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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3744
BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74 (https://dejure.org/1976,3744)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - IV ZR 207/74 (https://dejure.org/1976,3744)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - IV ZR 207/74 (https://dejure.org/1976,3744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher Verflechtung mit einem Verkäufer - Zustehen eines Provisionsanspruchs durch einen Kaufvertrag als Vertrag zugunsten Dritter - Ausschluss eines gesetzlichen Provisionsanspruchs bei Bestehen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklervertrag, wirksames Provisionsversprechen trotz wirtschaftlicher Verflechtung mit Vertragsgegner

Papierfundstellen

  • WM 1976, 1158
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1975 - IV ZR 13/75

    Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag - Werbemaßnahmen für den Verkauf von …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
    Einen derartigen Interessenwiderstreit hat der Senat bejaht, wenn der für den Käufer auftretende Makler das Verkäuferunternehmen beherrscht (WM 1975, 1208 ff) oder wenn er auf Grund seiner Stellung zum Verkäuferunternehmen verpflichtet ist, sich bei jedem Interessenkonflikt auf die Seite des Verkäufers zu stellen (NJV 1974, 137; 1975, 1216).

    Er hat dabei zwar jeweils darauf hingewiesen, daß ein hierauf gerichteter Verpflichtungswille des Auftraggebers nur bei klarer Kenntnis der Sachlage angenommen werden kann, wobei ein bloßes "Kennenmüssen" nicht genügt (NJW 1975, 1215, 1216 m.w.N.; WM 1975, 1208 ff).

  • BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74

    Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
    Er hat dabei zwar jeweils darauf hingewiesen, daß ein hierauf gerichteter Verpflichtungswille des Auftraggebers nur bei klarer Kenntnis der Sachlage angenommen werden kann, wobei ein bloßes "Kennenmüssen" nicht genügt (NJW 1975, 1215, 1216 m.w.N.; WM 1975, 1208 ff).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur …

    Ein hierauf gerichteter Verpflichtungswille des Auftraggebers kann aber nur bei klarer Kenntnis der Sachlage angenommen werden, wobei ein bloßes "Kennenmüssen" nicht genügt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1976 - IV ZR 207/74 - WM 1976, 1158).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …

    Darauf, ob Dr. Jürgen A. auch Geschäftsführer der beiden Gesellschaften ist, kommt es unter diesen Umständen nicht entscheidend an (vgl. BGH Urteil vom 30. Juni 1976 - IV ZR 207/74 - WM 1976, 1158).

    Wenn ihm die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich ergab, daß die Beklagte im vorliegenden Fall keine echten Maklerdienste leisten konnte, dann ist dies ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines selbständigen Provisionsversprechens (BGH Urteile vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 - LM BGB § 652 Nr. 53 = NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; vom 8. Oktober 1975 LM BGB § 652 Nr. 54 = WM 1975, 1208 vom 30. Juni 1976 - IV ZR 207/74 - WM 1976, 1158).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Ehewirklichkeit entscheidend vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn das Bestehen der Ehe und damit die Interessenkollision offengelegt werden (BGH, WM 1976, 1158; NJW 1987, 1008 [1009]).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).

    In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77

    Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an …

    Soweit die Revision zusätzlich noch auf die von ihr behauptete Branchenkenntnis des Klägers abhebt, übersieht sie, daß diesem Umstand nur dann für die Feststellung eines entsprechenden Verpflichtungswillens Bedeutung zukommt, wenn dem Auftraggeber gerade aufgrund seiner Branchenkenntnis Art und Umfang der Verflechtung positiv bekannt waren (BGH WM 1976, 1158).

    Vielmehr hat der mit dem Vertragspartner persönlich oder wirtschaftlich verflochtene Makler nur deshalb keinen Anspruch auf die gesetzliche Maklerprovision, weil die Verflechtung den Makler aufgrund des in seiner Person bestehenden Interessenkonflikts als generell ungeeignet erscheinen läßt, überhaupt die in § 652 BGB vorgesehene Vermittlungstätigkeit für seinen Auftraggeber zu entfalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. WM 1975, 542, 543; 1976, 1208, 1209; 1976, 1158).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).

    In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich …

    Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Frage der Vertragsauslegung auf mögliche Anhaltspunkte für die Annahme eines von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängigen Provisionsversprechens hingewiesen, nämlich auf die Kenntnis des Interessenten von der zwischen dem Geschäftsgegner und dem Vermittler bestehenden wirtschaftlichen Verflechtung (BGH WM 1975, 542, 543 und 1208, 1209; 1976, 1158) und auf die für ihn unausweichliche Alternative, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 341, 342 und 415, 416).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80

    Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des …

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von den zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 37/80

    Bindungswirkung einer mündlich abgegebenen Erklärung - Wesentliche …

    Der Bundesgerichthof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).
  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77

    Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit …

    Diese Urteile (…wie auch die Senatsentscheidungen BGH LM a.a.O. Nr. 54 = WM 1975, 1208; BGH WM 1976, 1158; Urteil vom 22. September 1976 - IV ZR 128/74; WM 1977, 317; Urteile vom 19. Januar 1977 - IV ZR 73/75 und IV ZR 8/76) betrafen Fälle, in denen der Makler nach dem erklärten Willen des Auftraggebers bestimmte, in § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Entstehung des Maklerlohnes vorausgesetzte Maklerdienste leisten sollte und diese Dienste aus Rechtsgründen nicht erbringen konnte, weil wegen besonderer persönlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher "Verflechtung" zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers dieser kein Dritter im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB war oder weil der Makler keine Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit) für den Auftraggeber ausüben konnte, und sich sodann die Frage stellte, ob der Auftraggeber etwa ein von jener Vorschrift losgelöstes Provisionsversprechen abgegeben hatte, dessen Rechtswirksamkeit von den besonderen Bindungen und Verbindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner des Auftraggebers nicht beeinflußt wurde.
  • BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76

    Schuldversprechen als Rechtsgrund bei unabhängig von einer Maklertätigkeit …

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