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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31659
BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22 (https://dejure.org/2024,31659)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - IV ZR 205/22 (https://dejure.org/2024,31659)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - IV ZR 205/22 (https://dejure.org/2024,31659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 203 Abs 2 VVG, § 208 S 1 VVG
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • IWW

    § 203 Abs. 2 VVG, § 203 VVG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 208 Satz 1 VVG, § 203 Abs. 2 Satz 1 und 3 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 2 ; VVG § 208 S. 1
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezugnahme auf bestimmten Schriftsatz aus erster Instanz ist kein Pauschalverweis!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bezugnahme auf konkreten Schriftsatz aus erster Instanz ist kein unzureichender Pauschalverweis! (IBR 2025, 103)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2024 - IV ZR 51/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in Beitragsentlastungstarif in privater …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
    Wie der Senat mit Urteil vom 17. Januar 2024 (IV ZR 51/22, VersR 2024, 350 Rn. 9 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, richten sich die Anforderungen an die Prämienanpassung in einem Beitragsentlastungstarif nach § 203 Abs. 2 VVG, wenn - wie hier - das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen ist.

    Eine Klausel, die als Voraussetzung einer Prämienanpassung die Einführung einer neuen Sterbetafel in der privaten Pflegepflichtversicherung vorsieht, weicht entgegen § 208 Satz 1 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 1 und 3 VVG ab und ist daher unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2024 aaO Rn. 20).

    Rn. 23 Zu Unrecht ist das Berufungsgericht dagegen davon ausgegangen, dass sich die inhaltlichen Anforderungen an die Begründung der Beitragserhöhung nach den in dieser Klausel aufgeführten Voraussetzungen einer Prämienanpassung richten; mangels wirksamer Prämienanpassungsklausel ist auch insoweit allein § 203 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 VVG maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2024 - IV ZR 51/22, VersR 2024, 350 Rn. 22).

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZB 17/23

    Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Beschwer

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12; vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Eine Bezugnahme auf den gesamten erstinstanzlichen Sach- und Rechtsvortrag genügt den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung daher nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 aaO Rn. 10).

  • BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Leistungsansprüche aus einer …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
    Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12;… vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96

    Übergehen eines erstinstanzlichen Beweisangebots in der Berufung; Bestreiten des …

    Auszug aus BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
    Eine solche allgemeine Bezugnahme, durch die es dem Berufungsgericht überlassen bleibt, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen auf ihre Relevanz für das Berufungsverfahren zu überprüfen, liegt dagegen nicht vor, wenn der Berufungskläger ausdrücklich auf einen bestimmten Schriftsatz aus der ersten Instanz verweist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - VIII ZR 280/96, juris Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2024 - 11 U 223/23

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz bereits …

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (vgl. statt vieler BGH, Urt. v. 23.10.2024 - IV ZR 205/22, juris Rn. 19 ff. …und Urt. v. 25.01.2017 - IV ZR 206/15, BeckRS 2017, 101481 Rn. 12).
  • BayObLG, 07.05.2025 - 102 ZRR 98/24

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Unzulässige …

    Sie erfüllt damit die Voraussetzungen, die § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO an eine Berufungsrüge stellt (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 2024, IV ZR 205/22, juris Rn. 19 f. m. w. N.).
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