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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1419
BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51 (https://dejure.org/1952,1419)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1952 - IV ZR 200/51 (https://dejure.org/1952,1419)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 (https://dejure.org/1952,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DVBl 1953, 20
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 175/50

    Widerruf eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Der Widerruf eines Verwaltungsaktes ist selbst ein Verwaltungsakt und hat als solcher die Vermutung der Gültigkeit für sich; grundsätzlich darf jeder gesetzwidrige Verwaltungsakt widerrufen werden, auch wenn durch ihn Rechte dritter Personen begründet worden sind (Urteil des Senats vom 26. Februar 1951 - IV ZR 175/50 = BGHZ 1, 223 [225/226]).
  • BGH, 26.01.1953 - III ZR 37/52

    Ersatz für Wegfall der Personenfürsorge

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit dem III. Zivilsenat, der sich in seinem Urteil vom 14. Juli 1952 - III ZR 37/52 - für das Fortbestehen des Reichsnährstandes bis zu dem im Reichsnährstandauflösungsgesetz bestimmten Zeitpunkt ausgesprochen hat.
  • BGH, 24.04.1952 - IV ZR 107/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Das Berufungsgericht schließt sich insoweit der Ansicht von Martin Wolff (Sachenrecht 1932, § 22 I) und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 1, 285) an, die auch der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. April 1952 - IV ZR 107/51 -) entspricht (…vgl. auch RGRK 9. Aufl. Anm. 6 zu § 985).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Die Übertragung von Beutegut gehört auch nicht zu den typischen Aufgaben einer Behörde, die sie kraft der ihr übertragenen Hoheitsbefugnisse zu erledigen hat, und von denen nach einem vom Senat in der Entscheidung BGHZ 4, 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [268] aufgestellten Rechtssatz anzunehmen ist, dass sie von der Behörde im Regelfalle auch in Ausübung hoheitlicher Befugnisse und unter Zuhilfenahme öffentlich-rechtlicher Massnahmen durchgeführt werden.
  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Voraussetzung hierfür wäre, dass die Maschinen von der Besatzungsmacht bis Kriegsende tatsächlich beschlagnahmt worden und in ihre Verfügungsgewalt gelangt wären (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/50 -).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 25.11.1948 - II ZS 22/48
    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Das Berufungsgericht schließt sich insoweit der Ansicht von Martin Wolff (Sachenrecht 1932, § 22 I) und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 1, 285) an, die auch der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. April 1952 - IV ZR 107/51 -) entspricht (…vgl. auch RGRK 9. Aufl. Anm. 6 zu § 985).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 14.10.1948 - II ZS 1/48
    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Da auch eine öffentlich-rechtliche Verstrickung hinsichtlich der Maschinen nicht vorgelegen habe, sei in Übereinstimmung mit OGHZ 1, 171 ff davon auszugehen, dass ein etwaiger Übertragungsakt auf der Ebene des Privatrechts erfolgt sei.
  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1952 - IV ZR 51/51 - ausgesprochen, dass deutsche Behörden, auch wenn die Besatzungsmacht sie eingesetzt oder sich ihnen gegenüber weitgehende Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten hat, nicht Organe der Besatzungsmächte sind, sondern grundsätzlich deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesgewalt ausüben und in der Ausübung ihrer Befugnisse vorbehaltlich abweichender Bestimmungen der Besatzungsmacht dem deutschen Recht unterliegen, sofern sich nicht aus Anordnungen der Besatzungsmacht im Einzelfall etwas Abweichendes ergibt.
  • BGH, 11.06.1953 - IV ZR 181/52

    requirierter Pkw des NS-Belasteten - § 935 BGB, "Abhandenkommen", Besitzaufgabe …

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - ausgesprochen, daß die Übertragung von Beutegut gegen Bezahlung einer Geldsumme an den Fiskus als ein rechtsgeschäftlicher Vorgang zu werten sei, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall für ein hoheitliches Handeln sprechen.

    Dies hat der Senat bereits in dem erwähnten Urteil vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - entschieden.

    In diesem Fall treffen aber die Folgender nicht eindeutigen Feststellbarkeit des Sachverhalts den Besitzers also die Beklagte (Urteile des Senats vom 24. April 1952 - IV ZR 107 § 51 L-M, Nr. 2 zu § 1006 BGB, und vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51).

  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Davon, dass die nach dem Zusammenbruch fortbestehenden Dienststellen der Kriegsmarine nach wie vor Dienststellen des Deutschen Reiches waren, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 165/51 - ausgegangen (vgl hierzu ferner die Urteile des Senats vom 14.02.1951 - IV ZR 51/51 und vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]).

    Auf die von der Militärregierung unter dem 14. August 1951 erteilte Genehmigung vom 02.10.1952 IV ZR 200/51; ferner BGHZ 10, 81 [85]).

  • BGH, 25.06.1953 - IV ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Denn die Bestimmung gibt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteile vom 24. April 1952 - IV ZR 107/51 = LM Nr. 2 zu § 1006 BGB und vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 -) nur eine Vermutung dafür, dass der Besitzer mit dem Besitz - also beim Besitzerwerb - Eigentum erlangt (…Planck-Brodmann, 5. Aufl. Anm. 1 zu § 1006; Wolff, Sachenrecht, 1932 S. 57); sie streitet daher hier schon deshalb nicht zugunsten der Beklagten, weil diese im Zeitpunkt des Besitzerwerbes wegen der Beschlagnahme nach dem Ges Nr. 52 kein Eigentum an den Gegenständen erlangen konnte.
  • BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53

    Rechtsmittel

    Inzwischen hat der Senat in zwei Urteilen vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - dahin Stellung genommen, daß der Erfassung von Sachen als Beutegut eine solche Wirkung nicht zukommt, daß also dadurch jeder, der ein Recht an der Sache hat, dieses geltend machen kann, ohne durch eine solche Erfassung daran behindert zu sein.
  • BGH, 13.01.1967 - V ZR 24/64

    Übertragung eines Grundstücks - Bewilligung der Löschung einer Buchhypothek - …

    Die Schätzung der Nutzungen, die die Beklagte seit Rechtshängigkeit gezogen hat, ist aus Rechtsgründen ebensowenig zu beanstanden wie die Verrechnung des Geldwertes der Nutzungen gegen die Verwendungen (vgl. RG JW 1928, 2437, 2438; BGH Urt. v. 20. Oktober 1952 - IV ZR 200/51, JR 1952, 472, 473;… Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. § 1000 Rdn 9).
  • BGH, 06.07.1955 - IV ZR 57/55

    Rechtsmittel

    Das gilt jedoch nicht, wenn der Besitzer zunächst unstreitig Fremdbesitzer war und er erst später Eigenbesitzer und damit Eigentümer geworden sein will (OGHZ 1, 285 [286]; BGH-Urteile vom 24. April 1952 - IV ZR 107/51 - S. 9 = LM Nr. 2 § 1006 BGB und vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - S. 14;… BGB RGRK 10. Aufl. § 1006 Anm. 2 Abs. 1 S. 382; Wolff, Sachenrecht 9. Bearbeitung § 22 I S. 57).
  • BGH, 30.10.1952 - IV ZR 48/52

    Rechtsmittel

    Wie aber nunmehr in dem Urteil des Senats vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - ausgeführt worden ist, kommt der Eintragung in die Liste des Wehrmachtsgutes auf Grund dieses Erlasses eine solche Rechtswirkung nicht zu, da er sich nur auf Sachen und Grundstücke, die in der Tat Wehrmachtsgut waren, nicht aber auf vermeintliches Wehrmachtsgut bezieht.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZR 27/56

    Rechtsmittel

    Wenn er das Eigentum an den Stangen in Anspruch nimmt, so muß er nach feststehender Rechtsprechung den Eigentumserwerb beweisen (OGHZ 1, 285 [286]; Urteile des erkennenden Senats LM § 1006 BGB Nr. 2 [unter 2] und vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - RGRK § 1006 Anm. 2 [382]).
  • BGH, 28.03.1956 - V ZR 159/54

    Rechtsmittel

    Der im Anschluß an diese Ausführungen zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Berufungsgerichts, daß unter diesen Umständen die Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht nicht mehr geltend machen könne, ist allerdings beizutreten (zu vergl BGH-Urteil vom 2. Oktober 1952 IV ZR 200/51 JR 1952 S 473).
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