Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 877 (Ls.)
- MDR 1961, 397
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55
Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 20, 323; 31, 1, 5), [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58]sind die Gerichte der sowjetischen Zone deutsche Gerichte.Dem angefochtenen Urteil ist ferner darin beizutreten, daß das Urteil des Bezirksgerichts wegen seines Inhalts nicht gegen die guten Sitten oder den Zweck eines deutschen Gesetzes verstößt und nicht deswegen auf dem Gebiete der Bundesrepublik wirkungslos ist (vgl. BGHZ 20, 323, 335) [BGH 09.05.1956 - IV ZR 201/55].
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51
Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
Inland im Sinne dieser Bestimmungen ist allein die Bundesrepublik (BGHZ 7, 218).In einem entsprechend liegenden Fall, in dem der Kläger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiete der Bundesrepublik hatte, der beklagte Ehegatte dagegen noch in der Sowjetzone am Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts ansässig ist, würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Gerichtsbarkeit der sowjetzonalen Gerichte auch die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik gegeben sein (BGHZ 7, 218; FamRZ 1956, 183).
- BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58
Auflösung der KPD
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 20, 323; 31, 1, 5), [BGH 19.09.1959 - III ZR 68/58]sind die Gerichte der sowjetischen Zone deutsche Gerichte.
- BGH, 11.04.1956 - IV ZR 279/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
In einem entsprechend liegenden Fall, in dem der Kläger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiete der Bundesrepublik hatte, der beklagte Ehegatte dagegen noch in der Sowjetzone am Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts ansässig ist, würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Gerichtsbarkeit der sowjetzonalen Gerichte auch die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik gegeben sein (BGHZ 7, 218; FamRZ 1956, 183). - BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
Die Gerichtsbarkeit der sowjetzonalen Gerichte ist aber, wie der Senat in dem nichtveröffentlichten Urteil vom 23. April 1958 IV ZR 10/58 entschieden hat, auch dann gegeben, wenn an sich nach § 606 ZPO ein Gericht der Bundesrepublik zuständig war, der Kläger aber vor einem Gericht der sowjetischen Zone geklagt hat, weil er dort seinen Wohnsitz hatte, als er die Klage erhob. - RG, 20.01.1928 - II 348/27
Nichtige Ehe; Doppelehe
Auszug aus BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60
Es kommt hier nicht darauf an, daß die "nichtige Ehe" nach dem jetzt geltenden Recht eine zunächst wirksame aber vernichtbare Ehe ist (vgl. Beitzke, Familienrecht, § 10 III) und nicht nur, wie früher angenommen wurde, eine Ehe, die trotz ihrer Nichtigkeit solange als gültig zu behandeln war, bis sie für nichtig erklärt worden war (RGZ 120, 35, 37).
- BGH, 28.06.1961 - IV ZR 31/61
Rechtsmittel
Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 20, 323, 336 ; 30, 1, 6 ; LM Nr. 4 zu § 606 ZPO; Urteil vom 23. April 1958 - IV ZR 10/58 - Urteil vom 30. November 1960 - IV ZR 206/60 - OLG Frankfurt in NJW 1959, 2024 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1959 - 3 U 41/59]).
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