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer …
Eine sittenwidrige Knebelung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Entfaltung einer Vertragspartei in einem Maße beschnitten wird, daß diese ihre Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (vgl. RGZ 130, 143, 145; BGHZ 44, 158, 161 [BGH 12.07.1965 - II ZR 118/63];… BGH, Urt. v. 28. Juni 1974 - V ZR 169/72, LM BGB § 138 Bc Nr. 13; auch BGHZ 19, 12, 18). - BGH, 29.05.2001 - VI ZR 114/00
Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen verspäteter Kreditkündigung
Dies wurde etwa bejaht für das Ausspielen wirtschaftlicher Macht im Verhältnis zum Kreditnehmer (vgl. BGHZ 19, 12, 18; BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 90/83 - WM 1985, 866, 868; OLG Köln ZIP 2000, 743), die Ausübung von Druck (BGH…, Urteil vom 7. März 1985, aaO) oder die sonstige Einflußnahme auf die Geschäftsführung zu eigenem Nutzen (vgl. OLG Köln, WM 1981, 1238, 1241). - KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Die Annahme einer zur Sittenwidrigkeit eines Vertrages führenden Knebelung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Entfaltung eines Vertragspartners durch die vertraglich getroffenen Absprachen in einem Maße beschnitten wird, dass er seine Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (RGZ 130, 143; BGHZ 44, 158; BGHZ 19, 12; BGH NJW 1993, 1587).So verhält sich ein Kredit gewährendes Geldinstitut sittenwidrig, wenn es den Finanzierungsvertrag in solcher Weise unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Machtstellung geschlossen hat, dass dem Kreditnehmer damit jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen genommen wird (BGHZ 19, 12).
- KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06 Die Annahme einer zur Sittenwidrigkeit eines Vertrages führenden Knebelung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Entfaltung eines Vertragspartners durch die vertraglich getroffenen Absprachen in einem Maße beschnitten wird, dass er seine Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (RGZ 130, 143; BGHZ 44, 158; BGHZ 19, 12; BGH NJW 1993, 1587 [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ).
So verhält sich ein Kredit gewährendes Geldinstitut sittenwidrig, wenn es den Finanzierungsvertrag in solcher Weise unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Machtstellung geschlossen hat, dass dem Kreditnehmer damit jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen genommen wird ( BGHZ 19, 12 ).
- BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94
Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis …
Es könnte sich deshalb um eine Abtretung erfüllungshalber handeln, bei welcher Zahlungen des Drittschuldners dem Zessionar zur Tilgung seiner Ansprüche unmittelbar zufließen (vgl. BGHZ 19, 12, 15;… Scholz/Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung 7. Aufl. Rdnr. 10, 623;… BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. § 398 Rdnr. 127;… Soergel/Zeiss, § 398 Rdnr. 17; weniger scharf trennend: Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. II § 24 I 1 (S. 264 f);… MünchKomm/Roth, BGB 3. Aufl. § 398 Rdnr. 75). - OLG Stuttgart, 25.09.2007 - 10 U 59/07
(Teil-)Nichtigkeit von Vertragsklauseln: Überprüfung eines Belastungsverbots und …
Rn. 41 Ein Vertrag kann sittenwidrig sein, wenn er dem Vertragspartner jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen nimmt (BGHZ 19, 12, 18 = NJW 1956, 337). - BGH, 28.06.1994 - X ZR 110/91
Wirksamkeit der Sicherungsabtretung einer Kaufpreisforderung - Sittenwidrigkeit …
Ein Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB führt immer dann auch zur Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäftes, wenn die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, wie es bei Sicherungsübereignungen und -abtretungen grundsätzlich der Fall ist (St. Rspr. vgl. BGHZ 19, 12, 18; BGH NJW-RR 1990, 1459; NJW 1991, 2144, 2147 m.w.N.).Die Tatsache, daß von C. im Herbst 1984 in wirtschaftlicher Bedrängnis war, rechtfertigt für sich nicht den Schluß, daß er durch die Abtretung in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit unbillig behindert worden ist (vgl. BGHZ 19, 12, 18; 98, 303 ff. [BGH 08.10.1986 - VIII ZR 342/85] ).
- OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01
Widerruf eines Kreditvertrags durch den Geschäftsführer einer GmbH; …
- BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82
Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck - …
- BGH, 16.10.1958 - VII ZR 211/57
Rechtsmittel
- BFH, 13.10.1983 - VII R 146/82
Lohnsteuererstattungsanspruch - Forderung einer Bundesbehörde - Landesarbeitsamt …
- BGH, 07.03.1974 - VII ZR 110/72
"Umbuchung" des Betrags alsLeistung der Drittschuldnerin an die Beklagte als …
- OLG Frankfurt, 25.08.2004 - 13 U 80/02
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübertragung des letzten Vermögens des Schuldners
- BGH, 20.12.1957 - VI ZR 188/56
- BGH, 04.03.1958 - VIII ZR 213/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1962 - III ZR 198/60
Verletzung der Amtspflicht durch das Finanzamt bei Gewährung eines Kredits - …
- OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
Betreibervertrag: Auslegung einer Rückkaufsverpflichtung; Voraussetzungen eines …
- BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 331/56
- BGH, 24.05.1965 - VII ZR 46/63
Wirksamkeit eines Teilzahlungsfinanzierungsvertrags - Wirksamkeit vorgenommener …
- BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1973 - 1 StR 387/73
Verwirklichung des Tatbestands der Gläubigerbegünstigung durch Verschaffung von …
- BGH, 10.11.1960 - VII ZR 123/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 47/60
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1959 - VII ZR 210/57
Rechtsmittel
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