Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 14 Abs 2 S 1 VVG
Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung - IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen
- versicherungsrechtsiegen.de
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 14 Abs. 2 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen - datenbank.nwb.de
Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Substantiiertes Bestreiten auf lediglich pauschale Behauptungen überspannen die Substantiierungsanforderungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abschlagzahlungen nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung! (IBR 2023, 487)
Verfahrensgang
- LG Halle, 02.07.2021 - 5 O 496/18
- OLG Naumburg, 14.04.2022 - 4 U 123/21
- BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht Substantiierungsanforderungen an das Bestreiten einer Partei offenkundig überspannt (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 8).Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (…Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12;… vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).
- BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22
Kfz-Kaskoversicherung: Auslegung einer Höchstentschädigungs-Klausel bei …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12;… vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).Rn. 18 c) Das angefochtene Urteil beruht auf den dargestellten Gehörsverletzungen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 18).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Sofern diese die Erteilung eines Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt er als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5).Darüber hinaus können Feststellungen über die Erörterung der Sach- und Rechtslage als Dokumentation eines Hinweises allenfalls dann ausreichen, wenn sich dessen Erteilung aus dem übrigen Inhalt der Akten verlässlich erschließen lässt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 aaO Rn. 7).
- BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14
Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Rn. 11 Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (…Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 100/19, juris Rn. 5; vom 2. Dezember 2014 - IV ZR 408/14, ErbR 2015, 197 Rn. 7).Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 aaO).
- BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (…BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16;… vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 21; BVerfG NJW 2017, 3218 Rn. 49 ff.). - BGH, 20.05.2015 - IV ZR 127/14
Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung beim …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (…Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9). - BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Die Bestimmung in § 15 Nr. 4 Satz 1 der in den Versicherungsvertrag einbezogenen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88-L) der Beklagten, wonach der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Neuwertspitze nur erwirbt, soweit und sobald er die Wiederherstellung des Gebäudes fristgerecht sichergestellt hat, umfasst auch den Fall, dass - wie hier - Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden (…Senatsurteile vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05, VersR 2007, 489 Rn. 11; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, VersR 2004, 512 unter II 1 a [juris Rn. 11]). - BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (…Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31). - BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Gebäudefeuerversicherung bei …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Die Bestimmung in § 15 Nr. 4 Satz 1 der in den Versicherungsvertrag einbezogenen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88-L) der Beklagten, wonach der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Neuwertspitze nur erwirbt, soweit und sobald er die Wiederherstellung des Gebäudes fristgerecht sichergestellt hat, umfasst auch den Fall, dass - wie hier - Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden (Senatsurteile vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05, VersR 2007, 489 Rn. 11;… vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, VersR 2004, 512 unter II 1 a [juris Rn. 11]). - BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei - wie hier - die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (BVerfG NJW 2003, 2524 unter II 1 a [juris Rn. 12]). - BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
- BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
- BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der …
- BGH, 27.10.2022 - I ZR 53/22
Rechtliches Gehör: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht bei Annahme der …
- BGH, 04.12.2019 - IV ZR 100/19
Verstoß gegen den Grundsatz auf rechtliches Gehör durch verspätete Erteilung …
- BGH, 15.10.2025 - IV ZR 157/24
Beweisvereitelung führt (nur) zu Beweiserleichterungen!
Ein richterlicher Hinweis, der entgegen § 139 Abs. 4 ZPO nicht in der Akte dokumentiert ist, gilt deshalb als nicht erteilt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 15; BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 366/03, NJW-RR 2005, 1518 [vgl. amtl. - BGH, 17.04.2024 - XII ZR 56/23
Gehörsverletzung bei Überspannen der Substantiierungsanforderungen an das …
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht Substantiierungsanforderungen an das Bestreiten einer Partei überspannt (BGH Beschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22 - VersR 2023, 1462 Rn. 16 mwN).Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt also vom Vortrag der Gegenseite ab (BGH Beschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22 - VersR 2023, 1462 Rn. 17 mwN).
- BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23
Deckungsprozess gegen die Wohngebäudeversicherung: Gehörsverstoß bei …
Rn. 20 c) Das Berufungsurteil beruht auf den dargestellten Gehörsverstößen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 18;… vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, r+s 2023, 303 Rn. 18).
- BGH, 10.04.2024 - IV ZR 131/23
Vorbringen eines Versicherten zu seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 11;… BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16;… vom 12. Mai 2020 - VIII ZR 171/19, NJW 2020, 2730 Rn. 13;… BVerfG FamRZ 2022, 1954 Rn. 23; jeweils m.w.N.). - LG Erfurt, 20.04.2023 - 8 O 1327/21
Geltendmachung eines Vorschussanspruchs gegen einen Wohngebäudeversicherer
Rn. 33 4. Der Bundesgerichtshof hat zudem jüngst klargestellt (BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, juris Rn. 20):. - OLG Köln, 19.07.2023 - 16 U 39/22
Verweis auf Anlagen ersetzt keine Sachverhaltsdarstellung!
Wenn ein gerichtlicher Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt wird, muss das Gericht der betroffenen Partei grundsätzlich noch eine Gelegenheit zur Reaktion in Form eines Schriftsatznachlasses geben (BGH 19.04.2023, IV ZR 204/22, Rn. 11;… BGH 09.02.2023, V ZR 93/22, Rn. 10 ff., Juris).
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